Sitzungsort: | im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.20 Uhr |
Bürgermeister Andreas Moll |
Gemeindevertreter Frank Brien |
Gemeindevertreter Hendrik Brien |
1.stellv. Bürgermeister Siegfried Brien |
Gemeindevertreter Winfried Brien |
Gemeindevertreter Jörg Hagedorn |
2. stellv. Bürgermeister Felix Rhades |
Gemeindevertreter Ralf Stelzer |
Gemeindevertreter Eckhard Ochernal (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
wählbarer Bürger Christoph-Werner Brien |
wählbare Bürgerin Dr. Kerstin Eggert |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragezeit |
4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern |
6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung. |
8. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 |
Beschlussvorlage - 21/2017 | |
9. | Erlass Haushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 22/2017 | |
10. | Dorfentwicklungsplan Altenhof |
Beschlussvorlage - 34/2017 | |
11. | Anregungen eines Anwohners zur Nutzung des Radweges im Bereich Schnellmark und zum Zugang zur Bushaltestelle an der B 76 |
Beschlussvorlage - 32/2017 | |
12. | Unterhaltung eines Straßenentwässerungsgrabens im Bereich Aschau |
Beschlussvorlage - 36/2017 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
15. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. Der Bürgermeister erinnert an den verstorbenen Gemeindevertreter Christoph von Bethmann-Hollweg und würdigt dessen Verdienste für die Gemeinde. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister beantragt, Tagesordnungspunkt 11 von der Tagesordnung abzusetzen, da der Lärmaktionsplan nach den Beratungen im Bauausschuss noch überarbeitet werden muss. Ferner beantragt er, den Tagesordnungspunkt 15 abzusetzen, da die Beurkundung des Kaufvertrages noch nicht stattgefunden hat. Der Bürgermeister beantragt außerdem, die Tagesordnungspunkte 14 und 16 nicht öffentlich zu behandeln.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragezeit |
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.
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zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Sozialausschussvorsitzender Stelzer berichtet in folgenden Angelegenheiten:
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zu TOP 5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor. |
zu TOP 6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern |
Gemeindevertreter Stelzer weist darauf hin, dass das Dach der Bushaltestelle beim Jugenddorf in Richtung Kiel defekt ist. Der Bauausschuss soll sich mit der Angelegenheit beschäftigen. Gemeindevertreter Hagedorn weist darauf hin, dass das Geländer im Bereich Aschauer Hofkoppel immer noch defekt ist. Es steht noch schief und weist einen Riss auf. Der Schaden stammt durch einen Unfall von Frau Nimtz. Der Versuch der Schadensbeseitigung durch Herrn Nimtz war nicht erfolgreich. Die Verwaltung wird gebeten, die Angelegenheit über eine Fachfirma versicherungsrechtlich abzuwickeln.
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zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung. |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 8. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 |
Beschlussvorlage - 21/2017 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenhof mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 21.500 € vermindert und damit gegenüber bisher 487.600 € auf nunmehr 466.100 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 145.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 40.000 € auf nunmehr 185.000 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass Haushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 22/2017 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfes, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
§ 2 Es werden festgesetzt :
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,05 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Dorfentwicklungsplan Altenhof |
Beschlussvorlage - 34/2017 Die Gemeinde Altenhof hat auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.03.2017 beschlossen, einen Dorfentwicklungsplan auf den Weg zu bringen. In der Zeit vom 02.10.2017 bis 20.10.2017 hat bereits eine Ausschreibung stattgefunden. Es wurden insgesamt 8 Firmen aufgefordert, sich an der Markterkundung zu beteiligen. Ein Angebot der Firma CIMA ist eingegangen. Aufgrund dieses Angebots wurden am 15.11.2017 bereits Fördermittel (ELER) beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume über die LAG AktivRegion Eckernförder Bucht e. V. beantragt. Der Bescheid bleibt abzuwarten. Sollte die Entscheidung positiv ausfallen, würde die Finanzierung des Projektes wie folgt aussehen: Gesamtkosten laut Angebot 24.252,20 € abzgl. Fördermittel Eler 18.189,15 € Eigenmittel Gemeinde Altenhof 6.063,05 € Nachdem der Zuwendungsbescheid vorliegt wäre der Auftrag an CIMA zu erteilen.
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Beschluss: Sobald der Förderbescheid vorliegt, soll CIMA den Auftrag für die Erstellung eines Dorfentwicklungsplans erhalten.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Anregungen eines Anwohners zur Nutzung des Radweges im Bereich Schnellmark und zum Zugang zur Bushaltestelle an der B 76 |
Beschlussvorlage - 32/2017 In einem von Herrn Marohn eingereichten Schriftstück sind zwei Anregungen formuliert, die auf die Gefährdung von Kindern und insbesondere älteren Mitbürgern hinweist. Es gilt nun den dargestellten Sachverhalt innerhalb der Sitzung zu beraten und gegebenenfalls einen Beschluss zu fassen, um das Gefährdungspotential zu minimieren.
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Beschluss: Als Erstmaßnahme wird beschlossen, das Schild "Achtung spielende Kinder" vorzuverlegen. Parallel dazu soll mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr abgestimmt werden, welche Maßnahmen ergänzend möglich wären.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Zur zweiten Eingabe "Niedergang Bushaltestelle B 76 - Südseite" ergeht folgende Beratung: Die Eingabe hat sich inhaltlich erledigt, da dieser bereits entsprochen wurde. Moos und Algenbewuchs wurden bereits entfernt. Leichte Restarbeiten stehen noch aus. In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass am Ende des Niedergangs (B 76) kein Sperrgitter vorhanden ist. Nutzer des Weges könnten in eine gefährliche Situation geraten und auf die B 76 fahren/fallen. Hierzu schließt sich eine umfassende Beratung an. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass der bestehende Nutzungsvertrag für den Bereich der Bushaltestelle mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr inhaltlich geprüft werden soll. Je nach Ergebnis könnte dann durch die Gemeinde ein Sperrgitter errichtet werden bzw. wäre die Abstimmung der Errichtung mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr herbeizuführen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die vertragliche Grundlage hinsichtlich der Errichtung eines zusätzlichen Sperrgitters zu prüfen. Sofern die Errichtung möglich ist, soll die weitere Umsetzung konkretisiert werden.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Unterhaltung eines Straßenentwässerungsgrabens im Bereich Aschau |
Beschlussvorlage - 36/2017 Im Oktober dieses Jahres ist der Landeigentümer einer landwirtschaftlichen Fläche im Bereich Aschau (ehemalige Parkplatzkoppel) an die Gemeinde herangetreten und hat um Unterhaltungsarbeiten an einem an die Gemeindestraße angrenzenden Graben gebeten. Zum Umfang der Arbeiten wurde durch den Bürgermeister mit Schreiben vom 13.10.2017 schriftlich Stellung genommen. Da der Landeigentümer mit den beabsichtigten Maßnahmen nicht einverstanden ist, bittet er um erneute Prüfung in dieser Angelegenheit. Es handelt sich um keinen Graben, der in der Unterhaltungsträgerschaft des Wasser- und Bodenverbandes liegt. Von daher sind die Eigentümer / Vorteilhabenden für die Unterhaltung verantwortlich. Zur Klarstellung wurde bereits im Dezember 2015 eine formelle Grenzfeststellung angeregt. Der Eigentümer hat im Hinblick auf die damit verbundenen Kosten den Bürgermeister darüber informiert, dass auf eine Grenzfeststellung verzichtet wird und alles beim Alten bleiben soll. Anhand der Luftbildaufnahmen ist der Eigentümer der Überzeugung, dass sich der Graben in seinem Eigentum befindet. Die Pflege der Böschungskante wurde bereits damals bei der Gemeinde gesehen. Es ist darüber zu beraten, ob und in welchem Umfang eine Unterhaltung der Böschungskante durch die Gemeinde erfolgen soll.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dass keine aktuelle Notwendigkeit der Mahd der Böschungskante festgestellt wird. Die Gemeinde wird die Böschungskante im Rahme der turnusmäßigen Pflegearbeiten einmal im Jahr mähen.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 15. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.
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Godber Peters | Andreas Moll |
Protokollführer | Bürgermeister |