Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Amt Schlei-Ostsee

Beschlussvorlage
27/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Rene Kinza   
 
06.10.2014

Beratungsfolge Sitzung
Hauptausschuss  
Amtsausschuss  

Betreff:
Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Betreuung der Flüchtlinge, die dem Amt Schlei-Ostsee zugewiesen und dezentral untergebracht werden.

Sachverhalt:

Für die im Bereich des Amtes Schlei-Ostsee dezentral untergebrachten Flüchtlinge ist es erforderlich, eine Betreuung durch eine Sozialarbeiterin / einen Sozialarbeiter zu organisieren. Für den Zeitraum Oktober bis einschließlich Dezember 2014 wurde eine Honorarkraft für die Betreuung der Flüchtlinge beauftragt. Betreuer ist Herr Volker Schimkus aus Rieseby. Herr Schimkus ist angestellt bei der Alten Weberei Wege für Ambulante Begleitung. 

Die Betreuung der Asylbewerber verfolgt insbesondere folgende Betreuungsschwerpunkte:

Orientierungshilfe im neuen Wohnumfeld
Betreuung und Hilfestellung bei Alltagsfragen nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe
Vermittlung und Betreuung in Behördenangelegenheiten (nicht das Asylverfahren betreffend)
Unterstützung der sprachlichen, schulischen und beruflichen Eingliederung
Eingliederung in Schulen und Kindergärten
Förderung sozialer Kontakte
Vermittlung von Freizeitangeboten
Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern
Betreuung in Fragen der Unterkünfte in Zusammenarbeit mit dem Hausmeister.

Der Umfang der Betreuung ist bis 31.12.2014 mit 15 Wochenstunden beauftragt. Abgerechnet wird die Betreuungsleistung mit einem Stundensatz von 40,00 € pro Stunde zuzüglich Wegstreckenentschädigung.

Für 2014 werden hierfür Kosten in Höhe von ca. 7.800 € entstehen.
Das Land Schleswig-Holstein zahlt den Kreisen für die dezentrale Betreuung von Asylbewerbern, die über eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verfügen, eine Betreuungskostenpauschale von 63,91€/Quartal (255,64 € jährlich). Die Abrechnung richtet sich nach den tatsächlich zugewiesenen Personen, die eine Aufenthaltsgestattung haben. Die durch das Land zur Verfügung gestellten Mittel werden an die Ämter weitergereicht. Hierzu erfolgt jährlich eine Abrechnung mit dem Kreis Rendsburg- Eckernförde.

Für 2014 ist hier mit einer Einnahme von 8.000 – 10.000 € zu rechnen.

Die Kosten für 2015 werden bei der gleichen Wochenstundenzahl bei ca. 30.000 € liegen. Die Erstattung durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wird lediglich bei ca. 15.000 € liegen.

Ein Anspruch auf eine Betreuung besteht nicht.

Daher muss politisch entschieden werden, ob entsprechende Mittel für die Betreuung der Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden.


Abstimmungstext:

Für das Haushaltsjahr 2015 werden im Amtshaushalt 30.000 € für die Betreuung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt.



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Rene Kinza
-Verwaltung-