N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby vom 12.08.2013.

Sitzungsort:  in der Grundschule Fleckeby, Am Holm 2, 24357 Fleckeby
Beginn der Sitzung:  20.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.25 Uhr

Anwesend sind:
Verbandsvorsteher (bis TOP 5) Heini Schulz
Verbandsvorsteher (ab TOP 6) Peter Thordsen
stellv. Verbandsvorsteher Hans-Hermann Wörmbke
Verbandsmitglied Dirk Harder
Verbandsmitglied Heinrich Hauschildt
Verbandsmitglied Anne Mette Jensen
Verbandsmitglied Hartmut Keinberger
Verbandsmitglied (w. B.) Bianka König
Verbandsmitglied Manfred Pohl
Verbandsmitglied Heiko Radloff
Verbandsmitglied Rainer Röhl
Verbandsmitglied Ursula Schwarzer
Verbandsmitglied Hugo Thomsen
Verbandsmitglied Karl Walther
Verbandsmitglied Ingo Wilde

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock
Schulleiterin Regina Jansen
Hausmeister Manfred Medeke
Gleichstellungsbeauftragte Nina Jeß

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung
2. Vorstellung der neuen Schulleiterin und Bericht des Verbandsvorstehers sowie der Schulleitung
3. Feststellung der gewählten Mitglieder der Verbandsversammlung durch Namensaufruf sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Feststellung des ältesten Mitglieds der Verbandsversammlung und Übertragung des Vorsitzes
6. Wahl, Ernennung und Vereidigung der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers
7. Wahl, Ernennung und Vereidigung der stellv. Verbandsvorsteherin oder des stellv. Verbandsvorstehers
8. Wahl von 3 Mitgliedern in den Bauausschuss
9. Wahl von 3 Mitgliedern in den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
10. Berufung des Leiters der Kommunalen Volkshochschule
  Beschlussvorlage - 4/2013
11. Sanierung der Fenster links und rechts neben der Haupteingangstür der Schule
  Beschlussvorlage - 3/2013
12. Sanierung der SW-Pumpstation auf dem Schulgelände
  Beschlussvorlage - 7/2013
13. Stellungnahme zum Entwurf der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Kreises Rendsburg-Eckernförde
  Beschlussvorlage - 5/2013
14. Ausbau der Schulsozialarbeit
  Beschlussvorlage - 6/2013
15. Erlass der I. Nachtragssatzung zur Satzung des Schulverbandes Fleckeby für die Kommunale Volkshochschule der Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel im Schulverband Fleckeby
  Beschlussvorlage - 8/2013
16. Erlass der I. Nachtragssatzung zur Honorar- und Gebührenatzung des Schulverbandes Fleckeby für die Kommunale Volkshochschule der Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel im Schulverband Fleckeby
  Beschlussvorlage - 9/2013
17. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
18. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung

Der Verbandsvorsteher eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest.


zu TOP 2. Vorstellung der neuen Schulleiterin und Bericht des Verbandsvorstehers sowie der Schulleitung

Frau Jansen stellt sich als neue Schulleiterin vor und berichtet, dass Eltern den Wunsch nach einer von 07.15 auf 07.00 Uhr veränderten Betreuungszeit an der Betreuten Grundschule geäußert hätten. Außerdem sei eine Betreuung am Freitagnachmittag bis 15.00 Uhr wünschenswert. Ferner wäre ein Handy für die Betreute Grundschule sinnvoll. Letzteres wird der künftige Schulverbandsvorsteher regeln. Eine mögliche Veränderung der Zeiten für die Betreute Grundschule soll Bestandteil der Tagesordnung der nächsten Schulverbandsversammlung sein.


zu TOP 3. Feststellung der gewählten Mitglieder der Verbandsversammlung durch Namensaufruf sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Verbandsvorsteher stellt die gewählten Mitglieder der Verbandsversammlung durch Namensaufruf und bei absoluter Anwesenheit die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Als neuer TOP 12 wird eingefügt. „Sanierung der SW-Pumpstation auf dem Schulgelände“.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Feststellung des ältesten Mitglieds der Verbandsversammlung und Übertragung des Vorsitzes

Schulverbandsvorsteher Heini Schulz stellt Hans-Hermann Wörmbke als ältestes Mitglied der Versammlung fest und übergibt den Vorsitz.


zu TOP 6. Wahl, Ernennung und Vereidigung der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers

Hugo Thomsen schlägt Peter Thordsen und Ursula Schwarzer schlägt Heinrich Hauschildt als neuen Schulverbandsvorsteher vor. Manfred Pohl beantragt geheime Wahl. Die Vorgeschlagenen erklären, ihre mögliche Wahl annehmen zu wollen und stellen sich vor.

Bianka König und Hartmut Keinberger werden als Wahlhelfer benannt.

Bei der geheim durchgeführten Wahl erhält Heinrich Hauschildt 5 und Peter Thordsen 9 Stimmen, so dass Peter Thordsen zum neuen Schulverbandsvorsteher gewählt ist. Er wird ernannt und von Herrn Wörmbke vereidigt.


zu TOP 7. Wahl, Ernennung und Vereidigung der stellv. Verbandsvorsteherin oder des stellv. Verbandsvorstehers

Rainer Röhl schlägt Hans-Hermann Wörmbke vor. Herr Wörmbke erklärt, seine mögliche Wahl annehmen zu wollen und stellt sich vor. Er erhält 13 Stimmen (bei einer Enthaltung), so dass er zum stellvertretenden Schulverbandsvorsteher gewählt ist. Er wird vom Schulverbandsvorsteher ernannt und vereidigt.


zu TOP 8. Wahl von 3 Mitgliedern in den Bauausschuss

Für die Mitgliedschaft im Bauausschuss werden vorgeschlagen und im Block gewählt:
Hartmut Keinberger
Ursula Schwarzer
Hugo Thomsen


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Wahl von 3 Mitgliedern in den Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung

Für die Mitgliedschaft im Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung werden vorgeschlagen und im Block gewählt:
Bianka König
Rainer Röhl
Dirk Harder


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Berufung des Leiters der Kommunalen Volkshochschule
Beschlussvorlage - 4/2013

Der Leiter der Kommunalen Volkshochschule der Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel im Schulverband Fleckeby (VHS) ist gemäß § 5 der VHS-Satzung im Turnus der Wahlperiode der Kommunen auf 5 Jahre zu berufen. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, zwei Stellvertretungen zu benennen.

Der bisherige Leiter, Jochen Schwarzer, ist weiterhin bereit, dieses Amt auszuüben.
Der bisherige Stellvertreter, Bernhard-Heinz Wendt, Kosel, und die bisherige Stellvertreterin, Katharina Mundt, Fleckeby, sind ebenfalls bereit, ihr bisheriges Amt fortzuführen.


Beschluss:

Herr Jochen Schwarzer wird erneut als Leiter der VHS berufen. Als Stellvertretungen werden Bernhard-Heinz Wendt, Kosel, und Katharina Mundt, Fleckeby, benannt.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Sanierung der Fenster links und rechts neben der Haupteingangstür der Schule
Beschlussvorlage - 3/2013

Die Holzsprossenfenster links und rechts neben der Haupteingangstür der Schule sind nur einfach verglast und sind daher aus energetischen Gesichtspunkten nicht mehr zeitgemäß. Ferner ist das dünne Glas nicht mehr zulässig, es hat weder die Eigenschaften von VSG (Verbundsicherheitsglas) noch die von ESG (Einscheibensicherheitsglas). Daher regte Herr Medeke an, diese mittelfristig zu erneuern.
Dabei stellt sich die Frage, aus welchem Material die neuen Fenster sein sollten. Die übrigen Fenster der Schule wurden nach und nach als Kunststofffenster ausgebildet. Der Eingangsbereich ist noch der einzige Bereich, in dem Holzfenster und auch eine Holztür verbaut sind. Beim genaueren Hinsehen stellt man fest, dass auch die Eingangstür aus energetischen Gesichtspunkten nicht mehr zeitgemäß ist. Es gibt nur eine Dichtungsebene, welche auch nur leidlich funktioniert. Allerdings muss auch festgestellt werden, dass die Qualität der Eichenholztür abgesehen von ihrer Wärmeschutzeigenschaft äußerst solide ist.

Um die Beratung anzustoßen, seien einige Alternativen aufgezeigt. Es gilt für den Eingangsbereich die Prioritäten im finanziellen oder ästhetischen Bereich festzulegen oder einen Kompromiss einzugehen.

Fensterform:
Maße: 1,00 m 1,93 m
Sprossenteilung
  1. Zwei Kunststofffenster, Farbe weiß, Glas fest im Rahmen, Sprossen 18 mm im SZR (Scheibenzwischenraum), Teilung 4 x 4, Glas VSG, Folienbeklebung Sichtschutz, Kosten rund 2.200 € (Angebot liegt vor).
Hinweise: leicht zu reinigen, kaum Unterhaltungspflege nötig, sehr lange Haltbarkeit
  1. Zwei Kunststofffenster wie 1., jedoch die Sprossen auf das Glas aufgeklebt, Kosten rund 2.800 € (Angebot liegt vor).
    Hinweise: schwer zu reinigen (wegen der einzelnen Glasfelder), kaum Unterhaltspflege nötig, sehr lange Haltbarkeit
  2. Zwei Holzfenster mit Anstrich, sonst wie 2, Kosten geschätzt je nach Ausführung 4.000 – 5.000 € (Kosten nur geschätzt).
Hinweise: Anstrich notwendig, schwer zu reinigen (wegen einzelner Glasfelder), Unterhaltspflege alle x Jahre erforderlich, Haltbarkeit gegenüber Kunststoff kann eingeschränkt sein


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Variante 1 umzusetzen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Sanierung der SW-Pumpstation auf dem Schulgelände
Beschlussvorlage - 7/2013

Das Schmutzwasser aus dem Schulgebäude Fleckeby läuft über Grundleitungen im Freigefälle einer Pumpstation zu, von wo aus es in den öffentlichen Schmutzwasserkanal der Hauptstraße gedrückt wird. Neben dem Schmutzwasser der Schule wird auch das Schmutzwasser des westlichen Einfamilienhauses (ehemaliges Lehrerwohnhaus) gehoben.

In den vergangenen Jahren sind zunehmend Störungen an der Pumpstation aufgetreten, deren Abstellung regelmäßig Kosten verursacht hat. Kürzlich hat es eine Leckage an der druckseitigen Steigleitung gegeben, welche nur provisorisch behoben wurde. Ferner sind Schneidrad, Laufrad und sämtliche Verrohrungen derart verschlissen, dass eine Reparatur unwirtschaftlich wäre.

Schließlich wurde die betreuende Firma gebeten, ein Angebot für eine Generalerneuerung sämtlicher Einbauten des Schachtes anzubieten. Dieses Angebot schließt mit einer Bruttosumme von rund 4.500 €. Die angebotenen Preise sind übliche Marktpreise, die auch in anderen Gemeinden anfallen und von anderen Firmen verlangt werden. Der Bauvertrag nach VOB würde eine 4-jährige Mangelgewährleistungsfrist vorsehen. Voraussetzung ist der Abschluss eines Wartungsvertrages.
Die Steuerung der Pumpe ist noch die erste, d.h. analoge Technik mit Schwimmerschaltung. Diese Steuerung verrichtet noch ihren Dienst, muss nicht zwingend ausgewechselt werden und soll daher erhalten bleiben. Trotzdem weist Herr Andresen darauf hin, dass diese in den kommenden Jahren durchaus abgängig sein könnte. Dann ist es allerdings auch mit der sanierten / erneuerten Pumpe kein Problem, auf eine neue, moderne digitale Steuerung umzurüsten.

Da sowohl die Schule als auch das nebenstehende, private Lehrerwohnhaus die Pumpe beanspruchen, tragen auch beide die Betriebs- und Unterhaltungskosten. Der Teiler ermittelt sich anhand der abgerechneten Frischwasserverbräuche beider Objekte.

Ermittlung des Teilers:

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Über die Jahre 2008 + 2009 + 2011 gemittelt ergibt sich ein prozentualer Anteil für das Lehrerwohnhaus von 23,7 %.
Herr Andresen hat mit dem Eigentümer des Lehrerwohnhauses telefoniert und die Thematik erläutert. Der Eigentümer ist sich dessen bewusst, dass er sich an den Kosten einer Grunderneuerung beteiligen muss. Um ihn über den Vorschlag an die Verbandsversammlung zu informieren, hat er eine Kopie der Vorlage zur Kenntnis erhalten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Schmutzwasserpumpe der Schule wie im Sachverhalt dargestellt zu erneuern. Die Kosten in Höhe von rund 4.500 € werden anerkannt und über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereitgestellt. Der Eigentümer des Lehrerwohnhauses wird am Aufwand beteiligt. Der Schulverbandsvorsteher wird ermächtigt, Aufträge zu vergeben.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Stellungnahme zum Entwurf der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Beschlussvorlage - 5/2013

Nach dem Entwurf der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes des Kreises Rendsburg-Eckernförde gehören die Stadt Eckernförde und das Amt Schlei-Ostsee zu einer gemeinsamen Schulregion von denen es im Kreisgebiet insgesamt 6 gibt. Im Amtsgebiet befinden sich insgesamt 9 Schulen, davon sind zwei in freier Trägerschaft (Internat Louisenlund und dänische Schule in Rieseby), zwei Förderzentren (Winnemark und Damp) und 5 Grundschulen (in Barkelsby, Fleckeby, Karby, Rieseby und Waabs). Der Schulentwicklungsplan des Kreises betrachtet ausschließlich Schulen in öffentlicher Trägerschaft, wobei für die Grundschule Karby, deren Träger der Nahbereichsschulverband Kappeln ist, der Kreis Schleswig-Flensburg zuständig ist.

Folglich verbleiben in der weiteren Betrachtung die Grundschulen in Barkelsby, Fleckeby, Rieseby und Waabs. Die jeweiligen Prognosedaten basieren auf den Geburtenzahlen, aktuellen Jahrgangsbesetzungen, allgemeinen Geburtenfaktoren, Schülerzahlen je Klasse und Einschulungsquoten. Hiernach ergibt sich für die Grundschule in Barkelsby eine Schülerzahl im Grenzbereich der Mindestgröße einer Grundschule von 80 Schülerinnen und Schülern. Nach der zwischenzeitlich bekannten tatsächlichen Einschulungsquote im Schuljahr 2013/2014 von 46 Kindern in Barkelsby wird die dortige Schule tendenziell jedoch deutlich über der Mindestgröße liegen und gilt daher als gesichert. Auch die Grundschule Fleckeby stellt sich in der Prognose als langfristig gesichert dar, während sich die Schule Mittelschwansen und die Schleischule Rieseby im Grenzbereich von 80 Schülerinnen und Schülern bewegen werden. Die dortigen Schulstandorte sind aber ebenso dauerhaft gesichert, soweit eine kooperative Zusammenarbeit mit einer oder mehreren weiteren Schulen erfolgt. Im Einzelnen wird auf den Entwurf des Schulentwicklungsplanes des Kreises vom 21.06.2013 verwiesen. Hierin wird im Ergebnis empfohlen, dass alle 4 Grundschulen unter der einheitlichen Trägerschaft des Amtes Schlei-Ostsee zusammengeführt werden. Für die Schleischule Rieseby und die Grundschule Mittelschwansen wird das Eingehen einer organisatorischen Verbindung für unentbehrlich gehalten, um den jeweiligen Schulstandort grundsätzlich zu erhalten.

Gemeinsam mit den Schulleitungen und den Bürgermeistern, deren Gemeinden an Schulträgerschaften beteiligt sind, hat am 30.07.2013 eine Erörterung des Entwurfes des Schulentwicklungsplanes stattgefunden, deren Inhalt sich im Wesentlichen aus dem vorstehenden Sachverhalt ergibt.

Nunmehr hat die Schulverbandsversammlung bis zum 15. Oktober 2013 eine Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf des Schulentwicklungsplanes abzugeben.


Beschluss:

Zum Entwurf der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Kreises vom 21.06.2013 wird wie folgt Stellung genommen: Eine Amtsträgerschaft kommt nicht in Betracht. Ansonsten wird das deutliche Überschreiten der für eine Grundschule erforderlichen Mindestgröße erfreut zur Kenntnis genommen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Ausbau der Schulsozialarbeit
Beschlussvorlage - 6/2013

Mit der Neuregelung des Zweiten Sozialgesetzbuches wurden für die Jahre 2011 bis 2013 Bundesmittel für Schulsozialarbeit bereit gestellt. Der Schulverband hatte daher beschlossen, Schulsozialarbeit im Rahmen der voraussichtlich vorhandenen Fördermittel zu leisten. Nunmehr stehen zusätzliche Landesmittel für das Jahr 2013 in Höhe von 5.000,00 € für den Ausbau der Schulsozialarbeit zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass diese Mittel auch in den Folgejahren geleistet werden, da sie im Rahmen des Konnexitätsprinzips für die Übernahme der U3-Betriebskosten den Kommunen zustehen.

Bisher wurde die Arbeit durch eine selbständige Honorarkraft, welche auch für die Schleischule Rieseby und die Grundschule Mittelschwansen tätig ist, sichergestellt. Nach den Bedingungen, die an die Einwerbung der Landesmittel gekoppelt sind, muss es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln. Die bisherige Honorarkraft wäre bereit, auch in ein solches Arbeitsverhältnis einzutreten.

Die Bruttoarbeitgeberkosten lägen bei einer Vollzeitkraft (39 Stunden wöchentlich) bei ca. 47.000,00 €. Aus den Bundesmitteln stehen derzeit jährlich ca. 14.000,00 € und aus den Landesmitteln 15.000,00 € für die drei Grundschulen in Fleckeby, Rieseby und Waabs zur Verfügung. Diese Gelder stellen eine regelmäßige wöchentliche Beschäftigung von ca. 24 Stunden sicher, wobei sich aufgrund der 12wöchigen Ferienzeit bei 6 Wochen Urlaubsanspruch eine wöchentliche Betreuungszeit von ca. 27,5 Stunden ergeben würde.
Während je Schule bisher wöchentlich 4 Stunden Sozialarbeit geleistet wurden, könnte sich diese Zeit folglich auf 9 Stunden erhöhen. Jede weitere Stunde wöchentlich würde den Schulträger ca. 1.000,00 € jährlich kosten.

Nach der vorliegenden Kooperationsvereinbarung des Schulträgers mit dem Schulamt hätte sodann die Schulleitung in Kooperation mit dem Schulsozialarbeiter bis zum 30.08.2013 ein örtliches Konzept aufzustellen und bis 15.12.2013 einen Bericht an das Schulamt und den Schulträger (c/o Amt Schlei-Ostsee) zu senden. Das Amt würde bis 15.01.2014 einen abschließenden Sachbericht über Konzept, Umsetzung und Mitteleinsatz zu fertigen.


Beschluss:

Die Schulsozialarbeit soll im Rahmen der voraussichtlichen Fördermittel ausgebaut werden. Die Durchführung wird dem Amt Schlei-Ostsee übertragen. Dem Amt werden die anteiligen Kosten erstattet. Die Schulleitung wird in Kooperation mit dem Schulsozialarbeiter dem Schulrat und dem Schulträger (c/o Amt Schlei-Ostsee) bis spätestens 30.08.2013 ein fortgeschriebenes örtliches Konzept vorlegen.


Ja-Stimmen :14
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Erlass der I. Nachtragssatzung zur Satzung des Schulverbandes Fleckeby für die Kommunale Volkshochschule der Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel im Schulverband Fleckeby
Beschlussvorlage - 8/2013

Zuletzt wurde im Rahmen der Übernahme der Volkshochschule durch den Schulverband am 12.11.2012 eine neue Satzung für den Kommunale Volkshochschule beschlossen. Im Rahmen des laufenden Betriebs hat sich jedoch gezeigt, dass einige geringfügige Änderungen erforderlich sind. Diese wurden vom Leiter der VHS, Herrn Schwarzer, vorgeschlagen und in die I. Nachttragssatzung übernommen.


Beschluss:

Die I. Nachtragssatzung zur Satzung des Schulverbandes Fleckeby für die Kommunale Volkshochschule (VHS) der Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel im Schulverband Fleckeby wird beschlossen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Erlass der I. Nachtragssatzung zur Honorar- und Gebührenatzung des Schulverbandes Fleckeby für die Kommunale Volkshochschule der Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel im Schulverband Fleckeby
Beschlussvorlage - 9/2013

Zuletzt wurde im Rahmen der Übernahme der Volkshochschule durch den Schulverband am 12.11.2012 eine neue Honorar- und Gebührensatzung für den Kommunale Volkshochschule beschlossen. Im Rahmen des laufenden Betriebs hat sich jedoch gezeigt, dass einige geringfügige Änderungen erforderlich sind. Diese wurden vom Leiter der VHS, Herrn Schwarzer, vorgeschlagen und in die I. Nachttragssatzung übernommen.


Beschluss:

Die I. Nachtragssatzung zur Honorar- und Gebührensatzung des Schulverbandes Fleckeby für die Kommunale Volkshochschule (VHS) der Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel im Schulverband Fleckeby wird beschlossen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschirft liegen nicht vor.


zu TOP 18. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung

Die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Schlei-Ostsee, Nina Jeß, stellt sich vor und beantwortet verschiedene Fragen.

Herrn Pohl´s Frage nach früher geäußerten Problemen bei der Schülerbeförderung wurde von Schulleiterin Jansen dahin gehend beantwortet, dass aktuell keine wesentlichen Probleme bekannt seien.



Peter Thordsen  Gunnar Bock 
Verbandsvorsteher  Protokollführer