
Wenn Sie zum Beispiel im Rahmen von Kaufverhandlungen oder Familienrechtsangelegenheiten (Erbauseinandersetzungen) den Verkehrswert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder eines Rechts am Grundstück benötigen, können Sie diesen im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens ermitteln lassen.
Der Verkehrswert ist als ein Marktwert definiert, der zum Zeitpunkt seiner Ermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Ein Verkehrswertgutachten wird auf Antrag erstellt. Antragsberechtigt sind unter anderem die Eigentümerinnen und Eigentümer, ihnen gleichgestellte Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist.
Verkehrswertgutachten erstellen die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, die in Schleswig-Holstein bei den Kreisen und kreisfreien Städten gebildet wurden. Verkehrswertgutachten werden auch von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erarbeitet.
Verkehrswertgutachten können jederzeit beantragt werden. Mit der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses wird vereinbart, auf welchen Stichtag sich das Gutachten beziehen soll.
Die Gebühren für Leistungen der Gutachterausschüsse richten sich nach den Gebührensatzungen der Kreise oder kreisfreien Städte, bei denen sie gebildet wurden.
Informationen zu den benötigten Unterlagen für die Fertigstellung von Verkehrsgutachten geben die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse. Diese sind bei den Kreisen und kreisfreien Städten, oder bei entsprechenden vertraglichen Regelungen mit dem Land, beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein eingerichtet.
§§ 193, 195 Baugesetzbuch (BauGB)
Verkehrswertgutachten können bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses formlos beantragt werden.
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