Sitzungsort: | im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.45 Uhr |
Bürgermeister Andreas Moll |
Gemeindevertreter Hendrik Brien |
1.stellv. Bürgermeister Siegfried Brien |
Gemeindevertreter Jörg Hagedorn |
2. stellv. Bürgermeister Felix Rhades |
Gemeindevertreter Ralf Stelzer |
Gemeindevertreter Winfried Brien (entschuldigt ) |
Gemeindevertreter Sven Dieckmann (unentschuldigt ) |
Gemeindevertreter Eckhard Ochernal (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
wählbarer Bürger Christoph-Werner Brien |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragezeit |
4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern |
6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung. |
8. | Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 |
Beschlussvorlage - 21/2016 | |
9. | Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 |
Beschlussvorlage - 20/2016 | |
10. | Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung |
Beschlussvorlage - 14/2016 | |
11. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 22/2016 | |
12. | Erlass Haushaltssatzung 2017 |
Beschlussvorlage - 23/2016 | |
13. | Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2017 |
Beschlussvorlage - 16/2016 | |
14. | Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz |
Beschlussvorlage - 19/2016 | |
15. | Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind" |
Beschlussvorlage - 24/2016 | |
16. | Solidarbeitrag Hospizverein Dänischer Wohld |
Beschlussvorlage - 26/2016 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Gemeindevertreter Hendrik Brien beantragt, die Tagesordnung um TOP 16 "Solidarbeitrag Hospizverein Dänischer Wohld" zu erweitern.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragezeit |
Herr Christoph Brien fragt noch einmal nach dem Sachstand bezüglich der Pappel am Jordanauslauf. Der Bürgermeister berichtet hierzu, dass durch das Bauamt geklärt wurde, dass diese sich auf Stadtgebiet befindet. Eine entsprechende Mitteilung ist auch an die Stadt ergangen. Da sich jedoch an dem Zustand nichts geändert hat, wird die Verwaltung gebeten, noch einmal mit der Stadt Kontakt aufzunehmen.
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zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Für den Bauausschuss berichtet der Bürgermeister über den derzeitigen Stand der Planungen und die aktuellen Kostenschätzungen bezüglich des Feuerwehrgerätehauses. Außerdem erklärt er, dass das Buswartehaus an der B 76 nun in Auftrag gegeben wurde. Hier sind jedoch noch einige Modalitäten bezüglich des Fundamentes zu klären. Die Beratungspunkte des Finanzausschusses sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung. Sozialausschussvorsitzender Stelzer berichtet zum Besuch des Weihnachtsmärchens in Kiel in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Neudorf.
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zu TOP 5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.
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zu TOP 6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern |
Gemeindevertreter Siegfried Brien berichtet, dass die Ausrüstung der Feuerwehr mit digitalen Funkgeräten jetzt beginnt.
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zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung. |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 8. | Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 |
Beschlussvorlage - 21/2016 Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 07. Mai 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt. Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind. Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017.
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Beschluss: Für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Gemeinderaum Aschau Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 07. Mai 2017 vorgeschlagen: Wahlvorsteher: Hilmar Marohn stellv. Wahlvorsteher: Felix von Bethmann-Hollweg Schriftführer: Gerd Schweinem stellv. Schriftführer: Sonja Bedürftig Beisitzerin: Raffaela Klink Beisitzer: Torsten Plaß Beisitzer: Kornelius Thimm Beisitzer: Guntram Turkowski Beisitzer: Dieter Nottrott Beisitzer: Falk von Wildenradt Reserve: Paul Moll
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zu TOP 9. | Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 |
Beschlussvorlage - 20/2016 Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt. Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind. Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Bundestagswahl 17.-/- 24. September 2017.
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Beschluss: Für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Gemeinderaum Aschau Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 vorgeschlagen: Wahlvorsteher: Claus Lückemann stellv. Wahlvorsteher: Sebastian Hirsch Schriftführer: Henning Brien stellv. Schriftführer: Jan Henningsen Beisitzer: Felix Rahdes Beisitzer: Sebastian Brien Beisitzer: Eckardt Kowalke Beisitzer: Hans-Peter Berwald Beisitzerin: Elisabeth Blunk Beisitzer: Rainer Baier Reserve: Michael Abts |
zu TOP 10. | Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung |
Beschlussvorlage - 14/2016 Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Altenhof ist erst 7 Jahre alt, muss aber aufgrund von Gesetzesänderungen neu angepaßt werden. Daher ist eine neue Geschäftsordnung zu beschließen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine neue Geschäftsordnung erarbeitet.
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Beschluss: Die vorliegende Geschäftsordnung wird beschlossen. Es besteht der Wunsch künftig eine Gegenüberstellung der Änderungen darzustellen.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 22/2016 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenhof mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 188.100 € erhöht und damit gegenüber bisher 408.200 € auf nunmehr 596.300 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 186.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 43.600 € auf nunmehr 229.600 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Erlass Haushaltssatzung 2017 |
Beschlussvorlage - 23/2016 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfes, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
§ 2 Es werden festgesetzt :
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,04 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2017 |
Beschlussvorlage - 16/2016 Es soll über eine Erhöhung der Hundesteuersätze ab 2017 beraten werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes über das Halten von Hunden am 01.01.2016 (HundeG) erfordert eine Anpassung der Hundesteuersatzung an die aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung, daher wurde diese überarbeitet . Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit der letzten Beratung im Dezember 2011 für den ersten Hund 30,00 €, für den zweiten 60,00 € und für jeden weiteren Hund 90,00 € pro Jahr. Die Verwaltungskosten liegen bei rund 29,00 € jährlich pro Fall. Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbetragszuweisungen geforderte Steuersatz für einen ersten Hund beträgt 120,00 € pro Jahr. Eine Erhöhung der Steuersätze auf 50,00 € für den ersten, 80,00 € für den zweiten und 110,00 € für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.
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Beschluss: Die Hundesteuersatzung bleibt unverändert.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz |
Beschlussvorlage - 19/2016 Durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat sich die Systematik der Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) umfassend geändert. Gemäß § 2b UStG ist die Unternehmereigenschaft nicht mehr an das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art gebunden. Betätigen sich jPdöR auf privatrechtlicher Grundlage sind sie nach der neuen Rechtslage unter gewissen Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig. Die neue Regelung gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2017. Auf Antrag an die Finanzverwaltung kann jedoch die bisherige Regelung in einem Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2020 weitergenutzt werden. Dieser Antrag ist bis zum 31.12.2016 zu stellen. Die Entscheidung darüber, ob der Antrag gestellt wird, obliegt der Gemeindevertretung. In der Übergangzeit werden weitere Ausführungsanweisungen des Bundesministeriums für Finanzen zur Klärung der Sach- und Rechtslage erwartet. Die Verwaltung wird dann im Einzelfall prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
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Beschluss: Die Gemeinde erklärt gemäß § 27 Abs. 22 UStG (Umsatzsteuergesetz) bis zum 31.12.2016 gegenüber der Finanzverwaltung die weitere Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen bis längstens 31.12.2020.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind" |
Beschlussvorlage - 24/2016 Die Landesregierung wird den Entwurf für den Teilregionalplan "Wind" am 06.12.2016 beschließen und sodann unverzüglich bekannt geben. Eine offizielle Verfahrensbeteiligung wird von Januar bis April erwartet. Die Landesplanung hat die entsprechenden Entwürfe zwischenzeitlich erstellt. Neu soll sein, dass die stärksten Flächenerhöhungen in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde stattfinden sollen, wovon vermutlich auch das Amtsgebiet Schlei-Ostsee betroffen sein wird. Nunmehr geht es darum, eine tendenzielle Einschätzung der Situation aus gemeindlicher Sicht abzugeben, damit der Bürgermeister und die Amtsverwaltung in dieLage versetzt werden, (ggf. mit externer fachlicher Unterstützung) die im offiziellen Verfahren erforderliche Stellungnahme im Sinne der Gemeinde vorzubereiten. Soweit benachbarte Gemeinden zur gleichen Einschätzung für ein übergreifendes Gebiet kommen, kann eine dieses Gebiet betreffende gemeinsame Stellungnahme erarbeitet werden.
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Beschluss: Die Angelegenheit wird vertagt, bis klar ist, ob der Grundeigentümer die zusätzliche Fläche bebauen möchte.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird zurückgestellt. |
zu TOP 16. | Solidarbeitrag Hospizverein Dänischer Wohld |
Beschlussvorlage - 26/2016 Die Gemeinde Gettorf stellt für den Bau eines Hospizes ein Grundstück zur Verfügung, und die Gemeinden des Dänischen Wohlds (Amt Dänischer Wohld, Altenholz, Gettorf und vier Gemeinden des Amtes Dänischenhagen) zahlen pro Einwohner 14,50 € für den Bau des Hospizes. Dies ermöglicht eine Förderung aus EU-Mitteln. Die Gemeinde Altenhof gehört zwar zum Dänischen Wohld, jedoch verwaltungstechnisch nicht zu den betroffenen Ämtern. Dennoch möchte die Gemeinde den Bau des Hospizes finanziell unterstützen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, für den Bau des Hospizes des Hospizvereins Dänischer Wohld pro Einwohner der Gemeinde Altenhof einen Solidarbeitrag in Höhe von 14,50 € zur Verfügung zu stellen.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Godber Peters | Andreas Moll |
Protokollführer | Bürgermeister |