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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Handwerkskarte ist die Bescheinigung der Handwerkskammer über die Eintragung in die Handwerksrolle.


Beschreibung

Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer (HWK) eine Bescheinigung (Handwerkskarte) aus.
In die Handwerkskarte werden Name und Anschrift der Inhaberin/des Inhabers, Betriebssitz, das zu betreibende Handwerk und bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke diese Handwerke sowie der Zeitpunkt der Eintragung und gegebenenfalls zusätzlich der Name der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters oder der/des für die technische Leitung verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafterin/Gesellschafters eingetragen.


Zuständigkeit

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Handwerkskarte über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.


Rechtsgrundlage

§ 10 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).

§ 10 HwO


Weitere Informationen

Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

HWK Lübeck - Handwerksrolle


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Handwerkskammer Flensburg

Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Tel: 0049461 866-0   |   Fax: 0049461 866-110
E-Mail: info[at]hwk-flensburg.de

Postanschrift:

Postfach 1738
24907 Flensburg


Öffnungszeiten:

Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr