N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof vom 20.09.2016.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Andreas Moll
Gemeindevertreter Hendrik Brien
1.stellv. Bürgermeister Siegfried Brien
Gemeindevertreter Winfried Brien
Gemeindevertreter Jörg Hagedorn
Gemeindevertreter Eckhard Ochernal
2. stellv. Bürgermeister Felix Rhades

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Sven Dieckmann (entschuldigt )
Gemeindevertreter Ralf Stelzer (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
wählbarer Bürger Christoph-Werner Brien
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
8. Sachstandsbericht zur geplanten Erweiterung bzw. zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses
  Beschlussvorlage - 11/2016
9. Unterhaltung des Ehrenmals im Bereich Schmeerhörn
  Beschlussvorlage - 9/2016
10. Erneuerung einer Bushaltestelle im Bereich Schnellmark / B76
  Beschlussvorlage - 10/2016
11. Fortsetzung der Beteiligung am Streetworkerprojekt
  Beschlussvorlage - 13/2016
12. Fortführung der LTO Lokale Tourismus Organisation Eckernförder Bucht GmbH
  Beschlussvorlage - 15/2016
13. Abmeldung der Badestelle Aschau
  Beschlussvorlage - 18/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung um TOP 16 "Verpachtung einer gemeindlichen Fläche" zu erweitern. Die Tagesordnungspunkte 14 bis 16 sollen nicht öffentlich behandelt werden. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt. 

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Bauausschussvorsitzender Ochernal berichtet über die Beratungen des Ausschusses bezüglich der Verkehrslenkung in Aschau. Die übrigen Themen sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung.

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Hendrik Brien gibt bekannt, dass die Seniorenfahrt am 11.10. stattfindet, und es kein Sommerfest mehr gibt. 

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
Der Bürgermeister verliest eine Anregung von Herrn Marohn bezüglich der Umgestaltung des Geschenk- und Gutscheinblattes. Diese ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Das Schreiben ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Die Anregung wird durch den Bürgermeister aufgenommen. 

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
Gemeindevertreter Hagedorn weist darauf hin, dass der Durchgang vom Baugebiet Aschauer Hofkoppel zur Straße stark zugewachsen ist.

Gemeindevertreter Hagedorn fragt nach, wer entschieden hat, dass zukünftig Hendrik Brien anstelle von Ralf Stelzer die Gemeindlichen Arbeiten durchführt. Bürgermeister Moll erklärt, dass diese Entscheidung durch ihn getroffen wurde. Die Arbeiten werden nach wie vor auf Rechnung zu den Sätzen des Maschinenringes durchgeführt. 

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 8. Sachstandsbericht zur geplanten Erweiterung bzw. zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses
Beschlussvorlage - 11/2016
Mit Beschluss vom 23.06.2016 hat die Gemeindevertretung über den Anbau / Umbau des Feuerwehrgerätehauses beraten. Im Ergebnis sollte von der Gemeinde und der Feuerwehr der konkrete Bedarf ermittelt werden. Auf Basis dieser Ergebnisse sollte durch den Fachplaner, Herrn Tjarks, eine konkrete Alternativenplanung und Kostenschätzung erfolgen.

Nachdem die Bedarfsermittlung abgeschlossen und Herrn Tjarks mitgeteilt wurde, sollen nun die Erkenntnisse zur Alternativenplanung vorgestellt und das weitere Verfahren erörtert werden. 
In der Gemeindevertretung werden die verschiedenen Varianten und der Bezug auf die Beratungen im Bauausschuss umfassend und kontrovers diskutiert. 

Beschluss:
Der von Herrn Tjarks vorgetragene Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Auf Basis der daraus entstandenen Erkenntnisse wird folgende weitere Vorgehensweise festgelegt:
  • Konkretisierung der Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses auf Basis der im Bau- und Umweltausschuss erörterten Rahmenbedingungen durch Herrn Tjarks.
  • Kalkulation aller mit der Maßnahme zusammenhängenden Kosten einschließlich der erforderlichen Sanierungskosten für den Gemeindetreff und das bisherige Feuerwehrgerätehaus (Dach und ggf. Räumlichkeiten).
  • Konkretisierung eines optimalen Standorts für einen Neubau und Veranlassung notwendiger Baugrunduntersuchungen.
  • Abschluss eines Stufenvertrages für die notwendigen Planungsphasen mit Herrn Tjarks. Alternativ zum Stufenvertrag soll mit Herrn Tjarks zur Planung der verschiedenen Varianten ein Honorarvertrag auf Stundenbasis, dessen Volumen mit dem Bürgermeister und dem Bauausschussvorsitzenden abzustimmen ist, abgeschlossen werden.
  • Klärung der Notwendigkeit der Bauleitplanung einschl. der Schaffung evtl. Bauplätze für Einfamilienhäuser.
  • Erneute Betrachtung eines Anbaus an die bestehende Bausubstanz einschließlich ausreichender Lagermöglichkeiten und Prüfung der damit verbundenen Kosten.

Die Ergebnisse sollen im nächsten Bau- und Umweltausschuss vorgestellt werden.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Unterhaltung des Ehrenmals im Bereich Schmeerhörn
Beschlussvorlage - 9/2016
Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.06.2016 lag eine Eingabe des ehemaligen Bürgermeisters, Hilmar Marohn, vor, die zur weiteren Beratung an den Bau- und Umweltausschuss verwiesen wurde. Die Eingabe wird wie folgt zitiert:

Mich haben wiederholt Anfragen und Beschwerden über den Zustand des Ehrenmales am Bahnübergang Altenhof erreicht. Ich bin erklärtermaßen nicht mehr zuständig, rege aber dazu eine Meinungsbildung in der GV an.
Vor Jahren hatte die Gemeinde eine Absprache mit der Stadt Eckernförde getroffen, nach der die Stadtgärtner, wenn sie schon ohne einen Auftrag der Gemeinde und ohne Rücksprache mit ihr an der B 76 pflegerische Arbeiten vornehmen, dass sie dann das Ehrenmal mit pflegen sollten. Das hat offenbar zunehmend nicht geklappt oder ist ganz einfach in Vergessenheit geraten.
Sollte man jetzt eine grundsätzliche Neugestaltung in Auftrag geben und/oder einer Behindertenwerkstatt die Betreuung übertragen?

Bei dem Ehrenmal handelt es sich um einen Findling auf einem kleinen aufgeworfenen Erdhügel. Dieser enthält eine Platte mit Inschriften. Recherchen haben ergeben, dass der Stein an die 19 im Gefecht mit den Dänen am Karfreitag 1848 gefallenen Angehörigen des Tann’schen Freikorps erinnert.

Ziel der Beratung soll die künftige Regelung für die Unterhaltung dieses Ehrenmals sein.   

Beschluss:
Das Ehrenmal im Bereich Altenhof (Schmeerhörn) soll künftig wie folgt unterhalten werden:
  • Regelung einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Heilpädagogium an der Ostsee über den Unterhaltungsumfang und den Pflegeabstand.
  • Bereitstellung eines Budgets in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Geräten.
  • Vorerst soll nur das Ehrenmal freigeschnitten werden. Weitere Maßnahmen sind dann später festzulegen.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erneuerung einer Bushaltestelle im Bereich Schnellmark / B76
Beschlussvorlage - 10/2016
Das Buswartehäuschen im Bereich Schnellmark / B76 ist abgängig und muss erneuert werden. Als Entscheidungshilfe sollen einige kurzfristig durch Herrn Eggers eingeholte Angebote dienen. Zusätzlich zu den anfallenden Kosten für die Ersatzbeschaffung der Wartehalle müssen folgende Punkte Berücksichtigung finden:
  • Einholen einer verkehrsrechtlichen Anordnung
  • Abriss und Entsorgung des alten Buswartehäuschens (ca.500 €)
  • Herstellung der Fundamente (im günstigsten Fall durch Punktfundamente ca. 800 €)
  • Aufbau der neuen Wartehalle (ca. 400 €)      

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Wartehalle "Oschersleben" der Fa. Hesse mit 2-Scheiben-Verbundsicherheitsglas anzuschaffen. Im Gegensatz zu dem Angebot soll die Beschaffung jedoch mit einer festen Rückwand (kein Glas) erfolgen. Der Standort ist im Hinblick auf das Straßenlichtraumprofil zu prüfen und ggf. anzupassen.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Fortsetzung der Beteiligung am Streetworkerprojekt
Beschlussvorlage - 13/2016
Die Gemeinde beteiligt sich seit dem 01.03.2000 am Projekt "Straßensozialarbeit". Laut GV-Beschluss vom 31.08.2011 soll der Zuschuss jährlich 275,00 € betragen.
Es erfolgt eine automatische Verlängerung des Vertrages um 2 Jahre, wenn nicht mindestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Es ist zu entscheiden, inwieweit eine weitere Beteiligung für die Zeit ab 01.03.2017 erfolgen soll.  

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, sich auch für weitere zwei Jahre an dem Projekt "Straßensozialarbeit" mit jährlich 275,00 € zu beteiligen. Es soll daher keine Kündigung durch die Gemeinde erfolgen. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Fortführung der LTO Lokale Tourismus Organisation Eckernförder Bucht GmbH
Beschlussvorlage - 15/2016
1. Allgemeines

Die Tourismusstrategie des Landes Schleswig-Holstein sieht größere Tourismus- Vermarktungs-Einheiten vor. Zu diesem Zweck haben sich Gebietskulissen hinreichender Größe und Struktur zu sogenannten lokalen Tourismusorganisationen zusammengeschlossen. In den Organisationen erfolgt eine Bündelung der Mittel und Angebote, eine bessere Marktdurchdringung sowie eine höhere Qualität der Tourismusstruktur. Die Förderrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein zum Sonderprogramm Tourismus geben vor, dass die Mitgliedschaft in einer lokalen Tourismusorganisation unabdingbare Voraussetzung ist, um touristische Fördermittel erhalten zu können.


2. Gründung, Gesellschafter und Stammkapital der LTO Eckernförder Bucht GmbH

Die Gemeindevertretung hat am 31.05.2012 beschlossen, dass sich die Gemeinde als Gesellschafterin an der Gründung einer lokalen Tourismusorganisation Eckernförder Bucht GmbH beteiligt. Die LTO Lokale Tourismus Organisation Eckernförder Bucht GmbH (LTO) ist im August 2012 mit einem Stammkapital i. H. v. 300.000 Euro gegründet worden. Aus vergaberechtlichen Aspekten sind lediglich Gemeinden/Stadt und ein Amt Gesellschafter der LTO.

Das Stammkapital wurde für einen ersten Zeitraum von fünf Jahren (2013 bis 2017) mit 300.000 Euro angesetzt. Die prozentuale Verteilung des Stammkapitals ergibt sich wie folgt: 65 % auf Eckernförde, 13 % auf Schwedeneck, 10 % auf Strande und 12 % auf die Hüttener Berge. 14 kleine Gemeinden, die über kein Tourismusbudget in ihren Haushalten verfügen, haben einen Mindestgeschäftsanteil von 100 Euro an der LTO erworben. Dieses Verteilungsverhältnis spiegelt sich in den Geschäftsanteilen wider.

Die Gesellschafter haben keine jährlichen Nachschusspflichten. Allerdings müssen sie dafür sorgen, dass das erforderliche Stammkapital i. H. v. 300.000 Euro gemäß eines Kapital-Einzahlungsplans in die Gesellschaft eingebracht wird. Der Kapitalanteil für die Stadt Eckernförde beträgt für den gesamten Zeitraum von fünf Jahren insgesamt 193.600 Euro. Im Haushalt der Stadt Eckernförde ist für das Haushaltsjahr 2016 ein Ansatz in Höhe von 39.000 Euro für die Finanzierung der Anteilsrechte vorgesehen.

Durch die Tätigkeit der Gesellschaft wird jährlich ein Defizit von ca. 60.000 Euro erwirtschaftet. Die entsprechenden Jahresfehlbeträge werden aus der Kapitaleinlage gedeckt. Hierdurch wird die Kapitaleinlage wie geplant bis zum Ende des Geschäftsjahres 2017 aufgezehrt.


3. Aufgaben der LTO Eckernförder Bucht GmbH

Die LTO stärkt die Präsenz der Region im international umkämpften Tourismusmarkt. Ziel ist es, langfristig die Tourismuskennzahlen stetig zu steigern. Durch ansprechende Produktentwicklung wird der Markt erschlossen. Die Haupt-Quellgebiete der Gäste liegen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Auf diesen Markt konzentriert sich das Marketing. In Kooperation mit dem regionalen Ostsee Holstein Tourismus e.V. wird dies konsequent umgesetzt. Die LTO positioniert sich über gute Servicequalität und ein gutes Preis-Leistungsverhältnis. Stammkunden in den Bereichen Übernachtungs- und Tagesgäste sollen gebunden sowie Neukunden gewonnen werden.

Durch die Arbeit der LTO ist es gelungen, finanzielle Mittel und Ressourcen effektiver einzusetzen. In enger Abstimmung mit den Touristikern der Region gelingt es, mehr Gäste in die Region zu bringen. Die stetig steigenden Tourismuskennzahlen belegen den Erfolg der LTO.


4. Fortführung der LTO Eckernförder Bucht GmbH

Das Stammkapital der Gesellschaft wird – wie unter Punkt 2 beschrieben – im Geschäftsjahr 2017 planmäßig verbraucht sein. Für die Gesellschafter der LTO besteht zum 31.12.2017 die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung.

Aufgrund der sehr erfolgreichen Arbeit der Gesellschaft wird vorgeschlagen, die LTO für zunächst weitere fünf Jahre unter den gleichen rechtlichen sowie finanziellen Bedingungen wie bisher fortzuführen.
 

Beschluss:
  1. Die Gemeinde beteiligt sich an der Fortführung der LTO Lokale Tourismus Organisation Eckernförder Bucht GmbH für die Jahre 2018 bis 2022.
  2. Die vorhandene Marketingstrategie für die LTO Lokale Tourismus Organisation Eckernförder Bucht GmbH wird weitergeführt.
  3. Die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten der Stadt Eckernförde aus dem Gesellschaftsvertrag erfolgt weiterhin durch die Eckernförde Touristik und Marketing GmbH. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Abmeldung der Badestelle Aschau
Beschlussvorlage - 18/2016
Am Strand in Aschau wird der Bereich beim Schwerbehinderten-Campingplatz als offizielle Badestelle bei der EU, dem Land und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde geführt.

In den offiziellen Unterlagen ist danach Betreiberin der Badestelle die Gemeinde Altenhof.

Die Gemeinde Altenhof hat dort jedoch nie eine Badestelle betrieben. Es werden weder Infrastruktureinrichtungen wie Parkplätze, Toiletten, Rettungseinrichtungen, Badegebietsabgrenzung vorgehalten, noch weist die Gemeinde in irgend einer Weise auf diese Badestelle hin.

Zu keinem Zeitpunkt findet dort ein reger Badebetrieb statt.

Damit diese Badestelle aus den Unterlagen genommen werden kann, muss eine offizielle Abmeldung bei der EU erfolgen.

Diese Abmeldung müsste über das Gesundheitsamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde beantragt werden. 

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Badestelle Aschau offiziell abzumelden. Begründet wird die Abmeldung mit der Tatsache, dass dort kein reger Badebetrieb stattfindet und die Gemeinde auch keinerlei Infrastrutureinrichtungen für die Badestelle bereit hält. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 17. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.   


Godber Peters  Andreas Moll 
Protokollführer  Bürgermeister