N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Breitbandzweckverbandes der Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee und der Stadt Kappeln vom 30.11.2017.

Sitzungsort:  im Landgasthaus "Koseler Hof", Kosel
Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr
Ende der Sitzung:  19.30 Uhr

Anwesend sind:
Verbandsvorsteher Hartmut Keinberger
Verbandsmitglied Ulrike von Bargen
Verbandsmitglied Fritz-Wilhelm Blaas
Verbandsmitglied Horst Böttcher
stellv. Mitglied Siegfried Brien (stellv. für Andreas Moll)
Verbandsmitglied Gerhard Feige
Verbandsmitglied Wilhelm Fülling
Verbandsmitglied Dirk Harder
Verbandsmitglied Jens Kolls
1. stellv. Verbandsvorsteher Matthias Mau
Verbandsmitglied Rainer Moll
Verbandsmitglied Klaus-Dieter Möse
Verbandsmitglied Peter Pietrzak
Verbandsmitglied Manfred Pohl
Verbandsmitglied Dirk Radeck
stellv. Mitglied Matthias Remitz (stellv. für Hartmut Schmidt)
Verbandsmitglied Rainer Röhl
Verbandsmitglied Christian Schlömer
2. stellv. Verbandsvorsteherin Ursula Schwarzer
Verbandsmitglied Volker Starck (stellv. für Frank Göbel)
Verbandsmitglied Udo Steinacker
Verbandsmitglied Marlies Thoms-Pfeffer
Verbandsmitglied Heiko Traulsen

Abwesend sind:
Verbandsmitglied Frank Göbel (entschuldigt vert. durch Volker Starck)
Verbandsmitglied Andreas Moll (entschuldigt vert. durch Siegfried Brien)
Verbandsmitglied Hartmut Schmidt (entschuldigt vert. durch Matthias Remitz)

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock
Verwaltung Godber Peters
Verwaltung/Protokollführerin Bärbel Schiewer
Gast Jörg Exner
Gast Jens Gieselmann
Gast  Krause und Lüneberg
Gast Steffen Müller
Gast Wolfgang Schoofs
Gast Ute Sohrt
Gast Gerrit Woitag, LL.M.
Gast Jürgen Wolff
2 Gäste
EZ + KN

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Verbandsvorstehers
4. Bericht des geschäftsführenden Amtes
5. Bericht des Betreibers
6. Einwohnerfragezeit
7. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung
8. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
9. Jahresabschluss 2016
  Beschlussvorlage - 4/2017
10. Haushaltssatzung und -plan 2018
  Beschlussvorlage - 5/2017
11. 100%-Ziel der Breitbanderschließung
  Beschlussvorlage - 2/2017
12. Kooperationen mit benachbarten Breitbandzweckverbänden
  Beschlussvorlage - 3/2017

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Verbandsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. 

zu TOP 3. Bericht des Verbandsvorstehers
Der Verbandsvorsteher berichtet über den fast fertiggestellten 1. Bauabschnitt und gibt das Lob der SH Netz AG bezüglich der präzisen Umsetzung der Maßnahme an die Schleswiger Stadtwerke weiter.

Für das 2. Cluster haben in den Gemeinden Barkelsby, Damp, Dörphof, Loose und Waabs bereits über 50 Informationsveranstaltungen stattgefunden. Hier läuft der Aktionszeitraum noch bis zum 15.12.2017.

Am 06.10.2017 fand im Rahmen des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages ein Gespräch mit dem Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Frank Walter Steinmeier, auch bezüglich des Breitbandnetzausbaus statt. Die Schwierigkeiten der erforderlichen 60%igen Anschlussquote mit dem Ziel eines 95%igen Ausbaus wurden unter anderem thematisiert.

Das Wirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein hatte am 22.11.2017 zu einem Treffen geladen. Ein wesentlicher Punkt war hierbei ein dringendes Unterbinden des Netzausbaus anderer Betreiber in den Bereichen, in denen sich bereits ein Breitbandzweckverband gegründet hat.

Abschließend wies der Verbandsvorsteher auf das am 08.12.2017 um 17.00 Uhr stattfindende "Licht-an-Fest" hin. Den offiziellen "Startschuss" für die Glasfaserversorgung wird der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Herr Daniel Günther, durchführen. 

zu TOP 4. Bericht des geschäftsführenden Amtes
Der Amtsdirektor des Amtes Schlei-Ostsee, Herr Gunnar Bock, berichtet davon, dass er einen Tag lang Herrn Freitag, der bei den Schleswiger Stadtwerken im Bereich Technik tätig ist, begleitet hat. So konnte er einen Einblick in den technischen Zweig der Umsetzung der Maßnahme erhalten. Hier wurde unter anderem das Problem der Materialbeschaffung deutlich. Die Glasfaserkabel werden hauptsächlich in China hergestellt. Zwei Drittel davon werden für die eigene Versorgung benötigt, nur das letzte Drittel steht für den Rest der Welt zur Verfügung.
Herr Bock unterstreicht dabei nochmals wie wichtig es seinerzeit war, den Breitbandausbau der Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee und der Stadt Kappeln ohne Förderung zu beginnen. So konnten die Schleswiger Stadtwerke bereits frühzeitig Materialkontingente sichern. Auch dies ist eine Bestätigung für die richtige Wahl des Partners im Breitbandausbau.

zu TOP 5. Bericht des Betreibers
Auch der Geschäftsführer der Schleswiger Stadtwerke, Herr Wolfgang Schoofs, lädt die Bürger zum "Licht-an-Fest" als offizielle Anschaltung der Breitbandversorgung herzlich ein.

Für das 1. Cluster sind die Tiefbauarbeiten fertiggestellt. Im Bau befinden sich die Bereiche Bohnert, Missunde, Kochendorf und Friedland. Ab Januar 2018 wird es dann in Richtung Windeby und Lange Linie weitergehen.

Bisher erfolgt die Versorgung nur von Schleswig aus. Es ist jedoch eine sog. Redundanz erforderlich, um einen Ringschluss von Schleswig – Eckernförde (mit Verbindung nach Kiel) – Kappeln – Schleswig für eine zweiseitige Versorgung aller zu erzielen.

Von den vorher anvisierten garantierten 50 Mbits für Up- und Down-Loads ist jetzt von 200 Mbits auszugehen.

Ca. 40 Mitarbeiter im Tiefbau und 20 Mitarbeiter bei den Schleswiger Stadtwerken sind mit der Umsetzung der Maßnahme betraut. Bisweilen wurden 14.000 km Backbone-Kabel, 80 km Leerrohre, 20 km in den Ortsnetzen und ca. 1.000 Anschlüsse verlegt. Mittlerweile sind 470 Kunden aktiv am Netz.

Die Akquise für den 2. Bauabschnitt ist am Ende des Jahres abgeschlossen. Erst dann kann eine Aussage über das Erreichen der erforderlichen 60%-Quote getroffen werden. Die Anschaltung des 2. Bauabschnittes wird bis Ende 2018 anvisiert.

Herr Schoofs lobt die vorbildliche Arbeit der Bürgermeister in den Gemeinden. Die Bemühungen der "politischen Zugpferde" lassen sich deutlich in der Zahl der Vertragsabschlüsse ablesen.

Im Rahmen der voraussichtlich noch 30 bis 40 Jahre dauernden Partnerschaft hofft er auch weiterhin auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit. 

zu TOP 6. Einwohnerfragezeit
Es werden keine Fragen gestellt. 

zu TOP 7. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung
  • Herr Remitz bemängelt den Vertrieb der Materialien für Selbstversorger, die zudem nur am Standort der Schleswiger Stadtwerke möglich ist. Herr Schoofs macht deutlich, dass das Material an den jeweiligen Baustellen disponiert ist. Ein dortiger Vertrieb würde eine Verlängerung der eigentlichen Maßnahmenumsetzung nach sich ziehen, sodass auch weiterhin der Bezug des Materials nur über Schleswig durchzuführen ist.
  • Herr Böttcher fragt nach, ob es aufgrund der zahlreichen Ferienhaus- und Campingplatzgebiete Sinn macht über ein mobiles Breitbandnetz nachzudenken. Herr Schoofs entgegnet, dass ein Mobilfunknetz heutzutage bereits 5G erfordert, auch dafür ist Glasfaser erforderlich. Die Vorstellung sollte nicht aus dem Auge verloren werden. 

zu TOP 8. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. 

zu TOP 9. Jahresabschluss 2016
Beschlussvorlage - 4/2017
Der Jahresabschluss 2016 liegt den Mitgliedern der Verbandsversammlung vor. Die Verbandsversammlung prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht stichprobenartig entsprechend des vorliegenden Schlussberichtsentwurfes. 

Beschluss:
Der Schlussbericht zum Jahresabschluss 2016 in der vorgelegten Fassung wird beschlossen.
Der Jahresabschluss 2016 und der Lagebericht des Breitbandzweckverbandes in der vorgelegten Fassung werden beschlossen.
Der Jahresfehlbetrag 2016 wird mit 9.082,65 € festgestellt und soll gem. § 95 n GO gegen die Ergebnisrücklage gebucht werden. 

Ja-Stimmen :23
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Haushaltssatzung und -plan 2018
Beschlussvorlage - 5/2017
Die Haushaltssatzung und der -plan 2018 liegen vor.     
Herr Bock macht abschließend nochmal deutlich, dass der Breitbandzweckverband liquide ist. Die Jahresfehlbeträge in 2016 von ca. 9.000 €, in 2017 gemäß Haushaltsplan von rund 25.000 €, in 2018 rund 35.000 € und in 2019 rund 124.000 € sind niedriger als ursprünglich angenommen und werden mit der noch gelagerten Entwicklung der Pachteinnahmen abgebaut. 

Beschluss:
Die vorliegende Haushaltssatzung und der -plan 2018 werden beschlossen.       

Ja-Stimmen :23
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. 100%-Ziel der Breitbanderschließung
Beschlussvorlage - 2/2017
Der Breitbandzweckverband hat sich zum Ziel gesetzt, mittelfristig eine Breitbanderschließung von 100% der Wohn- und Gewerbegebäude seines Verbandsgebietes zu ermöglichen. Die Gründung des Verbandes erfolgte noch unter der Maßgabe, dass zunächst mindestens 90% der Haushalte eine Anschlussmöglichkeit erhalten. Nur so war eine Finanzierung der Gesamtmaßnahme darstellbar und damit eine flächendeckende Zweckverbandsgründung möglich. Diese Vorgabe wurde im Betreiberausschreibungsverfahren entsprechend geltender Beihilferichtlinien auf 95% festgesetzt; die positiven Ausschreibungsergebnisse haben dies auch zugelassen, so dass die Vergabe an die Schleswiger Stadtwerke unter dieser Bedingung erfolgte.

Die Nachfrage nach einem Ausbau im verbleibenden Verbandsgebiet wird nach den bisherigen Erfahrungen auf 60% bis 70% geschätzt. Naturgemäß wird der Bandbreitenbedarf gerade in diesen Außenbereichen bisher am wenigsten abgedeckt. Genauso logisch ist jedoch die Tatsache, dass sich die Kostenstruktur aufgrund der längeren Wege je Haushalt entsprechend verändert. Schätzungen gehen von 535 Haushalten im Außenbereich aus. Soweit hiervon 321 (60%) einen Anschlussbedarf haben, wird der Investitionsbedarf auf ca. 6 Mio. € netto grob geschätzt, wovon man 1,5 bis 2 Mio. € über Pachteinnahmen für das Netz finanzieren können müsste, so dass danach mit einer Deckungslücke von 4 bis 4,5 Mio. € zu rechnen wäre.

Sowohl der spätere Betrieb des (erweiterten) Netzes als auch der Bau des Netzes sind beihilfe-und vergabegerecht zu vergeben. Das entsprechende Leistungsverzeichnis kann spezifiziert werden, sobald der tatsächlich verbleibende Außenbereich nach Abschluss der Feinplanung durch die Schleswiger Stadtwerke Anfang 2019 definiert wurde.
Bund und Land beabsichtigen, die Breitbandversorgung gerade in unterversorgten (ländlichen) Regionen auch in Zukunft zu fördern. Entsprechende Programme werden im nächsten Jahr erhofft, so dass eine Maßnahmenumsetzung bei weitgehender Förderung wahrscheinlich werden könnte.

Die verschiedenen Verfahren würden eine breitbandfachliche sowie eine förder-, beihilfe- und vergaberechtliche Begleitung erfordern. Bundesförderanträge unterlagen bisher sogenannten Calls (Antragsendfristen), weshalb nach Bekanntgabe der Förderrichtlinien eine zügige Antragsbearbeitung erforderlich werden könnte. Es wäre daher hilfreich, den Verbandsvorsteher zu legitimieren, entsprechende Unterstützungsleistungen zu vergeben. Diese sollen sodann auch der Vorbereitung einer Sitzung dienen, in der über eine Förderantragstellung bzw. das weitere Vorgehen entschieden wird. 
Zunächst zeichnet Herr Wolff vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume die Schleswiger Stadtwerke als schlagkräftigen Partner aus, der ein atemberaubendes Tempo im Breitbandausbau an den Tag legt.

Zum Thema 100%iger Ausbau macht er nochmals deutlich, dass zunächst die Gemeinden als gesamtes Gebiet zu sehen sind. Am Ende wird entschieden, wer zu den letzten 5% zu zählen ist. Zunächst werden zwar nur 95 % erschlossen, jedoch besteht für den Ausbau der fehlenden 5 % die Aussicht auf Fördermittel, da sowohl Geld auf Bundesebene als auch Geldreserven beim Land Schleswig-Holstein vorhanden sind.

Herr Lüneberg ergänzt, dass die Nutzung über Satellit als Übergangslösung sinnvoll sein kann. Die dort erzielten 30 Mbits sind leistungsfähiger als jeder ISDN-Anschluss. Ein sofortiger Wechsel ist dann, sobald das Glasfasernetz vor Ort zur Verfügung steht, möglich. 

Beschluss:
Sobald Richtlinien des Bundes oder des Landes eine Förderung der verbleibenden unterversorgten Gebiete im Verbandsgebiet möglich erscheinen lassen, soll der Amtsdirektor des Amtes Schlei-Ostsee die entsprechenden Regelungen zwecks Vorbereitung einer Entscheidung in der Verbandsversammlung prüfen und mit den erforderlichen Stellen eine Abstimmung herbeiführen. Soweit künftige Förderbedingungen eine breitbandfachliche bzw. rechtliche Begleitung der Antragsvorbereitung und -stellung für die Förderung erfordern, wird der Verbandsvorsteher ermächtigt, entsprechende Aufträge zu erteilen. 

Ja-Stimmen :23
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Kooperationen mit benachbarten Breitbandzweckverbänden
Beschlussvorlage - 3/2017
Diverse Breitbandzweckverbände planen und bauen derzeit ihre Netzstruktur. Hierbei sollte auf die Netzstruktur benachbarter Netze geachtet werden. Langfristig macht ggf. eine Verbindung über das Gebiet des eigenen Breitbandzweckverbandes hinaus sowohl technisch als auch wirtschaftlich Sinn.

Es soll daher (weiterhin) eine Kooperation des Breitbandzweckverbandes der Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee und der Stadt Kappeln mit den Breitbandzweckverbänden Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge sowie Angeln, Haddeby, Südangeln, Süderbrarup und ggf. weiterer benachbarter Zweckverbände geben.
 
Aus diesem Grunde wurde mit dem Breitbandzweckverband im Amt Süderbrarup bereits die beigefügte Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.

Mit weiteren Zweckverbänden wurde bzw. wird über den Abschluss entsprechender Kooperationsvereinbarungen gesprochen. 
Herr Böttcher bittet darum, den eigentlichen Zweck einer solchen Kooperation darzulegen. Herr Bock erläutert dazu, dass eine vermeintliche Insellösung durch die Schaffung eines Breitbandzweckverbandes entstehen könnte. Durch eine Kooperation wären gemeinsame Lösungen, gerade im Hinblick auf die Anschlussmöglichkeiten der Außenbereiche, denkbar. Zudem kann die Zusammenarbeit für mögliche Förderungen von Nutzen sein.   

Beschluss:
Die Verbandsversammlung stimmt dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit dem Breitbandzweckverband im Amt Süderbrarup zu.
Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, weitere Gespräche mit anderen Nachbarzweckverbänden zu führen und entsprechende Kooperationsvereinbarungen abzuschließen. 

Ja-Stimmen :23
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Bärbel Schiewer  Hartmut Keinberger 
Protokollführerin  Verbandsvorsteher