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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Zuständig für Besoldung, Versorgung, Beihilfe und Entgelt in Schleswig-Holstein sind das Dienstleistungszentrum Personal (DZLP) und die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände (VAK).


Beschreibung

Das Dienstleistungszentrum Personal (DZLP) ist als Landesoberbehörde zuständig für die Festsetzung und Anweisung von

  • Besoldung,
  • Versorgung,
  • Entgelt und
  • Beihilfe

für Beamtinnen/Beamte, Beschäftigte und Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein. Außerdem kümmert sich das DZLP um die Abwicklung von Trennungsgeld, Umzugskosten und ähnlichen Leistungen.

Für Beschäftigte bei Städten, Gemeinden und Kreisen (kommunaler Bereich) ist hingegen die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein (VAK) zuständig.


Zuständigkeit

An das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) für Landesbeschäftige.

An die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände (VAK) für Kommunalbeschäftigte.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)

Gartenstraße 6
24103 Kiel
Tel: +49 431 988-8800   |   Fax: +49 431 988-8890
E-Mail: poststelle[at]dlzp.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/DLZP/dlzp_node.html


Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein

Knooper Weg 71
24116 Kiel
Tel: +49 431 5701-0  
E-Mail: info[at]vak-sh.de