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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.


Beschreibung

Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.

Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.

Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.

Kurztext

  • eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung

  • Chipkarte zum elektronischen Identitätsnachweis, z.B. für digitale Behördengänge oder digitale Dienstleistungsangebote privater Anbieter

  • für Bürgerinnen und Bürger

    • ab 16 Jahren
    • aus EU-Mitgliedstaaten (außer Deutschland) oder
    • aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen)
  • kein Wohnort in Deutschland nötig

  • Online-Ausweisfunktion entspricht derjenigen des deutschen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels

  • zuständig im Inland: eID-Behörden der Länder (in der Regel: Bürgerämter)

  • zuständig im Ausland (ab 1. November 2021): die vom Auswärtigen Amt benannten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland

 


Fristen

Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.

  • Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.

Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021):

  • Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.

Voraussetzungen

Sie sind

  • mindestens 16 Jahre alt und
  • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
  • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

 


Kosten

  • Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
  • bei Versand ins Ausland: jeweilige Versandkosten

 


erforderliche Unterlagen

  • ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
  • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.

Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.


Rechtsgrundlage

§ 8 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eIDKG)

§§ 2 bis 2a Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswGebV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Ausstellung der eID-Karte entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

 


Weitere Informationen

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: ja


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Schlei-Ostsee

Der Amtsdirektor
Holm 13
24340 Eckernförde
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 0   |   Fax: +49 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de


Öffnungszeiten:

montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Frau Gohar Baghdasaryan Icon Vcard

Ordnung und Soziales

Tel: +49 351 / 7379-455   |   Fax: +49 351 / 7379-490
E-Mail: gohar.baghdasaryan[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 13  

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Frau Britta Notka Icon Vcard

Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 73 79 480   |   Fax: +49 4351 / 73 79 490
E-Mail: britta.notka[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 10  

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Frau Maike Tüxen Icon Vcard

Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 7379-422   |   Fax: +49 4351 / 7379-490
E-Mail: maike.tuexen[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 16  

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Frau Lisa Wollesen Icon Vcard

Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 7379-470   |   Fax: +49 4351 / 7379-490
E-Mail: lisa.wollesen[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 13  


Amt Schlei-Ostsee

Verwaltungsstelle Damp, OT Vogelsang-Grünholz
Auf der Höhe 16
24351 Damp
Tel: +49 43 51 / 7379 - 0   |   Fax: +49 43 51 / 73 79 - 169
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de


Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung.

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Damp auch die Verwaltungsstellen Fleckeby, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Frau Ilka Marquardt Icon Vcard

Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 7379-163   |   Fax: +49 4351 / 7379-169
E-Mail: ilka.marquardt[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 22  

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Frau Carola Strauchmann Icon Vcard

Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 7379-164   |   Fax: +49 4351 / 7379-169
E-Mail: carola.strauchmann[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 21  


Amt Schlei-Ostsee

Verwaltungsstelle Fleckeby
Schmiederedder 5
24357 Fleckeby
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 180   |   Fax: +49 43 51 / 73 79 - 189
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de


Öffnungszeiten:

dienstags: 08.30 - 12.00 Uhr
donnerstags: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Fleckeby auch die Verwaltungsstellen Damp, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Frau Katja Szameit Icon Vcard

Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 7379-424   |   Fax: +49 4351 / 7379-490
E-Mail: katja.szameit[at]amt-schlei-ostsee.de


Amt Schlei-Ostsee

Verwaltungsstelle Rieseby
Dorfstraße 13
24354 Rieseby
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 219   |   Fax: +49 43 55 / 99 98 54
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de


Öffnungszeiten:

montags und mittwochs: 08.30 - 12.00 Uhr
montags 14.00 - 17.30 Uhr

Die Verwaltungsstelle Rieseby ist am 12.04.2023 und 14.04.2023 ganztägig geschlossen.

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Rieseby auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Frau Stefanie Grimm Icon Vcard

Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 7379-219   |   Fax: +49 43 55 / 99 98 54
E-Mail: stefanie.grimm[at]amt-schlei-ostsee.de