Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Verbandsversammlung des Breitbandzweckverbandes der Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee und der Stadt Kappeln | 02.11.2016 |
Betreff: |
1. Änderung der Verbandssatzung |
Sachverhalt: |
Für wirtschaftliche Zweckverbände gilt das sogenannte Transparenzgesetz. Zur rechtlichen Umsetzung ist die Verbandssatzung entsprechend der anliegenden 1. Änderung zu ergänzen. Die Aufwandsentschädigungen des Verbandsvorstehers und der Mitglieder der Verbandsversammlung sind sodann zu veröffentlichen. Weitergehende Hinweise zur Umsetzung dieses Gesetzes können der Internetseite https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kommunales/kommunalesWirtschaftsrecht/transparenzgesetz.html entnommen werden. |
Abstimmungstext: |
Die 1. Änderung der Verbandssatzung wird beschlossen. |
Anlagen: |
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