Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Amtsdirektor

 

Amt Schlei-Ostsee

Beschlussvorlage
3/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
29.02.2016

Beratungsfolge Sitzung
Amtsausschuss 16.03.2016 

Betreff:
Sicherstellung einer Notstromversorgung des Amtsgebäudes in Eckernförde

Sachverhalt:
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 wurde die Notstromversorgung des Amtsgebäudes in Eckernförde im Zusammenhang mit der Schaffung einer Abschnittsführungsstelle (AFS) angesprochen und ein Haushaltsansatz in Höhe von 28.000,00 € wurde berücksichtigt.

Verstärkt durch die Erfahrungen mit dem Orkantief "Christian" am 28. Oktober 2013 hat sich das Erfordernis zur Verbesserung der Kommunikationsstruktur bei größeren Schadenslagen ergeben. So war die Integrierte Regionalleitstelle Mitte (IRLS Mitte) wegen der Überlastung der Kommunikationsnetze zeitweise nicht erreichbar. Nunmehr soll durch Bildung sogenannter AFS für jeden Amtsbereich eine Sammlung der Informationen für die Feuerwehren auf dieser Ebene erfolgen, um diese kanalisiert im Wesentlichen an die Feuerwehren vor Ort oder an die IRLS Mitte weiterzugeben.

Erklärung Abschnittsführungsstelle
Größere Schadenslagen, wie sie zum Beispiel nach Stürmen, starken Regen- und Schneefällen und bei Überflutungen vorkommen, können die Feuerwehren im Landkreis vor gewisse Probleme stellen. Durch eine Vielzahl von Einsätzen in kürzester Zeit kann es zu einer Überlastung der Integrierten Regionalleitstelle Mitte (IRLS Mitte) in Kiel und der Kommunikationsstruktur kommen. Auch das Telefon- und Handynetz könnte stellenweise oder sogar ganz ausfallen. Um den dann entstehenden Führungsproblemen vorzubeugen und im Ernstfall eine schnelle und qualifizierte Hilfe für die betroffene Bevölkerung zu gewährleisten, hat man sich zur Einrichtung sogenannter "Abschnittsführungsstellen" entschieden.
Diese sind über den gesamten Landkreis verteilt, genauer gesagt ist für jedes Amt und jede hauptamtliche Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde eine solche Stelle angedacht. Mit diesen, im Voraus festgelegten AFS soll folgendes erreicht werden:
  • Entlastung der IRLS Mitte im Bereich der Disponierung von Einsatzkräften in den Schadensgebieten
  • Einheitliche Arbeitsweise um bei großen Schadenslagen eine einwandfreie Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Abschnittsführungsstellen zu gewährleisten.
  • Nutzung verschiedener Kommunikationswege wie z. B. Telefon, Telefax, Email oder Meldern, um den Funkverkehrskreis zu entlasten.
  • Massive Einschränkung des Funkverkehres zur Abarbeitung von Einsätzen höherer Priorität (Feuer, Menschenleben in Gefahr, Rettungsdienst).
  • Nach Weisung, Nutzung von verschiedenen digitalen BOS-Kanälen.

Die AFS wird nach Absprache mit dem Kreiswehrführer durch die IRLS Mitte alarmiert und besetzt.
Nachdem die AFS die Einsatzbereitschaft hergestellt hat, werden sämtliche Einsätze im Amtsgebiet Schlei-Ostsee von der IRLS Mitte direkt an die AFS und nicht mehr an die einzelnen Feuerwehren gemeldet. Die ankommenden Einsätze werden gesichtet, priorisiert und an die örtliche Feuerwehr möglichst per Fax, Telefon oder Email weitergegeben.

In Abstimmung mit der Amtswehrführung soll die AFS für das Amt Schlei-Ostsee Anfang des Jahres 2017 im Hauptverwaltungsgebäude im Holm 13 in Eckernförde eingerichtet werden.

Notstromversorgung
Über die Bildung der AFS für die Feuerwehr hinaus ist die Handlungsfähigkeit der Amtsverwaltung auch zur Bewältigung sonstiger Problem- oder Krisenlagen bis hin zum Katastrophenschutzfall angemessen sicherzustellen. Hierbei ist eine verlässliche Stromversorgung Grundvoraussetzung, so dass eine autarke Notstromversorgung zur Verfügung stehen sollte. Ein entsprechender zapfwellengetriebener Stromerzeuger mit 90 kVA kostet ca. 10.000,00 € zzgl. ca. 3.000,00 € für die Herstellung der Einspeisemöglichkeit in das Stromnetz des Gebäudes. Das Gerät müsste über die Zapfwelle eines Schleppers angetrieben werden. Ob, wo und zu welchen Bedingungen dieser mietweise zur Verfügung stehen könnte, wurde bisher nicht weiter geprüft. Problematisch wäre auch die erforderliche externe Unterbringung des Stromerzeugers und des Antriebfahrzeuges.

Gemeinsam mit den Stadtwerken Eckernförde wurde daher eine Kooperation mit folgenden wesentlichen Inhalten erörtert:
1. Die Stadtwerke erwerben ein Notstromaggregat (4-Zylinder-Deutz-Motor, 100 kVA), welches auf einem PKW-Anhänger befestigt ist.
2. Ein Lichtmast zur flächenhaften Ausleuchtung des Umgebungsbereiches wird integriert.
3. Das Amt beteiligt sich mit 50% an den Gesamtkosten von ca. 48.000 €.
4. Das Gerät wird auf dem in der Nachbarschaft gelegenen Grundstück der Stadtwerke in einer Garage untergestellt.
5. Dort wird es im Bedarfsfall direkt in die daneben stehende Netzstation einspeisen und das Amtsgebäude versorgen.
6. Im Bedarfsfall steht es ausschließlich dem Amt zur Verfügung; die Stadtwerke stellen die Versorgung sicher.
7. Ansonsten steht das Gerät den Stadtwerken und bei Bedarf den Gemeinden oder den Feuerwehren des Amtes zur Verfügung.
8. Die Wartung und die Unterhaltungskosten werden von den Stadtwerken getragen. Betriebsmittel stellt der jeweilige Nutzer.

Die Aufzählung offenbart die Vorteile der Zusammenarbeit, weshalb die Amtsverwaltung den Abschluss der entsprechenden Vereinbarung empfiehlt.

Abstimmungstext:
Der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zur Notstromversorgung des Amtsgebäudes in Eckernförde mit den Stadtwerken Eckernförde wird beschlossen.


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Gunnar Bock
-Amtsdirektor-