Führungszeugnis beantragen
Leistungen
Landesportal Schleswig-Holstein
Führungszeugnis beantragen
Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache, das erweiterte Führungszeugnis oder das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache oder das erweiterte Führungszeugnis sowie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.
Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke - zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber - brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.
Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.
Besitzen Sie neben der deutschen die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Kurztext
- Führungszeugnis Beantragung
- Führungszeugnis bescheinigt, ob jemand vorbestraft ist oder nicht
- kann als einfaches Führungszeugnis, als Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde oder als erweitertes Führungszeugnis erteilt werden
- wenn anstelle oder neben der deutschen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder die britische Staatsangehörigkeit vorliegt, wird automatisch das europäische Führungszeugnis ausgestellt
- zuständig: Bundesamt für Justiz (BfJ)
Fristen
Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde und unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen.
Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite zur Beantragung des Führungszeugnisses und folgen Sie den Anweisungen.
- Sie brauchen dann als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
- Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis dann per Post nach Hause gesandt.
- Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine entsprechende Information.
- Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Für ein Führungszeugnis, das Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.
Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:
- Stellen Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder dem Bürgeramt einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Sie müssen dort Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument.
- Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
- Die Behörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter.
- Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich mit amtlich bestätigten Personendaten und Unterschrift direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
- Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt.
- Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- Geschäftsfähigkeit
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
- Einfaches und erweitertes Führungszeugnis: 2 Wochen
- Europäisches Führungszeugnis: 6 Wochen
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Führungszeugnis
- Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel
- gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen, zum Beispiel die Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
Rechtsgrundlage
Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Rechtsbehelf
Beanstandungen des Führungszeugnisses und sonstige Anträge, die in Form eines Justizverwaltungsakts mittels Bescheid abzulehnen sind, können mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 23 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG) angefochten werden.
Für die Ablehnung eines Antrags auf Gebührenbefreiung gilt § 22 des Gesetzes über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz - JVKostG).
Weitere Informationen
- Formulare vorhanden: Nein / (Ja: für die Antragstellung aus dem Ausland)
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Schlei-Ostsee
Der Amtsdirektor
Holm 13
24340 Eckernförde
Tel:
+49 43 51 / 73 79 - 0
|
Fax:
+49 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail:
mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web:
www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
Ordnung und Soziales
Tel:
+49 351 / 7379-455
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Fax:
+49 351 / 7379-490
E-Mail:
gohar.baghdasaryan[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
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Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
Ordnung und Soziales
Tel:
+49 4351 / 73 79 480
|
Fax:
+49 4351 / 73 79 490
E-Mail:
britta.notka[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
13
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
Ordnung und Soziales
Tel:
+49 4351 / 7379-422
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Fax:
+49 4351 / 7379-490
E-Mail:
maike.tuexen[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
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Zimmer:
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Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
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+49 4351 / 7379-490
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24351 Damp
Tel:
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Web:
www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung.
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Damp auch die Verwaltungsstellen Fleckeby, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.
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Fax:
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+49 4351 / 7379-169
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Schmiederedder 5
24357 Fleckeby
Tel:
+49 43 51 / 73 79 - 180
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Fax:
+49 43 51 / 73 79 - 189
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Web:
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Öffnungszeiten:
dienstags und donnerstags: 08.00 - 12.00 Uhr
donnerstags: 16.00 - 18.30 Uhr
Die Verwaltungsstelle Fleckeby ist bis einschließlich der 20. Kalenderwoche dienstags ganztägig geschlossen. Die Öffnungszeiten am Donnerstag gelten unverändert.
Zusätzlich ist die Verwaltungsstelle Fleckeby am Donnerstag, 13.04.2023, ganztägig geschlossen.
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Fleckeby auch die Verwaltungsstellen Damp, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
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Amt Schlei-Ostsee
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Dorfstraße 13
24354 Rieseby
Tel:
+49 43 51 / 73 79 - 219
|
Fax:
+49 43 55 / 99 98 54
E-Mail:
mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web:
www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
montags und mittwochs: 08.30 - 12.00 Uhr
montags 14.00 - 17.30 Uhr
Die Verwaltungsstelle Rieseby ist am 12.04.2023 und 14.04.2023 ganztägig geschlossen.
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Rieseby auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
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+49 4351 / 7379-219
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+49 43 55 / 99 98 54
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stefanie.grimm[at]amt-schlei-ostsee.de