N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof vom 16.03.2017.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.10 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Andreas Moll
Gemeindevertreter Hendrik Brien
Gemeindevertreter Winfried Brien
Gemeindevertreter Jörg Hagedorn
2. stellv. Bürgermeister Felix Rhades
Gemeindevertreter Ralf Stelzer

Abwesend sind:
1.stellv. Bürgermeister Siegfried Brien (entschuldigt )
Gemeindevertreter Sven Dieckmann (unentschuldigt )
Gemeindevertreter Eckhard Ochernal (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Gast Dr. Dieter Kuhn
wählbarer Bürger Christoph-Werner Brien
wählbare Bürgerin Kerstin Eggert
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
8. Dorfentwicklungsplan Altenhof
  Beschlussvorlage - 7/2017
9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 2/2017
10. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Altenhof für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof-Aschau
  Beschlussvorlage - 1/2017
11. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
  Beschlussvorlage - 6/2017
12. Besucherlenkung im Bereich Aschau
  Beschlussvorlage - 4/2017
13. Weiteres Vorgehen zur geplanten Erweiterung bzw. zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses
  Beschlussvorlage - 5/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, den Tagesordnungspunkt 14 nicht öffentlich zu behandeln.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Gemeindevertreter Stelzer berichtet, dass am Samstag die Müllsammelaktion stattfindet.

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
Der Bürgermeister berichtet, dass eine Anfrage von Frau Gerber vorliegt, die bezüglich der Schülerbeförderungsproblematik nachfragt, warum der Ortsmittelpunkt der Gemeinde im Bereich des Gutes Altenhof festgelegt wurde. Der Bürgermeister hat die Angelegenheit bereits mit der Verwaltung erörtert. Es wurde ein Antrag auf Neufestsetzung des Ortsmittelpunktes an den Kreis gerichtet.

Ferner liegt ein Antrag der Famlie Henning Brien auf Erwerb eines Grundstückes in der Gemeinde vor. Diese könnten sich auch den Erwerb der alten Reetdachkate in Schnellmark vorstellen und bitten die Gemeinde, einen Verkauf zu prüfen. Die Angelegenheit soll im nächsten Finanzausschuss beraten werden.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
Gemeindevertreter Hendrik Brien erklärt, dass Nachtlandeplätze für den Rettungshubschrauber Christoph 42 gesucht werden. Hierfür müsste eine geeignete Fläche mit 2 Scheinwerfern ausgeleuchtet werden. Eventuell käme hier der alte Sportplatz in Betracht, da dort noch eine Beleuchtung vorhanden ist. Die Angelegenheit wird zur weiteren Klärung an den Bauausschuss verwiesen.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. Dorfentwicklungsplan Altenhof
Beschlussvorlage - 7/2017
Voraussetzung für die Förderung eines Neu- bzw. Umbaus der Gemeindefreizeitstätte/Feuerwehrgerätehaus ist laut Auskunft der Aktiv Region Hügelland am Ostseestrand die Aufstellung eines Dorfentwicklungsplanes. In der Gemeinde Rieseby wurde bereits eine Ortsentwicklungsplanung erstellt. Die Kosten hierfür beliefen sich auf 16.660,00 €. In der Gemeinde Fleckeby wird zurzeit ein Konzept zur Ortsentwicklung erstellt. Die Kosten werden sich auf rund 17.600,00 € belaufen.
Es ist nun darüber zu beraten, ob ein Dorfentwicklungsplan erstellt werden soll. 
Herr Dr. Kuhn stellt der Gemeindevertretung kurz die Aktiv Region und die Ziele der derzeitigen Förderperiode dar. Dabei macht er deutlich, dass der angestrebte Dorfentwicklungsplan eine Voraussetzung für den Erhalt von Zuschussmitteln auf Landesebene ist. Er erklärt sich bereit, Hilfestellung bei der Ausschreibung des Planungsbüros zu leisten. Hierfür ist jedoch ein Leistungsverzeichnis zu erstellen.

Innerhalb der Gemeindevertretung erhebt sich eine Diskussion um die Frage, ob die Bevölkerung bereits bei der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses oder erst im späteren Prozess der Dorfentwicklungsplanung eingebunden werden soll.

Beschluss:
Es wird beschlossen, einen Dorfentwicklungsplan auf den Weg zu bringen.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

Beschluss
Es wird ein Planungsbüro beauftragt zusammen mit der Gemeindevertretung die Grundlagen für ein Leistungsverzeichnis zu erarbeiten. Die Beteiligung der Bevölkerung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Erstellung des Dorfentwicklungsplanes.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

Beschluss
Mit der beschlossenen Grundlagenarbeit wird das Büro Günther & Pollok, Itzehoe, beauftragt.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 2/2017
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Altenhof zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.
Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2016.     

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Altenhof wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2016 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.     

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Altenhof für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof-Aschau
Beschlussvorlage - 1/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.  

Beschluss:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Altenhof für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof-Aschau wird beschlossen.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
Beschlussvorlage - 6/2017
Am 07.12.2016 wurde im Rahmen der Gemeindevertretersitzung über die Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind" beraten. Eine Entscheidung hierüber wurde vertagt, bis klar ist, ob der Grundeigentümer die zusätzlichen Flächen bebauen möchte. Auf dieser Grundlage wurde zwischen dem Vorsitzenden des Bau- und Umweltausschusses und dem Grundeigentümer der ausgeweiteten Vorrangflächen ein Gespräch geführt. Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass ein grundsätzliches Interesse an der weiteren Schaffung von Windkraftanlagen besteht, konkrete Planungen aber noch nicht vorliegen.

Nunmehr geht es darum, eine tendenzielle Einschätzung der Situation aus gemeindlicher Sicht abzugeben, damit der Bürgermeister und die Amtsverwaltung in die Lage versetzt werden (ggf. mit externer fachlicher Unterstützung), die im offiziellen Verfahren erforderliche Stellungnahme im Sinne der Gemeinde vorzubereiten. Soweit benachbarte Gemeinden zur gleichen Einschätzung für ein übergreifendes Gebiet kommen, kann eine dieses Gebiet betreffende gemeinsame Stellungnahme erarbeitet werden.

Zu beachten ist dabei, dass es in der Nachbargemeinde Neudorf-Bornstein noch eine Potentialfläche gibt, die sich im weiteren Verfahren zur Fortschreibung der Regionalpläne als Vorrangfläche darstellen und sich somit auf die Ortslage Schnellmark auswirken könnte.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, zur gemeinsamen Meinungsbildung kurzfristig eine Einwohnerversammlung einzuberufen. Ziel ist dabei die Erörterung, ob sich im Rahmen einer Stellungnahme für oder gegen Windkraft ausgesprochen werden soll. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Besucherlenkung im Bereich Aschau
Beschlussvorlage - 4/2017
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 14.06.2016 und in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.06.2016 wurde beschlossen, dass die Punkte zur Besucherlenkung im OT Aschau (Infotafeln, Brückenquerungen im Bereich der Dünen) weiter verfolgt werden sollen und zur Erarbeitung eines Grobkonzeptes das Planungsbüro RegionNord, Herr Pollok, beauftragt werden soll.

Herr Pollok wurde im Juli 2016 beauftragt ein Grobkonzept zum Erlangen von Fördergeldern bezüglich der Besucherlenkung in der Gemeinde Altenhof, OT Aschau zu erstellen. Die letzte Änderung des Konzeptes ist vom 05.12.2016 und soll in der Sitzung von Herr Pollok erörtert werden.

Aus dem Konzept geht die Aufgabenstellung sowie die derzeitige Situation - Angaben zum Bestand und zu den Defiziten hervor. Des Weiteren sind dort die Maßnahmen, Kosten und die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen für NATURA-2000-Gebieten aufgezeigt.

Ziel ist es, aus der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde die zur Verwendung von Ersatzzahlungen, die z. B. aus der Schaffung neuer Windkraftanlagen entstanden sind, Fördergelder zu erhalten. Gefördert wird dabei die Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Das Thema "Besucherlenkung" ist nicht explizit in der Richtlinie aufgeführt und wurde bereits in Gesprächen mit der zuständigen Mitarbeiterin des Kreises bezüglich der Förderfähigkeit erörtert. Die förderungsfähigen Punkte sind unter besonderen Voraussetzungen die Infotafeln, die Brückenquerung im Bereich der Dünen sowie die Aufwertung des Dünenbereiches. Die Parkplätze sind nach den Richtlinien des Kreises grundsätzlich nicht förderfähig. 
Gemeindevertreter Rhades regt an, verschiedene Passagen mit Aussagen zur Haltung der Gemeinde bezüglich des ehemaligen DRK Ferienlagers zu streichen. Nach eingehender Diskussion herrscht Einigkeit folgende Passagen zu streichen und die benachbarten Passagen entsprechend anzupassen:

Seite 7
"Von Seiten der Gemeinde würde eine Wiedernutzung begrüßt werden, insbesondere wenn hier - auch mit Blick auf die Nutzergruppe des nah gelegenen Campingplatzes "Aschauer Lagune" - eine Nutzung für Menschen mit Behinderung stattfinden könnte"

Seite 16
"Nichtsdestotrotz ist es ein Ziel der Gemeinde Altenhof, dieses Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen. Dabei wird eine besondere Eignung als Ferienquartier für Menschen mit Behinderung gesehen, da insgesamt eine relativ abgeschirmte Lage besteht, durch die der Scheu oder dem Schamgefühl vieler Behinderten zum Auftreten an allgemein hochfrequentierten Stränden entsprochen wird. Dem zugute kommen kann auch die Nähe zum Campingplatz "Aschauer Lagune""

Beschluss:
Es wird beschlossen, einen Antrag beim Kreis Rendsburg-Eckernförde unter Vorlage des Konzeptes vom Ing.-Büro RegionNord, Herr Dipl.-Biologe Pollok mit den in der Gemeindevertretung erarbeiteten Änderungen einzureichen. Sollte ein positiver Bescheid ergehen, aus dem hervorgeht, dass die Maßnahmen förderungsfähig sind, wird über das weitere Vorgehen beraten. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Weiteres Vorgehen zur geplanten Erweiterung bzw. zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses
Beschlussvorlage - 5/2017
Im Rahmen der Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses am 15.09.2016 und der Gemeindevertretung vom 20.09.2016 wurde über den aktuellen Sachstand zur geplanten Erweiterung bzw. zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses berichtet. Über die vorgestellten Alternativen wurde kontrovers beraten. Im Ergebnis wurden die durch den Fachplaner dargelegten Inhalte zur Kenntnis genommen.

Auf Basis der daraus entstandenen Erkenntnisse wurde folgende weitere Vorgehensweise festgelegt:
  • Konkretisierung der Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses auf Basis der im Bau- und Umweltausschuss erörterten Rahmenbedingungen durch Herrn Tjarks.
  • Kalkulation aller mit der Maßnahme zusammenhängenden Kosten einschließlich der erforderlichen Sanierungskosten für den Gemeindetreff und das bisherige Feuerwehrgerätehaus (Dach und ggf. Räumlichkeiten).
  • Konkretisierung eines optimalen Standorts für einen Neubau und Veranlassung notwendiger Baugrunduntersuchungen.
  • Abschluss eines Stufenvertrages für die notwendigen Planungsphasen mit Herrn Tjarks. Alternativ zum Stufenvertrag soll mit Herrn Tjarks zur Planung der verschiedenen Varianten ein Honorarvertrag auf Stundenbasis, dessen Volumen mit dem Bürgermeister und dem Bauausschussvorsitzenden abzustimmen ist, abgeschlossen werden.
  • Klärung der Notwendigkeit der Bauleitplanung einschl. der Schaffung evtl. Bauplätze für Einfamilienhäuser.
  • Erneute Betrachtung eines Anbaus an die bestehende Bausubstanz einschließlich ausreichender Lagermöglichkeiten und Prüfung der damit verbundenen Kosten.
Die Ergebnisse sollten im nächsten Bau- und Umweltausschuss vorgestellt werden.

Durch den Fachplaner wurden die entsprechenden Baugrunduntersuchungen veranlasst. Die Bohrungen haben eindeutig ergeben, dass in diesem Bereich bis zu einer Tiefe von ca. 2,00 - 3,00 m früher Torf abgebaut wurde. Der Torf  ist bei einer Bohrung noch mit einer Stärke von 1,50 m vorhanden, bei anderen Bohrungen ist erkennbar, dass nach der Torfgewinnung das Gelände später durch lockeres, teilweise organisches Material ersetzt und aufgefüllt wurde. Das Gutachten bringt zum Ausdruck, dass auf jeden Fall das locker gelagerte Material und der weiche Torf sowohl unter der Halle, als auch unter  dem Parkplatz davor, gegen tragfähiges Material ausgetauscht werden muss. Ansonsten kann es zu größeren Setzungen kommen. Gegenüber der ersten Kalkulation ist überschläglich mit Mehrkosten in Höhe von brutto 20.000,00 € zu rechnen.

Durch den Fachplaner wurde ein überarbeiteter Entwurf für den geplanten Umbau des o.a. Bauvorhabens vorgelegt. Danach wurde im hinteren Bereich eine Zwischendecke eingezogen, wodurch ein ca. 75,00 m² großer Lagerraum im Obergeschoss entsteht. Bei dieser Lösung kann das Dach über dem alten Feuerwehranbau erhalten bleiben. Bevor durch den Fachplaner mit weiteren Kostenberechnungen begonnen wird, bittet er um eine weitere Einschätzung der Gemeinde.  

Beschluss:
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Informationen wird folgende weitere Vorgehensweise beschlossen:
Die weitere Konkretisierung der Planung Feuerwehrgerätehaus/Dorfgemeinschaftraum wird solange zurückgestellt, bis sich aus dem Dorfentwicklungsplan konkrete Erkenntnisse über den bestmöglichen Standort ergeben. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben
Der im nichtöffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben.


Godber Peters  Andreas Moll 
Protokollführer  Bürgermeister