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Leistungen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Einschulungstermine werden in der Presse oder direkt von den Grundschulen bekanntgegeben.Grundschulpflicht: Altersgrenze und örtliche Zuständigkeit


Beschreibung

Mit Beginn eines Schuljahres werden alle dann neu schulpflichtigen Kinder eingeschult, das heißt in eine Schule aufgenommen. Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Eltern eingeschult werden.

Aus gesundheitlichen Gründen können Kinder für eine im jeweiligen Einzelfall zu bestimmende Dauer vom Schulbesuch beurlaubt werden - dies kommt zum Beispiel bei zu früh geborenen Kindern, deren errechneter Geburtstermin nach dem Schulpflicht-Datum gelegen hätte, in Frage.

Die Termine für die Anmeldungen der Schulanfänger erfahren die Eltern aus der Presse oder durch die für sie zuständige Grundschule in ihrem Wohnbezirk.

Verfahrensablauf:
Die Grundschule erfragt bei der Anmeldung die Personalien des Kindes und Angaben, die für den Schulalltag wichtig sind. Es folgt eine Einschulungsuntersuchung sowie ein Einschulungsgespräch in der Regel zwischen der Schulleitung und dem Kind. Dabei wird auch festgestellt, ob die Deutschkenntnisse ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können. Ist dies nicht der Fall, wird das Kind verpflichtet, vor der Einschulung an einem Sprachförderkurs teilzunehmen.


Zuständigkeit

An die örtlich zuständige Grundschule.

Sollte es Ihr Wunsch sein, dass Ihr Kind eine andere Grundschule, als die örtlich zuständige besucht, so erklären Sie im Rahmen der dortigen Anmeldung, an welcher Schule Ihr Kind eingeschult werden soll. Sofern die von Ihnen ausgewählte Schule noch Aufnahmekapazitäten besitzen sollte, regeln die beiden betroffenen Schulen das Verfahren untereinander und setzen sich anschließend mit Ihnen in Verbindung.


Weitere Informationen

Weitere Informationen erteilt die Schulleiterin/der Schulleiter der jeweiligen Schule (unter anderem zu Aufnahmemöglichkeiten, Aufnahmebedingungen).


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Grundschule Barkelsby

Dorfstraße 13
24360 Barkelsby
Tel: +49 4351 83678   |   Fax: +49 4351 86965
E-Mail: Grundschule.Barkelsby[at]schule.landsh.de

Mitarbeiter (Grundschule Barkelsby)

Herr Klaus Düllmann Icon Vcard



Grundschule Fleckeby

Am Holm 2
24357 Fleckeby
Tel: +49 4354 376   |   Fax: +49 4354 1011
E-Mail: Grundschule.Fleckeby[at]schule.landsh.de

Mitarbeiter (Grundschule Fleckeby)

Frau Svea Hörrmann Icon Vcard



Grundschule Karby

Schulweg 6
24398 Karby
Tel: +49 4644 239   |   Fax: +49 4644 973197
E-Mail: Grundschule.Karby[at]schule.landsh.de

Mitarbeiter (Grundschule Karby)

Frau Gorecki Icon Vcard



Grundschule Mittelschwansen, Grundschule des Amtes Schlei-Ostsee in Waabs

Kirchstraße 12
24369 Waabs
Tel: +49 4352 9549070   |   Fax: +49 4352 9549069
E-Mail: schule-mittelschwansen.waabs[at]schule.landsh.de
Web: www.schule-mittelschwansen.de

Mitarbeiter (Grundschule Mittelschwansen, Grundschule des Amtes Schlei-Ostsee in Waabs)

Frau Maren Wolter Icon Vcard



Schleischule Rieseby, Grundschule der Gemeinde Rieseby in Rieseby

Dorfstraße 29
24354 Rieseby
Tel: +49 4355 317   |   Fax: +49 4355 1412
E-Mail: Schleischule.Rieseby[at]schule.landsh.de
Web: www.ghsr.de

Mitarbeiter (Schleischule Rieseby, Grundschule der Gemeinde Rieseby in Rieseby)

Frau Grit Lappe Icon Vcard