Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby | 24.11.2014 |
Betreff: |
Erlass der Haushaltssatzung 2015 |
Sachverhalt: |
Gemäß § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung und des § 56 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes hat der Schulverband für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Schulverbandes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. |
Abstimmungstext: |
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 624.300,00 € in der Ausgabe auf 624.300,00 € und
in der Ausgabe auf 16.900,00 € festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 € 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 € 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 € 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3,43 § 3 Die Verbandsumlage beträgt 295.500,00 € und wird nach Maßgabe der Hauptsatzung wie folgt verteilt: 1. Gemeinde Fleckeby 164.705,00 € 2. Gemeinde Güby 37.947,00 € 3. Gemeinde Hummelfeld 23.414,00 € 4. Gemeinde Kosel 69.434,00 € § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistungen oder Eingehung der Schulverbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000,00 €. |
Anlagen: |
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