Besoldung, Versorgung, Entgelt, Beihilfe
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Besoldung, Versorgung, Entgelt, Beihilfe
Zuständig für Besoldung, Versorgung, Beihilfe und Entgelt in Schleswig-Holstein sind das Dienstleistungszentrum Personal (DZLP) und die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände (VAK).
Beschreibung
Das Dienstleistungszentrum Personal (DZLP) ist als Landesoberbehörde zuständig für die Festsetzung und Anweisung von
- Besoldung,
- Versorgung,
- Entgelt und
- Beihilfe
für Beamtinnen/Beamte, Beschäftigte und Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein. Außerdem kümmert sich das DZLP um die Abwicklung von Trennungsgeld, Umzugskosten und ähnlichen Leistungen.
Für Beschäftigte bei Städten, Gemeinden und Kreisen (kommunaler Bereich) ist hingegen die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein (VAK) zuständig.
Zuständigkeit
An das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) für Landesbeschäftige.
An die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände (VAK) für Kommunalbeschäftigte.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)
Gartenstraße 6
24103 Kiel
Tel:
+49 431 988-8800
|
Fax:
+49 431 988-8890
E-Mail:
poststelle[at]dlzp.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/DLZP/dlzp_node.html
Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein
Knooper Weg 71
24116 Kiel
Tel:
+49 431 5701-0
E-Mail:
info[at]vak-sh.de