Aktuelles
02.12.2020
Hinweis zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung
Gemäß Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 18.03.2020 kann in den Fällen, in denen das Planverfahren aus Gründen des öffentlichen Interesses an einer zügigen Projektentwicklung keinen zeitlichen Aufschub zulässt, weiterhin eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können in dem Zeitraum, den die jeweilige öffentliche Bekanntmachung zur Einsichtnahme vorsieht, nach vorheriger Terminabsprache Einsicht in die ausliegenden Unterlagen erhalten. Zur Terminabstimmung setzen Sie sich bitte mit dem Leiter des Bereichs „Bauen und Umwelt“, Herrn Jordan, Tel.: 04351 / 7379-500 oder per Mail norbert.jordan@amt-schlei-ostsee.de oder mit Frau Levien, Tel.: 04351 / 7379-510 oder per Mail annika.levien@amt-schlei-ostsee.de zu den üblichen Geschäftszeiten in Verbindung.
Hinsichtlich der Durchführung der Verfahren sind die Maßgaben der Gesundheitsbehörden zu gewährleisten. Sollte dies, abhängig von der jeweiligen Lage, nicht (mehr) möglich sein, können Öffentlichkeitsbeteiligungen nicht mehr durchgeführt werden.
Amt Schlei-Ostsee
Der Amtsdirektor