Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby | 24.11.2014 |
Betreff: |
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 |
Sachverhalt: |
Der Schulverband hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Der Schulverband kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehören Nachtragshaushaltsplan ändern. |
Abstimmungstext: | |||||||||||||||||||||||||||
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 mit folgenden Festsetzungen zu erlassen. § 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
1. im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben
2. im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben
§ 2 - unverändert - § 3 Die Verbandsumlage beträgt 257.700,00 € und wird nach Maßgabe der Hauptsatzung wie folgt verteilt: 1. Gemeinde Fleckeby 149.678,00 € 2. Gemeinde Güby 31.065,00 € 3. Gemeinde Hummelfeld 18.357,00 € 4. Gemeinde Kosel 58.600,00 € |
Anlagen: |
Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 |