Der Breitbandzweckverband hat sich zum Ziel gesetzt, mittelfristig eine Breitbanderschließung von 100% der Wohn- und Gewerbegebäude seines Verbandsgebietes zu ermöglichen. Die Gründung des Verbandes erfolgte noch unter der Maßgabe, dass zunächst mindestens 90% der Haushalte eine Anschlussmöglichkeit erhalten. Nur so war eine Finanzierung der Gesamtmaßnahme darstellbar und damit eine flächendeckende Zweckverbandsgründung möglich. Diese Vorgabe wurde im Betreiberausschreibungsverfahren entsprechend geltender Beihilferichtlinien auf 95% festgesetzt; die positiven Ausschreibungsergebnisse haben dies auch zugelassen, so dass die Vergabe an die Schleswiger Stadtwerke unter dieser Bedingung erfolgte.
Die Nachfrage nach einem Ausbau im verbleibenden Verbandsgebiet wird nach den bisherigen Erfahrungen auf 60% bis 70% geschätzt. Naturgemäß wird der Bandbreitenbedarf gerade in diesen Außenbereichen bisher am wenigsten abgedeckt. Genauso logisch ist jedoch die Tatsache, dass sich die Kostenstruktur aufgrund der längeren Wege je Haushalt entsprechend verändert. Schätzungen gehen von 535 Haushalten im Außenbereich aus. Soweit hiervon 321 (60%) einen Anschlussbedarf haben, wird der Investitionsbedarf auf ca. 6 Mio. € netto grob geschätzt, wovon man 1,5 bis 2 Mio. € über Pachteinnahmen für das Netz finanzieren können müsste, so dass danach mit einer Deckungslücke von 4 bis 4,5 Mio. € zu rechnen wäre.
Sowohl der spätere Betrieb des (erweiterten) Netzes als auch der Bau des Netzes sind beihilfe-und vergabegerecht zu vergeben. Das entsprechende Leistungsverzeichnis kann spezifiziert werden, sobald der tatsächlich verbleibende Außenbereich nach Abschluss der Feinplanung durch die Schleswiger Stadtwerke Anfang 2019 definiert wurde.
Bund und Land beabsichtigen, die Breitbandversorgung gerade in unterversorgten (ländlichen) Regionen auch in Zukunft zu fördern. Entsprechende Programme werden im nächsten Jahr erhofft, so dass eine Maßnahmenumsetzung bei weitgehender Förderung wahrscheinlich werden könnte.
Die verschiedenen Verfahren würden eine breitbandfachliche sowie eine förder-, beihilfe- und vergaberechtliche Begleitung erfordern. Bundesförderanträge unterlagen bisher sogenannten Calls (Antragsendfristen), weshalb nach Bekanntgabe der Förderrichtlinien eine zügige Antragsbearbeitung erforderlich werden könnte. Es wäre daher hilfreich, den Verbandsvorsteher zu legitimieren, entsprechende Unterstützungsleistungen zu vergeben. Diese sollen sodann auch der Vorbereitung einer Sitzung dienen, in der über eine Förderantragstellung bzw. das weitere Vorgehen entschieden wird.