Es wird beschlossen, die vorgestellten Planungen unter Einbeziehung der Winnemarker Schmutzwassermengen sowie der Schmutzwasserdruckrohrleitung in die Tat umzusetzen.
Der Planungsauftrag wird bis einschließlich der Leistungsphase 9 erteilt. Ein Antrag auf Genehmigung der Planungen wird bei den zu beteiligenden Behörden gestellt. Die Planungen sind so voranzutreiben, dass eine Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen bis Ende Februar 2017 erfolgen kann. Der Amtsdirektor wird ermächtigt, Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Ein Baubeginn im Frühjahr 2017 und eine Baufertigstellung im Spätherbst 2017 ist anzustreben. Der Klärbetrieb der Teichanlage ist bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der SBR-Anlage zu ermöglichen und aufrecht zu erhalten.
Die Gesamtkosten in Höhe von 2,33 Mio. € werden anerkannt.