N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof vom 11.12.2018.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
1. stellv. Bürgermeister Felix von Bethmann-Hollweg
Gemeindevertreter Frank Brien
2. stellv. Bürgermeister Dr. Kerstin Eggert
Gemeindevertreterin Mareike Grotkopp
Gemeindevertreter Hilmar Marohn
Gemeindevertreter Andreas Moll

Abwesend sind:
Bürgermeister Siegfried Brien (entschuldigt )
Gemeindevertreter Hendrik Brien (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
8. Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 32/2018
9. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung
9.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
  Beschlussvorlage - 27/2018
9.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
  Beschlussvorlage - 28/2018
9.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
  Beschlussvorlage - 29/2018
9.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
  Beschlussvorlage - 30/2018
10. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
  Beschlussvorlage - 31/2018
11. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
  Beschlussvorlage - 24/2018
12. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 34/2018
13. Erlass Haushaltssatzung 2019
  Beschlussvorlage - 35/2018
14. Kauf einer Geschwindigkeitsanzeigetafel
  Beschlussvorlage - 33/2018
15. Weiteres Vorgehen zur Erfüllung der Forderungen der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord zum Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 37/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der 1. stellvertretende Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.
Er gibt bekannt, dass Gemeindevertreter Felix Rhades sein Mandat niedergelegt hat. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der 1. stellvertretende Bürgermeister beantragt, die Tagesordnungspunkte 16 und 18 von der Tagesordnung abzusetzen und Tagesordnungspunkt 17 nicht öffentlich zu behandeln. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt. 

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Die Tagesordnungspunkte des Finanzausschusses und des Bauausschusses sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung.

Sozialausschussvorsitzende Grotkopp berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Absprache der Termine für 2019
  • Feedback Seniorenfahrt
  • Fahrt zur Kinderoper nach Kiel
  • Planung eines Sommerfestes 

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
Gemeindevertreter Marohn berichtet, dass nach einer KWA-Veranstaltung aufgefallen ist, dass der Bereich vor der Tür des Gemeinderaumes nicht ausgeleuchtet ist. Er regt an, eine Lampe mit Bewegungsmelder zu installieren. 

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
Die Anfragen von Gemeindevertreter Marohn sind als Anlage dem Protokoll beigefügt. Sie werden vom 1. stellvertretenden Bürgermeister wie folgt beantwortet:
  1. Bezüglich des Zuganges zu den Aushangkästen sind keine schriftlich festgehaltenen Einschränkungen bekannt. Der Bürgermeister, Gemeindevertreter Moll und die entsprechenden Beauftragten haben einen Schlüssel für die Kästen.
  2. Die Dorfpost dient als Informationsmedium für alle Bürger. Der Zugang steht allen offen. Der Bürgermeister zeichnet Veröffentlichungen ab, ansonsten trägt der Sozialausschuss die Verantwortung. Eine Zensur findet nicht statt. 

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 8. Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 32/2018
Die Freiwillige Feuerwehr Altenhof hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 28.09.2018 Herrn Siegfried Brien zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.   

Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Siegfried Brien zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof zu. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung

zu TOP 9.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
Beschlussvorlage - 27/2018
Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt.

In der Zeit vom 27.12.2016 bis einschl. 30.06.2017 lagen die Unterlagen zur Fortschreibung der o. g. Planverfahren öffentlich aus. Jedermann hatte die Möglichkeit innerhalb dieser Zeit seine Anregungen und Bedenken vorzutragen. Insgesamt sind ca. 6.500 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden durch die zuständige Planungsbehörde gesichtet und abgewogen. Alle Ergebnisse sind danach in einer Synopse (Gegenüberstellung) zusammengefasst. Nur für den Landesentwicklungsplan sind dies insgesamt 661 Seiten und für den Regionalplan für den Planungsraum II 5317 Seiten. Die Abwägung der durch die amtsangehörigen Gemeinden eingebrachten Stellungnahmen umfasst für beide Planungen zusammen 117 Seiten. Auf einen Versand per Post wird an dieser Stelle verzichtet. Die Unterlagen wurden den Gemeinden rechtzeitig digital zur Verfügung gestellt.

Im Frühjahr 2018 wurde in Schleswig-Holstein überdies ein neuer Landtag gewählt. Die Koalition aus CDU, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen haben das energiepolitische Ziel der Vorgängerkoalition bestätigt, dennoch aber die weichen und abwägungsrelevanten Kriterien auf den Prüfstand gestellt. Für die in geschlossenen Ortslagen lebenden Menschen wurde der Mindestabstand zu den geplanten Windkraftanlagen von 800 m auf 1.000 m erhöht. Eine Veränderung der Abstände zu den im Außenbereich lebenden Menschen konnte hingegen nicht erreicht werden. Hier sind es weiterhin 400 m, mindestens jedoch drei Mal Anlagenhöhe. Auch hat die Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) sich neu zu den von hohen Windkraftanlagen ausgehendem Lärm geäußert und festgestellt, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen nicht mehr vollumfänglich zutreffend sind und eine Neubewertung vorzunehmen ist.

All diese Argumente wurden abgewogen und sind in den neuen, zweiten Planentwurf eingeflossen. Dies hat dazu geführt, dass sich viele Veränderungen ergeben haben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange voraussetzen. In der Zeit vom 04.09.2018 bis einschl. 03.01.2019 besteht die Möglichkeit, erneut Stellungnahmen abzugeben.

Im Rahmen der Anpassung des Landesplanungsgesetzes S.-H. wurde geregelt, dass es für das erneute Beteiligungsverfahren KEINE Papierunterlagen mehr für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonen können dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

Zu diesem Verfahren wird auf die im 1. Halbjahr 2017 gefassten Beschlüsse verwiesen. Es ist darüber zu beraten, ob eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben werden soll. Aus Sicht der Verwaltung können keine neuen Argumente vorgebracht werden, so dass empfohlen wird die bisherigen Stellungnahmen aufrecht zu erhalten.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.     

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
Beschlussvorlage - 28/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
Beschlussvorlage - 29/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
Beschlussvorlage - 30/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
Beschlussvorlage - 31/2018
Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt. Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt.
Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar.
Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist.
Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne.
Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.




Neuer
Planungsraum (PR)
Zugehörige Kreise / kreisfreie Städte
Alter
Planungsraum
(PR)
Bestehender LRP / Jahr
I
Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Flensburg
V
2002
II
Landeshauptstadt Kiel, Rendsburg- Eckernförde,
Plön, Neumünster
III
2000
III
Dithmarschen, Steinburg
IV
2005
Pinneberg, Segeberg, Stormarn,
Herzogtum Lauenburg
I
1998
Ostholstein, Hansestadt Lübeck
II
2003

Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonenkönnen dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben.    

Beschluss:
Es wird die Abgabe einer Stellungnahme zur Neuaufstellung der Landschaftsrahmenpläne des Landes S.-H. ausgesetzt, da die Gemeinde noch nicht die Relevanz auf den gerade aufgestellten Dorfentwicklungsplan abschätzen kann.    

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
Beschlussvorlage - 24/2018
Lebensqualität und Zukunftssicherheit sind für Kommunen und ihre Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Deshalb ist zu überlegen, ob das Engagement für den Klimaschutz ausgebaut und eine Vorbildfunktion hierfür gestärkt werden soll.
Insbesondere durch ein zentrales Energiecontrolling könnten die Verbräuche der eigenen Liegenschaften analysiert und reduziert werden. Somit spart man einfach und schnell Emissionen und vor allem finanzielle Mittel. Die Machbarkeitsstudie des Kreises zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat gezeigt, dass die Gründung einer Klimaschutzagentur und die daraus resultierende Kooperation von Kreis und Kommunen wesentlich zur Effizienz und damit zur lokalen Zielerreichung beitragen werden.
Die Klimaschutzagentur soll eine GmbH werden, an der sich der Kreis, kreisangehörige Gemeinden oder Ämter bei einer Übertragung durch amtsangehörige Gemeinden als Gesellschafter beteiligen können. Der jährliche Gesellschafteranteil soll jährlich 2,00 € je Einwohner, mindestens aber 1.000,00 € je Gemeinde, betragen. Eine Kündigung des Gesellschafteranteiles wird mit einer angemessenen Frist möglich sein.
Die Studie wurde den Gemeindevertretern am 04. September 2018 vorgestellt und kann auf der Internetseite des Amtes unter Aktuelles mit der Präsentation zur Veranstaltung eingesehen werden.
Bei der jetzigen Beschlussfassung geht es um eine Absichtserklärung, in deren Folge in Abhängigkeit der kreisweiten Beschlüsse weitere Einzelheiten geklärt und in später noch zu beschließenden Verträgen Berücksichtigung finden müssen. Erst eine spätere Beschlussfassung wäre daher verbindlich.  

Beschluss:
Die Gemeinde kann sich vorstellen, Gesellschafterin der zu gründenden Klimaschutzagentur zu werden.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 34/2018
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenhof mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 43.200 € erhöht und damit gegenüber bisher 602.200 € auf nunmehr 645.400 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 59.300 € vermindert und damit gegenüber bisher 276.200 € auf nunmehr 216.900 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.        

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.        

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erlass Haushaltssatzung 2019
Beschlussvorlage - 35/2018
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfes, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.          
Der 1. stellvertretende Bürgermeister beantragt namentliche Abstimmung. 

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     596.900 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     596.900 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     576.100 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     576.100 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     148.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,05 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     270 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     270 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     270 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.           

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Namentliche Abstimmung Ja Nein Enth
Herr Felix von Bethmann-Hollweg X
Herr Frank Brien X
Frau Dr. Kerstin Eggert X
Frau Mareike Grotkopp X
Herr Hilmar Marohn X
Herr Andreas Moll X

zu TOP 14. Kauf einer Geschwindigkeitsanzeigetafel
Beschlussvorlage - 33/2018
Im Rahmen der Geschwindigkeitsreduzierung ist es geplant, eine Geschwindigkeitsanzeigetafel zu kaufen. In verschiedenen Gemeinden im Amtsbereich sind die Geschwindigkeitsanzeigetafeln der Firma WAVETEC im Einsatz. Die letzte Anlage wurde in der Ausstattung mit Speicherkarte und Solarpanel beschafft (Preise sind der Auflistung zu entnehmen). Die Anlagen sind aber auch geeignet zum Anschluss an die Straßenlaternen.


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Rechnungsbetrag (Brutto) 2.721,29 EUR   
Gemeindevertreter Marohn beantragt, diesen Tagesordnungspunkt bis zur Klärung folgender Fragen zu vertagen:
  • rechtliche Zulässigkeit der Aufstellung und Messung an einer Landesstraße
  • Erforderlichkeit von 2 Geräten für beidseitige Messungen
  • Garantiebedingungen bez. -einschränkungen des Herstellers bei häufigem Standortwechsel
  • Notwendigkeit eines permanenten Stromanschlusses 

Beschluss:
Die Angelegenheit wird bis zur Klärung der von Gemeindevertreter Marohn aufgeworfenen Fragen vertagt. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 15. Weiteres Vorgehen zur Erfüllung der Forderungen der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord zum Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 37/2018
Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung am 25.09.2018 wurde letztmalig in dieser Angelegenheit beraten. Dabei wurde folgender Beschluss gefasst:

Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, die festgestellten Mängel mit der HFUK Nord inhaltlich zu erörtern und eine Priorisierung abzustimmen. Grundlage ist dabei die Planungsabsicht der Gemeinde zur Beseitigung der Mängel, ohne dass abschließend klar ist, ob ein Anbau oder Neubau zum Tragen kommt. Die Ergebnisse werden auf der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorgetragen.

Weiterhin ist als Sofortmaßnahme zu prüfen, welche Mängel ohne weiteres durch Neuaufstellung oder Anpassung von Dienstanweisungen beseitigt werden können. Diesbezüglich soll eine Abstimmung der neuen Wehrführerin erfolgen. Ebenso ist eine Abstimmung mit der Norddeutschen Pflanzenzucht in Hohenlieth bzw. der Freiwilligen Feuerwehr der Nachbargemeinden und die Prüfung evtl. Alternativstandorte (z. B. Gut Altenhof) vorzunehmen.  

Es sind die Ergebnisse zu erörtern und das weitere Vorgehen festzulegen. 
Der 1. stellvertretende Bürgermeister gibt bekannt, dass sich die Umbaukosten nach einen Kostenschätzung von Architekt Tjarks auf ca. 413.987,13 € +/- 10 % belaufen werden.

Im Rahmen der Diskussion wird deutlich, dass die Feuerwehr die temporäre Unterbringung der Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände in Eigenregie regeln wird. 

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Umbaumaßnahme des Feuerwehrgerätehauses als Lösung für die Erfüllung der Forderung der HFUK. Der Fachplaner, Herr Tjarks, Eckernförde, wird mit der notwendigen Detailplanung der Umbaumaßnahmen beauftragt. Auf dieser Basis sind dann gemäß Förderrichtlinien Fördermittel für den Umbau des Feuerwehrgerätehauses zu beantragen (Stichtag September 2019).

Parallel dazu, sind dann prioritär
  1. die Beseitigung des Bordsteins,
  2. die Anpassung der Parkraumsituation und
  3. der Einbau einer Abgasabsauganlage
zu planen und umzusetzen (abhängig von einer evtl. Förderung). 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

In einer persönlichen Bemerkung bedankt sich Gemeindevertreter Marohn bei dem ausgeschiedenen Gemeindevertreter Felix Rhades für seine mehr als 10-järige Tätigkeit in der Gemeindevertretung. Er bedauert dessen Entscheidung und empfiehlt der Gemeinde, sich dankend zu äußern. 

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 17. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.   


Godber Peters  Felix von Bethmann-Hollweg 
Protokollführer  1. stellvertretender Bürgermeister