Für Zweckverbände, die überwiegend wirtschaftliche Aufgaben erfüllen, gelten grundsätzlich die Vorschriften für Eigenbetriebe der Gemeinden entsprechend; abweichend hiervon kann in der Verbandssatzung geregelt werden, dass die Vorschriften für eine Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung entsprechend gelten. Die Haushalts- und Kassenführung des Breitbandzweckverbandes wird für das Amt Schlei-Ostsee durch die Stadt Kappeln ausgeführt, da hier bereits die Systematik der doppelten Buchführung angewandt wird. Die entsprechende Regelung zur Anwendung dieser Buchführung fehlt jedoch in der Verbandssatzung, so dass eine zum 01.01.2016 rückwirkende Satzungsänderung angeregt wird. |