N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof vom 25.09.2018.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Siegfried Brien
1. stellv. Bürgermeister Felix von Bethmann-Hollweg
Gemeindevertreter Hendrik Brien
2. stellv. Bürgermeister Dr. Kerstin Eggert
Gemeindevertreterin Mareike Grotkopp
Gemeindevertreter Andreas Moll
Gemeindevertreter Felix Rhades

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Frank Brien (entschuldigt )
Gemeindevertreter Hilmar Marohn (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
8. Planungsvorstellungen CJD
9. Zustimmung zur Wahl der Gemeindewehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 25/2018
10. Unterhaltungsmaßnahmen an der gemeindlichen Ortsentwässerung
11. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 06. Mai 2018
  Beschlussvorlage - 13/2018
12. Umsetzung von Maßnahmen zum Dünenschutz und der Besucherlenkung im Bereich Aschau
  Beschlussvorlage - 23/2018
13. Weitere Schritte bzgl. des Baus eines Radweges entlang der K14 von der B76 nach Altenhof bzw. Hofholz
  Beschlussvorlage - 19/2018
14. Weiteres Vorgehen zur Erfüllung der Forderungen der Hanseatischen Feuerunfallkasse zum Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 22/2018
15. Anlegung von insektenfreundlichen Flächen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 14/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt Tagesordnungspunkt 16 nicht öffentlich zu behandeln

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Teilnahme an einem Gespräch beim Landrat RD-ECK mit dem Amtsdirektor Bock, dem BM der Gemeinde Holtsee, dem Amtsdirektor Amt Hüttener Berge und dem Geschäftsführer Dietmar Brauer NPZ Hohenlieth
  • Sitzung des Breitbandzweckverbandes Schlei Ostsee 9.7.
  • Ortstermin zu einer eventuellen Trassenführung des Radweges an der K 14
  • Amts-Ausschusssitzungen in 12.7. Waabs und 22.8. Fleckeby
  • Teilnahme an der Konstituierenden Sitzung des Breitbandzweckverbandes
  • Diverse Gespräche mit Bürgerinnen und Bürger
  • Unzählige Besuche im Amt und hier diversen Gesprächen mit den Angestellten der Verwaltung
  • Teilnahme an der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr
  • Ortstermin mit der Straßenmeisterei in Schnellmark bezügl. Radweg und Bushaltestelle
  • Gespräch mit der Eigentümerin (Walnussbaum)

Sozialausschussvorsitzende Grotkopp berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • 19.09. Seniorenfahrt
  • Weihnachtsveranstaltungen sind in Planung
  • Am Sonntag findet das Apfelpressen statt.

Finanzausschussvorsitzender von Bethmann-Hollweg berichtet, dass sich nach Rücksprache mit der Kirche der Antrag auf Bezuschussung der Fußwegsanierung erledigt hat.

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
Bürgermeister Brien verweist auf die Anfragen von Gemeindevertreter Marohn. Diese wurden bereits ausführlich in der Bauausschusssitzung bearbeitet und entsprechend beantwortet. Die Anfragen sind noch einmal als Anlage dem Protokoll beigefügt. Bezüglich der Antworten wird auf das Bauausschussprotokoll verwiesen. Zusätzlich erklärt der Bürgermeister, dass die Gemeinde an der Bushaltestelle Schnellmark, wie gewünscht, einen Handlauf anbringen wird.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. Planungsvorstellungen CJD
Zu diesem Tagesordnungspunkt stellt Herr Kaufmann vom CJD eine Planung für ein Wohnhaus für Menschen mit Autismusspektrumsstörungen in Aschau im Bereich des ehemaligen DRK Lagers vor. Es ist geplant, die Einrichtung in Barkelsby mittelfristig aufzugeben, da eine räumliche Neuausrichtung erforderlich ist, die am dortigen Standort nicht möglich ist. Er stellt den Personenkreis der zu betreuenden Menschen dar, die zu ihrem eigenen Schutz eine geschlossene Unterbringung benötigen. Dabei macht er deutlich, dass von den untergebrachten Bewohnern keinerlei Gefahr für die Umwelt ausgeht.

Es ist angedacht, 4 Wohngruppen mit insgesamt 20 Plätzen zu errichten. Die Einrichtung soll über außenliegende Wohnräume mit innenliegenden Individualräumen verfügen. Es werden in der Einrichtung voraussichtlich 20 Betreuungskräfte, 1 Leitung, 2 Küchenkräfte, 2 Reinigungskräfte und 1 Hausmeister im Dreischichtbetrieb arbeiten.

Fragen aus der Gemeindevertretung werden durch Herrn Kaufmann beantwortet. Da es sich bei der Präsentation zunächst nur um eine erste Vorstellung des Projektes ging, soll nun eine weitere Konkretisierung durch einen Architekten erfolgen. Dieser soll gleichwohl alle relevanten Parameter abprüfen. Danach wird das konkretisierte Projekt der Gemeinde zur erneuten Beratung vorgelegt.

zu TOP 9. Zustimmung zur Wahl der Gemeindewehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 25/2018
Die Freiwillige Feuerwehr Altenhof hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 24. August 2018 Frau Mareike Grotkopp zur Gemeindewehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof gewählt.

Um eine Ernennung zur Ehrenbeamtin vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt. 

Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Frau Mareike Grotkopp zur Gemeindewehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Frau Mareike Grotkopp zur Gemeindewehrführerin vor.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Mareike Grotkopp

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Unterhaltungsmaßnahmen an der gemeindlichen Ortsentwässerung
Bürgermeister Brien verweist auf die Wartungsarbeiten der Firma KPZ. Es sind jetzt diverse Schäden an verschiedenen Pumpstationen aufgefallen, die beseitigt werden müssen. Als Beispiel schildert er den Fall einer Pumpenstörung am Bahnhof Altenhof.

Gemeindevertreter Moll erklärt, dass die Gemeinde auch in der Vergangenheit Reparaturen bei den jährlichen Wartungen hat durchführen lassen. Nach nunmehr 20 Jahren ist es jedoch an der Zeit, über ein Reinigungskonzept für die Druckrohrleitung nachzudenken. Er wird sich zusammen mit dem Bürgermeister am Donnerstag bei einer Vorführung über die Reinigungsmöglichkeiten einer Druckrohrleitung informieren.

Es herrscht Einigkeit, dass dieses Thema auf der nächsten Bauausschusssitzung weiter beraten werden soll.

zu TOP 11. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 06. Mai 2018
Beschlussvorlage - 13/2018
Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Schlei-Ostsee hat am 14.05.2018 und der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Altenhof am 25.09.2018 die Wahlunterlagen zur Gemeindewahl am 06. Mai 2018 geprüft. Gegen die Gültigkeit der Wahl wurden keine Einsprüche erhoben und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung vorgebracht.

Somit ist die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären.  

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 in der Gemeinde Altenhof für gültig.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Umsetzung von Maßnahmen zum Dünenschutz und der Besucherlenkung im Bereich Aschau
Beschlussvorlage - 23/2018
Die Gemeinde Altenhof hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zum Dünenschutz und der Besucherlenkung im Bereich Aschau auseinandergesetzt. Hierzu wird u. a. auf die Gemeindevertretersitzung vom 08.01.2018 verwiesen. Im Beschluss wurde u. a. festgelegt, dass erst Preisangebote einzuholen sind, auf deren Basis die abschließende Förderung geprüft und der Förderbescheid erlassen wird. Bei der Ausschreibung sollen je nach Förderquote Lose gebildet werden, damit in Abhängigkeit vom Ausschreibungsergebnis auch nur einzelne Lose vergeben werden können.

Am 08.03.2018 wurde beschlossen, das Planungsbüro BHF Bendfeldt Herrmann Franke, Landschaftsarchitekten GmbH, Kiel, mit der Umsetzung der Maßnahme zu beauftragen. Ziel war dabei, wie bereits erwähnt, die konkrete Kostenermittlung der einzelnen Maßnahmen, damit auf dieser Basis zum einen der Umfang der Maßnahmen entschieden und zum anderen der Förderbescheid bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde beantragt werden kann. Zwischenzeitlich liegen die Ergebnisse vor, so dass nun über die weitere Vorgehensweise zu beraten ist.

Nachdem eine Entwurfsstatik erstellt wurde, wurden mehrere Firmen am 31.07.2018 durch das Büro BHF kontaktiert und dahingehend befragt, ob grundlegendes Interesse besteht, an der Ausschreibung teilzunehmen. Insgesamt wurden 12 Interessenten (Holz und Stahlbau) die Angebotsunterlagen Anfang August zugesandt. Das Angebotsabgabedatum wurde dabei auf den 24.08.2018 festgelegt. Einige Firmen haben bereits während der Kalkulationsphase abgesagt. Letztendlich haben zwei Firmen als Bietergemeinschaft ein Angebot abgegeben, das sich nach Prüfung auf eine Höhe von ca. 190.000,00 € beläuft. Allerdings hat die Bietergemeinschaft auch ein Nebenangebot für eine Alternative Gründung der Dünenquerung (Flachgründung in Stahlbetonweise mit Halbfertigteilen) abgegeben. Die Durchführung dieser Alternativbauweise würde zu einer Kostenreduktion in Höhe von ca. 33.000,00 € führen, die Gesamtmaßnahme damit ca. 157.000,00 € kosten. Die gewünschte alternative Nutzung von WPC-Materialien (Verbundstoff aus Holz bzw. Kunststoff) bei der Dünenquerung würde zu einer Kostensteigerung in Höhe von 4.260,00 € führen.

Bisher wurden die Gesamtkosten auf ca. 72.760,00 € geschätzt. Es ist somit eine Kostensteigerung in Höhe von 261% (190.000,00 €) bzw. 216% (157.000,00 €) eingetreten. Während die Aussichtsplattform mit 22.500,00 € kalkuliert war, würde diese nun 59.525,00 € kosten. Die Dünenquerung wurde auf 41.000,00 geschätzt und würde nun 122.955,00 € kosten. Die Kosten für die Zaunerneuerung (alle) lagen bei 9.260,00 € und liegen nun bei 6.750,00 €.

Alle vorgenannten Preise sind netto Preise.

Aktuell findet eine Abstimmung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde statt, ob die bisherigen Förderquoten bei der derzeit vorliegenden Kostensteigerung weiter zugesichert werden können. 
Gemeindevertreter Rhades beantragt, die Aussichtsplattform aufgrund der bereits im Bauausschuss diskutierten Problematik aus dem Konzept herauszunehmen.

Da die Empfehlung des Bauausschusses jedoch den weitergehenden Beschlussvorschlag enthalt, ist zunächst darüber abzustimmen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die durch das Büro BHF ausgeschriebenen Maßnahmen umzusetzen. Auf dieser Basis sind weitere Kostenangebote einzuholen mit dem Ziel, die Kosten deutlich zu senken. Die Kosten für die Aussichtsplattform sind dabei auf max. 40.000,00 € (brutto) zu deckeln. Sofern die Kosten überschritten werden sollten, entfällt die Umsetzung der Plattform, und es wird lediglich das Fledermausquartier errichtet. 
Danach ist dann der Förderbescheid beim Kreis Rendsburg-Eckernförde zu beantragen. Nachdem die Förderzusage im bisher zugesagtem Umfang vorliegt, sollen die notwendigen Genehmigungen eingeholt und die weiteren Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer aufgenommen werden.    
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Felix von Bethmann-Hollweg

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Weitere Schritte bzgl. des Baus eines Radweges entlang der K14 von der B76 nach Altenhof bzw. Hofholz
Beschlussvorlage - 19/2018
Nachdem die Gemeindevertretung am 21.06.2018 trotz der sich geänderten Rahmenbedingungen im Radwegebau an klassifizierten Straßen (Gemeinde ist zunächst Bauherr und übergibt nach Fertigstellung an den Kreis) beschlossen hat, den Bau eines Radweges grundsätzlich vorantreiben zu wollen, wurde fristgerecht zum 31.07.2018 ein Antrag auf Anerkennung der Förderfähigkeit nach dem Gemeindeverkehrswegefinanzierungsgesetz (GVFG) an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie gerichtet. Bei der Erstellung der Antragsunterlagen hat ein Ingenieurbüro im Stundenlohn unterstützt. Dabei ging es zunächst nur um eine grobe Beschreibung und Erläuterung des Vorhabens mit einer kartographischen Darstellung, einigen Regelquerschnitten, einer Beschreibung der Netzfunktion des Radweges mit Verweis auf das kreisweite Radverkehrsnetz von 2010 sowie einer groben Kostenabschätzung.
Da die Reaktion des Ministeriums hinsichtlich der Förderfähigkeit des Projektes erst Ende des Jahres erwartet wird, gleichzeitig eine Anerkennung der Förderfähigkeit aber in Aussicht steht, regt die Verwaltung an, die Planung schon langsam voranzutreiben.
Die Finanzierung derartiger Projekte sieht wie folgt aus:
  • Zuschuss aus GVFG: ca. 60 % auf die Bau- und Grunderwerbskosten
    • Zuschuss des Kreises RD-Eck: 80% auf die nach GVFG-Förderung verbleibenden Baukosten sowie auf die vollen Baunebenkosten (Planungskosten)
  • Danach verbleibender Rest = Anteil der Gemeinde:      grob sind 10 – 12 % der Gesamtkosten durch die Gemeindezu finanzieren
Sobald die Planung in die Leistungsphase der Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung nach HOAI vorangetrieben sein wird, können belastbare Kosten genannt werden. Vor dem Hintergrund, dass die Anerkennung der Förderfähigkeit, die Planung und der Grunderwerb einige Zeit in Anspruch nehmen werden, wird vorgeschlagen, zunächst über den Nachtrag 2018 Mittel in Höhe von 50.000 € für erste Planungen, Baugrunderkundungen, Vermessungen etc. bereitzustellen.
Um die erfahrungsgemäß manchmal zeitaufwendigen Grunderwerbsverhandlungen rechtzeitig zu beginnen, wird empfohlen, nach Vorliegen eines ersten aussagefähigen Grunderwerbplanes sogleich mit den Verhandlungen zu beginnen. Dabei kann es im ersten Schritt nur um den Abschluss eins Vorvertrages mit dem Eigentümer gehen. In diesem soll sich der Eigentümer bestenfalls bereit erklären, dass er bereit ist, mit Verweis auf die genauen Flurstücksbezeichnungen, Grund und Boden zum Zwecke des Radwegebaus zu veräußern. Der Preis pro Quadratmeter soll definiert und die zu erwerbende Fläche grob abgeschätzt werden. Besonderheiten sollen abgesprochen und vereinbart (Gartenmauern, Einfriedungen…) und alle wichtigen Inhalte eines später abzuschließenden Notarvertrages niedergelegt werden. Somit kann dieser Vorvertrag später Grundlage für einen abzuschließenden Notarvertrag werden.
Einhergehend mit dem Bau des Radweges sollte geprüft werden, ob die teilweise vorhandene Straßenbeleuchtung von der einen auf die andere Straßenseite entlang des Radweges verlegt und in dem Zuge auf LED-Technik modernisiert wird. Ferner muss geschaut werden, ob eine Breitbandtrasse von der B76 nach Altenhof verlaufen wird. Wenn ja, dann muss in Abstimmung die Lage definiert werden, so dass nicht das eine das andere behindert.
Zu guter letzt regt Herr Andresen an, dass die Gemeinde den Kreis RD-Eck bittet, zusammen mit der Radwegemaßnahme auch eine Asphaltdeckenerneuerung der K14 in jenem noch unsanierten Abschnitt durchzuführen. Möglicherweise ließen sich die Maßnahmen auch zusammen ausschreiben und an eine Firma vergeben, denn an den Einmündungen, Grundstücks- und Koppelzufahrten und an Engstellen der dicht an der Fahrbahn stehenden Bebauung werden sich Maßnahmen an der Fahrbahn und dem Radweg zwangsläufig sowieso bedingen oder berühren.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt beschrieben, vorzugehen. Über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2018 werden zunächst 50.000 € bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erste Aufträge zu erteilen und Grunderwerbsverhandlungen durchzuführen.
Der Kreis RD-Eck wird angeschrieben und gebeten, die ohnehin anstehende Asphaltdeckenerneuerung der K14 haushalterisch einzuplanen und ggf. mit der Radwegemaßnahme zu kombinieren.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Weiteres Vorgehen zur Erfüllung der Forderungen der Hanseatischen Feuerunfallkasse zum Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 22/2018
Bereits am 30.05.2017 wurde eine Besichtigung des Feuerwehrhauses der FF Altenhof - Aschau gemäß § 17 Sozialgesetzbuch (SGB) VII durchgeführt. Es ist nunmehr angedacht, die in dem Bericht der HFUK Nord aufgeführten Mängel in Form einer Prioritätenliste abzuarbeiten.   
Gemeindevertreter Hendrik Brien beantragt, die Beschlussempfehlung des Bauausschusses dahingehend zu verändern, dass im 2. Absatz die Prüfung des Alternativstandortes (z. B. Gut Altenhof) entfällt.

Da die Beschlussempfehlung des Bauausschusses jedoch die weitergehende ist, wird zunächst über diese abgestimmt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, die festgestellten Mängel mit der HFUK Nord inhaltlich zu erörtern und eine Priorisierung abzustimmen. Grundlage ist dabei die Planungsabsicht der Gemeinde zur Beseitigung der Mängel, ohne dass abschließend klar ist, ob ein Anbau oder Neubau zum Tragen kommt. Die Ergebnisse werden auf der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorgetragen.

Weiterhin ist als Sofortmaßnahme zu prüfen, welche Mängel ohne Weiteres durch Neuaufstellung oder Anpassung von Dienstanweisungen beseitigt werden können. Diesbezüglich soll eine Abstimmung der neuen Wehrführerin erfolgen. Ebenso ist eine Abstimmung mit der Norddeutschen Pflanzenzucht in Hohenlieth bzw. der Freiwilligen Feuerwehr der Nachbargemeinden und die Prüfung evtl. Alternativstandorte (z. B. Gut Altenhof) vorzunehmen.  

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

Danach wird über die Variante entsprechend des Antrages von Gemeindevertreter Hendrik Brien abgestimmt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, die festgestellten Mängel mit der HFUK Nord inhaltlich zu erörtern und eine Priorisierung abzustimmen. Grundlage ist dabei die Planungsabsicht der Gemeinde zur Beseitigung der Mängel, ohne dass abschließend klar ist, ob ein Anbau oder Neubau zum Tragen kommt. Die Ergebnisse werden auf der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorgetragen.

Weiterhin ist als Sofortmaßnahme zu prüfen, welche Mängel ohne Weiteres durch Neuaufstellung oder Anpassung von Dienstanweisungen beseitigt werden können. Diesbezüglich soll eine Abstimmung der neuen Wehrführerin erfolgen. Ebenso ist eine Abstimmung mit der Norddeutschen Pflanzenzucht in Hohenlieth bzw. der Freiwilligen Feuerwehr der Nachbargemeinden vorzunehmen.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Anlegung von insektenfreundlichen Flächen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 14/2018
Das Land Schleswig-Holstein hat im Frühjahr 2018 für mehr Artenvielfalt durch Blühwiesen geworben. Durch zur Verfügung gestellte Landesmittel sollen Landwirte, Kommunen und Unternehmen kostenlos blütenreiches Saatgut zur Aussaat auf ihren Acker- bzw. Freiflächen zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, über das ganze Land verteilt möglichst viele Blühflächen entstehen zu lassen. Diese können bis in den Spätsommer hinein Nahrung und Rückzugsräume für Insekten und auch Feldvögel bieten.

Die Initiative wird vom Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) koordiniert und umgesetzt. Der DVL steht für Fragen zur Verfügung, übernimmt die Beratung von interessierten Landwirten, Kommunen und Unternehmen und betreut die Anlage von Blühflächen. Ansprechpartnerin dort ist Wiebke Schoenberg (0431/649 973 30, w.schoenberg@lpv.de). Landwirte und Kommunen, die sich an der Initiative beteiligen möchten, konnten sich bis spätestens zum 1. April 2018 beim DVL melden. Die Voraussetzung für den Erhalt von Saatgut ist der Nachweis über Nutzungsrechte an einer Fläche von mindestens 1.000 m². Nach Rücksprache mit Frau Schoenberg wird das Projekt voraussichtlich auch für 2019 neu angeboten. Kommunen, die sich bisher nicht um Saatgut beworben haben, können dies bis Anfang 2019 realisieren.

Ziel ist die Aussaat von mehrjährigem Saatgut. Mit der Anlegung einer Wiese ist verbunden, dass diese für die Aussaat vorbereitet wird. Hierzu ist in der Regel mindestens das Fräsen der Grasnarbe (bei Wiesen) notwendig. Die Blühwiesen müssen dann zweimal im Jahr gemäht werden, das Mahdgut ist abzufahren. Alle Flächen werden vorab auf ihre Tauglichkeit in Augenschein genommen.

In der Gemeinde gibt es Überlegungen, ebenfalls Flächen hierfür zur Verfügung zu stellen. Ziel der Beratung soll sein, ob und welche Flächen hierfür vorgesehen werden können.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, im Gemeindegebiet zu prüfen, welche Flächen für das Ausbringen von Saatgut geeignet sind.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 17. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.  


Godber Peters  Siegfried Brien 
Protokollführer  Bürgermeister