N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Breitbandzweckverbandes der Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee und der Stadt Kappeln vom 04.07.2017.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, EG, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.30 Uhr

Anwesend sind:
Verbandsvorsteher Hartmut Keinberger
Verbandsmitglied Fritz-Wilhelm Blaas
Verbandsmitglied Horst Böttcher
stellv. Mitglied Frank Dreves (stellv. für Jens Kolls)
Verbandsmitglied Gerhard Feige
Verbandsmitglied Wilhelm Fülling
Verbandsmitglied Frank Göbel
stellv. Mitglied Marc Hansen (stellv. für Dirk Harder)
Verbandsmitglied Andreas Moll
Verbandsmitglied Rainer Moll
Verbandsmitglied Klaus-Dieter Möse
Verbandsmitglied Peter Pietrzak
Verbandsmitglied Manfred Pohl
Verbandsmitglied Dirk Radeck
Verbandsmitglied Rainer Röhl
Verbandsmitglied Hartmut Schmidt
2. stellv. Verbandsvorsteherin Ursula Schwarzer
Verbandsmitglied Udo Steinacker
Verbandsmitglied Marlies Thoms-Pfeffer
Verbandsmitglied Heiko Traulsen

Abwesend sind:
Verbandsmitglied Ulrike von Bargen (entschuldigt )
Verbandsmitglied Dirk Harder (entschuldigt vert. durch Marc Hansen)
Verbandsmitglied Jens Kolls (entschuldigt vert. durch Frank Dreves)
1. stellv. Verbandsvorsteher Matthias Mau (entschuldigt )
Verbandsmitglied Christian Schlömer (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock
Verwaltung/Protokollführerin Bärbel Schiewer
Gast Jens Gieselmann
Gast  Gotowny
Gast  Knöller
Gast  Krause und Lüneberg
Gast Steffen Müller
Gast Wolfgang Schoofs
Gast Ute Sohrt
Gast Unternehmensverbund Schleswiger Stadtwerke Freitag, Gieselmann und Ruff
Gast 2locate GmbH Gotowny
Gast 2locate GmbH Knöller
Gast Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein Ulbricht und Striebich
Gast Unternehmensverbund Schleswiger Stadtwerke Steffen Müller
Gast Unternehmensverbund Schleswiger Stadtwerke Wolfgang Schoofs
Gast Stadt Kappeln Ute Sohrt
7 Gäste
EZ und KN

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Verbandsvorstehers
4. Bericht des geschäftsführenden Amtes
5. Bericht des Betreibers
6. Einwohnerfragezeit
7. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung
8. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
9. 2. Änderung der Verbandssatzung
  Beschlussvorlage - 7/2016
10. Marketingunterstützung
  Beschlussvorlage - 1/2017

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Verbandsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.  

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.  

zu TOP 3. Bericht des Verbandsvorstehers
Der Verbandsvorsteher informiert nochmals über den bereits laufenden bzw. den demnächst beginnenden Ausbau in den Gemeinden Güby, Fleckeby, Hummelfeld und Windeby. Er lobt die hervorragende Arbeit der Schleswiger Stadtwerke, ohne deren Einsatz der Ausbau heute nicht da wäre, wo er momentan schon ist. Die Arbeiten verlaufen ohne größere Klagen der Bürger. Wenn Probleme auftauchen, wird die Möglichkeit der kurzen Wege genutzt.   

zu TOP 4. Bericht des geschäftsführenden Amtes
Der Amtsdirektor Gunnar Bock nutzt diesen Tagesordnungspunkt um aufgetretene Missverständnisse aufzuklären:

Verzicht der Förderung durch Bundesmittel
Mehrfach wurde in der Presse verlautet, der Grund für den Verzicht auf bewilligte Bundesfördermittel sei die geplante Maßnahme so schnell wie möglich umzusetzen. Die eigentlichen Gründe waren jedoch:
  • Zur Antragstellung 2015 wurde von höheren Zinssätzen ausgegangen als die, die jetzt erzielt werden. Bei einer Investition von 32 Mio. Euro macht eine Zinsersparnis von 1% bereits im 1. Jahr 320.000,00 € aus.
  • Es sind bessere Angebote der Anbieter eingegangen als beim Förderantrag angenommen.
  • Dokumentationspflichten
  • Die Aktivitäten von Mitbewerbern erfordern eine schnelle Umsetzung, um zu einer hohen Quote zu gelangen.

Vergleich mit dem Ausbau in anderen Breitbandzweckverbänden
Ein anderer Zweckverband, der zur gleichen Zeit mit dem Projekt des Breitbandausbaus begonnen hat, musste seinerzeit die bereits begonnene Ausschreibung aufheben und neu durchführen. Ein Verzicht auf die Förderung war dort aufgrund der noch ländlicher strukturierten Gemeinden nicht möglich als. Dieses förderbedingte neue Verfahren führt dort zu 1,5 bis 2 Jahren Verzögerung.

Anschluss der sog. Außenbereiche:
Der Zweckverband wurde unter der Voraussetzung gegründet, mindestens 90 % der Verbandsfläche zu erschließen. Mittlerweile konnte der Wert auf 95 % angepasst werden. Die verbleibenden 5 % sind schwer anzubinden. Während die 95% 385 km Leitungsbau ausmachen, wären für die verbleibenden 5% 114 km Leitungsbau erforderlich, die für ca. 375 Hauhalte 6 Millionen Euro kosten würden.
Ein Großteil der Außenbereiche, wie Esprehm oder Wolfskrug werden im Erstausbau angeschlossen. Für andere Bereiche werden jeweils Lösungen mit den Anschlusswilligen und dem Betreiber gesucht. Erst nach Abschluss der Vermarktung für den letzten Bauabschnitt 2019 wird feststehen, für welche Grundstücke noch keine Lösung gefunden wurde. Sodann ist mit Förderprogrammen zu rechnen, die auch einen Anschluss der verbleibenden Haushalte ermöglichen werden. Es ist Aufgabe des BZV, den Anschluss der Außenbereiche insgesamt möglich zu machen.

Abschließend bedankt sich Herr Bock für den bisherigen Einsatz der Mitglieder des Breitbandzweckverbandes und das persönliche Engagement des Verbandsvorstehers.

zu TOP 5. Bericht des Betreibers
Auch Herr Schoofs bestätigt den äußerst zügigen Beginn der Maßnahme nach dem im November 2016 geleisteten Vertragsabschluss. Von den 11.000 Haushalten, die sich aus den Zensusdaten ermitteln ließen, sind bisher 1.410 Verträge für den 1. Bauabschnitt geleistet worden. Dabei ist für die Gemeinden Güby, Fleckeby und Hummelfeld eine Ausbaufläche von 96 % erzielt worden. Zu den bereits laufenden Arbeiten wird in Kosel am 18.07. und in Gammelby am 01.10. mit der Maßnahme begonnen, Windeby wird daran anschließen. Der Geschäftsführer der Schleswiger Stadtwerke bedankt sich daher bei den Repräsentanten des Amtes Schlei-Ostsee und der Stadt Kappeln für deren Einsatz. Das "Klinkenputzen" macht hier Sinn und kann Projekte für eine flächendeckende Glasfaserversorgung nach vorne bringen.

Die beauftragten Unternehmen aus der Region haben bereits 16 km Ferntrasse sowie 13 km Ortstrasse in Güby und Fleckeby verlegt. 400 Hausanschlüsse wurden gelegt. Die erste Inbetriebnahme, voraussichtlich im Oktober dieses Jahres, wird feierlich, möglicherweise im Dabeisein des neuen Ministerpräsidenten, durchgeführt werden.

Zurzeit läuft bereits die Vorplanung für das zweite Cluster. Für die Gemeinden Loose, Barkelsby, Damp, Waabs und Dörphof sind ca. 50 Termine geplant, um die Bürger zu sensibilisieren. Der Vertriebsstart beginnt nach den Sommerferien.  

zu TOP 6. Einwohnerfragezeit
Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern werden nicht gestellt.  

zu TOP 7. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung
Im Hinblick auf einen negativen Zeitungsartikel aus den Vortagen bezüglich der Erschließung der Außenbereiche fragt Herr Böttcher an, was die einzelne Gemeinde konkret tun kann, um alle Haushalte zu erreichen. Er bittet den Verbandsvorstand, dies in schriftlicher Form aufzuführen.

Auch Herr Pohl bedauert den negativen Zeitungsartikel, der aufgrund von Missverständnissen hinsichtlich der Leitungsführung entstanden ist.
Herr Bock ergänzt, dass die Tiefbauer zwar vor Ort sind, aber häufig keine konkreten Aussagen bei Anfragen der Bürgerinnen und Bürger treffen können. Dies führte teilweise zu Spekulationen. Bereits beim Bauabschnitt 2018 wird es eine deutliche Entspannung der Vermarktungs-, Feinplanungs- und Bauphase geben, da die Vermarktung bereits im August 2017 (5 Monate früher als im Bauabschnitt 2017) beginnt, die Feinplanungsphase sich Ende 2017/Anfang 2018 anschließt und die dann konkret durchgeplante Bauphase im März 2018 startet. Für dann noch nicht berücksichtigte Anschlüsse wird ein Nachtragsauftrag des BZV notwendig sein. Eine Zwischenlösung vor 2019 für den Anschluss der verbleibenden Hausanschlüsse im Außenbereich kann es nicht geben.

Auf die Nachfrage von Herrn Möse, ob ein Ausbau für die Gemeinde Karby vorgesehen ist, erklärt Herr Schoofs, dass Karby bereits gut versorgt ist. Im Rahmen des Vertrages kann die Gemeinde nicht angeschlossen werden, da hier rechtlich eine andere Situation vorliegt. Dennoch soll die Gemeinde ausgebaut werden, diesbezüglich sind Gespräche zu führen.

Ein Bürger fragt an, ob der Bereich Alt-Dörphof erschlossen wird und ob bereits jetzt ein Vertragsabschluss möglich ist. Herr Schoofs ergänzt hierzu, dass der Ausbaubeginn für die Gemeinde Dörphof bei Erreichen der 60%-igen Anschlussquote für den 29.11.2018 terminiert ist. Man könne bereits jetzt seinen Willen zu einem Vertragsabschluss bei den Schleswiger Stadtwerken signalisieren.

Auf die Fragen von Herrn Hansen aus der Gemeinde Hummelfeld erläutert Herr Schoofs, dass der Ausbau am 06.07. beginnen soll. Die Arbeiten an der Ferntrasse haben bereits begonnen. Bei einigen Kunden anderer Anbieter sind seit kurzem Kündigungen derer Netze zum 31.05. eingegangen. Dies wird vom Betreiber als äußerst fragwürdig dahingestellt.
Bei Vertragsabschluss bei den Schleswiger Stadtwerken kommt zunächst die Vertragsbestätigung ins Haus. Es folgt die Übersendung des W-LAN Routers und dann wird das Netz aktiviert.

Herr Böttcher bittet um Informationen bezüglich der seit langem anvisierten Flyer. Herr Keinberger verweist dazu auf den später zu behandelnden TOP 10.

zu TOP 8. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.  

zu TOP 9. 2. Änderung der Verbandssatzung
Beschlussvorlage - 7/2016
Für Zweckverbände, die überwiegend wirtschaftliche Aufgaben erfüllen, gelten grundsätzlich die Vorschriften für Eigenbetriebe der Gemeinden entsprechend; abweichend hiervon kann in der Verbandssatzung geregelt werden, dass die Vorschriften für eine Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung entsprechend gelten. Die Haushalts- und Kassenführung des Breitbandzweckverbandes wird für das Amt Schlei-Ostsee durch die Stadt Kappeln ausgeführt, da hier bereits die Systematik der doppelten Buchführung angewandt wird. Die entsprechende Regelung zur Anwendung dieser Buchführung fehlt jedoch in der Verbandssatzung, so dass eine zum 01.01.2016 rückwirkende Satzungsänderung angeregt wird.  
Frau Ute Sohrt als Kämmerin der Stadt Kappeln erläutert, dass die Stadt Kappeln den Haushalt für den Breitbandzweckverband bereits für die Jahre 2016 und 2017 doppisch verwaltet. Inzwischen ist der Steuerbescheid für das Jahr 2016 eingetroffen, der BZV ist vorsteuerabzugsberechtigt. Bei der nächsten Verbandsversammlung wird sie die Bilanzen vorlegen und die entsprechenden Zahlen erläutern.  

Beschluss:
Die 2. Änderung der Verbandssatzung wird beschlossen.   

Ja-Stimmen :20
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Marketingunterstützung
Beschlussvorlage - 1/2017
Die Notwendigkeit eines Glasfaserausbaus und der langfristige Nutzen für die Einwohnerinnen und Einwohner sowie für die wirtschaftliche und infrastrukturelle Entwicklung der Region ist den Vertretern der Gemeinden bewusst. Mit einem Marketing für die Leistungen des Breitbandzweckverbandes möchte dieser den Bewohnern des Verbandsgebietes die grundsätzliche Bedeutung der Breitbandversorgung für die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse deutlich machen, um die Errichtung dieser so wichtigen Infrastruktur sicherzustellen. Hierfür sind eine kreative, zielgruppengerechte Gestaltung und Erstellung von Kommunikationsmitteln sowie die Planung und Umsetzung von Marketingaktionen erforderlich. Die Nettokosten werden ca. 45.000,00 € betragen. Das Land hat hierauf bereits einen Zuschuss in Höhe von 32.175,00 € bewilligt. Das Vertriebs- und Marketingunternehmen 2locate aus Kiel wurde ausgewählt und stellt die grundsätzlichen Marketingansätze der Verbandsversammlung dar.  
Herr Gotowy von der Firma 2locate GmbH aus Usingen/Kiel erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die Notwendigkeit und den Inhalt der Marketingunterstützung für die Umsetzung der Breitbandversorgung. Ziel der Zusammenarbeit ist die Sensibilisierung der Einwohnerinnen und Einwohnern für die Notwendigkeit des Glasfaserausbaus. Unter der Entwicklung geeigneter Kommunikationsmittel sollen die Leistungen des Breitbandzweckverbandes verdeutlicht werden. Dies beinhaltet im Einzelnen die folgenden geplanten Maßnahmen:
  • Entwicklung einer "Corporate Identity" (Erscheinungsbild des Unternehmens in der Öffentlichkeit)
  • Überarbeitung/neuentwicklung der Website
  • Aufbau einer Informationsbroschüre
  • Individuelle Gemeindeflyer
  • Durchführung von Promotionaktionen
  • Gestaltung geeigneter Werbeartikel
  • Entwicklung zielgruppenspezifischer Werbekampagnen

Herr Moll begrüßt zwar das zuvor vorgestellte Konzept, fragt jedoch warum dies erst jetzt vorgelegt wird. Er befürchtet, dass diese Vorgehensweise Fehlinformationen möglich machen könnte. Herr Bock erklärt, dass auch für eine Marketingunterstützung ein Ausschreibungsverfahren erforderlich war. Dabei sind Fristen einzuhalten, die nicht beliebig beeinflussbar sind. Jetzt wird ein einheitlicher Auftritt mit entsprechendem Logo des BZV für den Informationsflyer, Briefkopf usw. erfolgen können.

Auf Nachfrage von Herrn Dreves stellt Herr Bock klar, dass in den angesetzten Kosten für das Konzept alle Kosten für die Werbemittel enthalten sind.

Herr Schmidt hält diese Marketingunterstützung für zu teuer und für nicht erforderlich. Seinerzeit wurden bereits 11.000 Flyer von den Schleswiger Stadtwerken erstellt und an die Haushalte verteilt. Herr Bock erläutert, dass der Einsatz des Marketings die Wirkung nach außen verstärkt und mittelbar beim Abschluss der Verträge weiterhilft. Zudem wurde die Marketingunterstützung bei einer Zusammenkunft im Mai von allen Bürgermeistern/-innen gefordert.

Herr Blaas befürwortet das Konzept, drängt jedoch zu einer schnellen Umsetzung der beauftragten Firma, da bereits die nächsten Informationsveranstaltungen in den Gemeinden geplant sind. Außerdem weist er darauf hin, dass das Land bereits einen Zuschuss von rund 32.000 Euro von den veranschlagten 45.000 Euro bewilligt hat. Zurzeit ist kein richtiges Fachwissen in den Gemeinden vorhanden, das müsse besser werden, daher sollten auf jeden Fall die 13.000 Euro in die Hand genommen werden.

Auch für die Gemeinde Holzdorf kommt diese Marketingunterstützung zu kurz. Herr Radeck befürwortet alles aus einer Hand, eine Vertriebsabteilung sei bei den Schleswiger Stadtwerken vorhanden. Herr Bock erläutert die Erfordernis der Unterstützung, die seinerzeit auch vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) und dem Breitbandkompetenzzentrum Schleswig-Holstein (BKZSH) befürwortet wurde. Auch wenn sie für einige Gemeinden zu spät kommt, ist sie sehr entscheidend für die Vermarktung des zweiten und dritten Clusters in den beiden nächsten Jahren. Zudem wird die Hervorhebung des Breitbandzweckverbandes als solches bzw. des Bürgernetzes erzielt.

Frau Schwarzer hält die Unterstützung durch Marketing für sinnvoll und notwendig, um dem BZV das entsprechende Image zu geben und um auf gleicher Höhe mit anderen Anbietern wie die Telekom agieren zu können.

Herr Schoofs sieht das Marketing als Unterstützung der Maßnahme der Schleswiger Stadtwerke an. Eine Emotionalisierung der Bürgerinnen und Bürger auf kommunaler Ebene ist erforderlich. Diese wird erzielt durch die im Konzept vorgesehene auf jede Gemeinde individuelle Darstellung und persönliche Ansprache. Doppelte Informationen auf den Internetseiten sind zu vermeiden, diese sollten sich jeweils ergänzen.

Selbstverständlich soll das Marketing so schnell wie möglich in Aktion treten. Zunächst soll die Website erstellt werden, die online-Stellung ist für den 01.08. vorgesehen. Als nächstes Element ist die Erstellung der jeweiligen lokalen Flyer vorgesehen.

Beschluss:
Die Marketingunterstützung soll im Nachtragshaushalt 2017 berücksichtigt werden und durch die Firma 2locate erfolgen.  

Ja-Stimmen :19
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.


Bärbel Schiewer  Hartmut Keinberger 
Protokollführerin  Verbandsvorsteher