Gefährliche Wildtiere: Ausnahme vom Haltungsverbot
Leistungen
Landesportal Schleswig-Holstein
Gefährliche Wildtiere: Ausnahme vom Haltungsverbot
Die zuständige Stelle kann Ausnahmen vom Verbot der nicht gewerbsmäigen Haltung von gefährlichen Wildtieren zulassen.
verwandte Vorgänge
- Behördliche Gefahrenabwehr für Gewässer (nach Wasserrecht)
- Fischereischein ausstellen bei Verlust
- Landwirtschaftliche Direktzahlung (EU-Direktzahlungen)
- Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes zu- und durchwandernder Wölfe in Schleswig-Holstein
- Tierkörperbeseitigung, tierische Nebenprodukte beseitigen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.