N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof vom 05.03.2019.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Siegfried Brien
1. stellv. Bürgermeister Felix von Bethmann-Hollweg
Gemeindevertreter Christoph-Werner Brien
Gemeindevertreter Hendrik Brien
2. stellv. Bürgermeister Dr. Kerstin Eggert
Gemeindevertreterin Mareike Grotkopp
Gemeindevertreter Hilmar Marohn
Gemeindevertreter Andreas Moll

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Frank Brien (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Amtsdirektor Mathias Meins
Frau Friederike Boissevain - Vorsitzende des Hospizvereins Dänischer Wohld
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung eines Gemeindevertreters in der Gemeindevertretung Altenhof
  Beschlussvorlage - 3/2019
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Kofinanzierung für den Bau eines stationären Hospizes in Gettorf
  Beschlussvorlage - 5/2019
5. Erklärung der Gemeinde zur Unterstützung der CHARTA zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland
  Beschlussvorlage - 8/2019
6. Einwohnerfragezeit
7. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
8. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
9. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
10. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
11. Ernennung des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof
  Beschlussvorlage - 2/2019
12. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Europawahl am 26. Mai 2019
  Beschlussvorlage - 1/2019
13. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 6/2019
14. Verkehrsangelegenheiten: Ausloten von Möglichkeiten zum Schutz spielender Kinder in der Straße "Schnellmark" durch Radfahrer
  Beschlussvorlage - 38/2018
15. Weitere Vorgehensweise zur Sanierung / zum Umbau des Feuerwehrgerätehauses
  Beschlussvorlage - 7/2019
16. Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein
  Beschlussvorlage - 4/2019
17. Kauf einer Geschwindigkeitsanzeigetafel
  Beschlussvorlage - 33/2018
18. Kinderbetreuung für Bürger in der Gemeinde
Vorschlag für nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
20. Bekanntgabe

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. 

zu TOP 2. Verpflichtung eines Gemeindevertreters in der Gemeindevertretung Altenhof
Beschlussvorlage - 3/2019
Der Gemeindevertreter Herr Felix Rhades hat am 09.12.2018 sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt. Laut Liste des Kommunalpolitischen Wählerverein Altenhof (KWA) ist Herr Christoph Brien als nächster Bewerber festgestellt worden. Er ist als Mitglied der Gemeindevertretung zu verpflichten.
Herr Christoph Brien wird im Rahmen der Verpflichtungserklärung zum Gemeindevertreter der Gemeinde Altenhof verpflichtet.    

Beschluss:

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Bürgermeister Brien beantragt, den bisherigen TOP 16 vorzuziehen und als neuen TOP 4 zu behandeln. Ferner beantragt er, im öffentlichen Teil als neuen TOP 5 "Erklärung der Gemeinde zur Unterstützung der CHARTA zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland" und im nicht öffentlichen Teil als TOP 19 "Personalangelegenheit" aufzunehmen. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Kofinanzierung für den Bau eines stationären Hospizes in Gettorf
Beschlussvorlage - 5/2019
Diese Beschlussvorlage ist eine Folgebefassung zu den bereits gefassten Grundsatzbeschlüssen, die die Gemeinden der Ämter Dänischenhagen und Dänischer Wohld sowie die Gemeinde Altenholz im Winter 2016/2017 beschlossen hatten. Da sich in den vergangenen zwei Jahren einiges an Entwicklungen ergeben hat, soll mit dieser Vorlage auch ein aktueller Informationsstand gegeben werden.

Zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den zuschussgebenden Gemeinden: Der im Herbst 2016 vorgelegte Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages wurde lediglich geringfügig ergänzt, die Änderungen sind gelb hinterlegt. Folgende Parameter bestimmen die Koordination der kommunalen Zuschüsse:
  1. Die kommunalen Zuschüsse werden erst dann an den Hospizverein bzw. dessen Tochtergesellschaft (Hospiz im Wohld gGmbH) ausgegeben, wenn die Gesamtfinanzierung der Investition nachgewiesen wurde. Dies wiederum soll erfolgen anhand des zu erwartenden Bewilligungsbescheids des LLUR für die GAK-Mittel des Landes. Mit anderen Worten: Erst wenn der Bewilligungsbescheid des LLUR erlassen wird, werden die kommunalen Zuschüsse über das Amt Dänischer Wohld zugesagt; das Amt Dänischer Wohld wird das Geld von den Gemeinden vorher nicht anfordern. Wir haben zudem mit dem LLUR vereinbart, dass dieses die Mittelverwendung prüft. Das LLUR wiederum wird einen engen Schulterschluss mit dem Sozialministerium suchen; von dort ist ein Zuschuss über die Summe von 300 TEuro avisiert. Die Hospiz im Wohld gGmbH peilt den ersten Spatenstich für den Frühsommer 2019 an. Die Erschließungsarbeiten werden derzeit vorbereitet.
  1. Das Investitionsvolumen hat sich im Verhältnis zu Herbst 2016 deutlich erhöht, damals ging man von 2,15 Mio. Euro aus. Die nunmehr vorliegende Kostenschätzung der Architekten Mumm & Partner vom Mai 2018 liegt unter Berücksichtigung der Herstellungs- und Ersteinrichtungskosten bei 3.137.950,00 Euro, wobei auch hier eine weitere Steigerung von 5 bis 10 % aufgrund der hohen Nachfrage im Baugewerbe möglich ist. Allerdings haben sich auch die zu erwartenden Zuschüsse erhöht, und zwar um rund 600 TEuro. Anbei informationshalber die Investitionskalkulation des Hospizvereins:
  • Kommunaler Zuschuss von vierzehn Gemeinden: Insgesamt 520.000,00 Euro
  • Mittel des Sozialministeriums: 300.000,00 Euro (30.000 Euro je Platz).
  • GAK-Mittel: 750.000,00
  • Spendenaufkommen von der Stiftergemeinschaft der Förde Sparkasse: 500.000,00 Euro
  • Weitere Spendenaufkommen i. H. v. 50.000,00 Euro
  • Der verbleibende Teil der Erstinvestition i. H. v. voraussichtlich 1.500.000,00 Euro wird über eine Fremdfinanzierung mit 30jähriger Laufzeit und einem Zinssatz von 2 % abgedeckt. Dieser Betrag berücksichtigt die wahrscheinlich seit Mai 2018 weiter gestiegenen Baukosten sowie die Abfederung der Betriebskosten in den Anfangsjahren.                                 
Anders als noch in der ursprünglichen Planung des Hospizvereins gehen die Beteiligten nunmehr davon aus, dass ein Fremdfinanzierungsanteil erforderlich ist. Dies ist bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft berücksichtigt worden (dazu sogleich).
  1. Die Wirtschaftlichkeitsanalyse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft R&T vom 27.11.2018 kommt im Übrigen zu dem Ergebnis, dass das notwendige jährliche Spendenaufkommen "für realisierbar" gehalten wird. Dabei gehen die Gutachter von einer jährlichen Durchschnittsauslastung von 90 % und somit einem Spendenbedarf von ca. 70 TEuro/a aus. Zudem bewerten die Gutachter den avisierten Einzugskreis des Hospizes als ausreichend groß, um die genannte Auslastung von 90 % zu erreichen. Die Gutachter führen auch aus, dass die "starre Ausrichtung des stationären Hospizes" es erforderlich macht, die Sätze mit den Kostenträgern stetig nachzuverhandeln, um eine Schieflage der Liquidität zu vermeiden. Eine gleichsam als Garantie zu wertende Einschätzung geben die Gutachter somit also nicht ab, da die Einwerbung von Spenden zwangsläufig eine Prognoseunsicherheit beinhaltet. Allerdings müssen mit diesem Umstand sämtliche Hospize in der Bundesrepublik wirtschaften, denn nach den gesetzgeberischen Vorgaben sind stets mindestens 5 % der jährlichen Betriebskosten durch Spenden zu erwirtschaften. M. E. ist dieses restliche Risiko kalkulierbar, denn andernfalls müssten zwangsläufig die Hospize in Deutschland schließen. Zudem werden die kommunalen Zuschüsse erst dann ausgekehrt, wenn auch die anderen zuschussgebenden Häuser grünes Licht gegeben haben (siehe oben 1).
  1. Die Zweckbindung der kommunalen Zuschüsse beträgt 25 Jahre. Das bedeutet, dass der kommunale Zuschuss linear um 4 % jährlich als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten abgeschmolzen wird. Dies entspricht den Regeln der GemHH-VO Doppik. Sollte es also beispielsweise nach zehn Jahren zu einem Zweckwegfall kommen, bestünde der kommunale Rückzahlungsanspruch noch i. H. v. 60 %. Eine korrespondierende Regelung findet sich in dem Erbbaurechtsvertrag, den die Gemeinde Gettorf mit der Hospiz im Wohld gGmbH im Dezember 2018 geschlossen hat.
  1. Zwischen der Gemeinde Gettorf und der Hospiz im Wohld gGmbH wurde – wie eben ausgeführt – ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen. Sofern es zu einem Heimfall kommt, fällt das errichtete Gebäude an die Gemeinde Gettorf, die dafür eine Entschädigung in Höhe von 2/3 des Verkehrswertes an die Hospiz im Wohld gGmbH zu zahlen hat. Die Gemeinde Gettorf kann nach dem Erbbaurechtsvertrag diesem Entschädigungsanspruch den soeben beschriebenen kommunalen Rückzahlungsanspruch entgegenhalten, d. h. die Ansprüche würden miteinander verrechnet werden (dieser etwaiger Rückzahlungsanspruch ist im Übrigen gesichert mit einer gleichrangigen Hypothek einer kreditgebenden Bank). Sofern dies geschehen sollte, müsste die Gemeinde Gettorf allerdings auf der Basis des § 2 Abs. 2 öff-rechtl. Vertrag im Innenverhältnis die anderen Gemeinden entsprechend ihrer prozentualen Anteile entschädigen.

Finanzielle Auswirkungen
Für die Gemeinde Altenhof entstünde ein einmaliger Aufwand i. H. v. 4.500,- €.   
Durch Amtsdirektor Meins und die Vorsitzende des Hospizvereins Dänischer Wohld, Frau Boissevain, werden noch Erläuterungen zu dem Projekt gegeben. 

Beschluss:
Die Gemeinde Altenhof stimmt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Bezuschussung zum Bau eines stationären Hospizes in der Gemeinde Gettorf zu.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Erklärung der Gemeinde zur Unterstützung der CHARTA zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland
Beschlussvorlage - 8/2019
Begleitend zum finanziellen Engagement der Gemeinde Altenhofbei dem Bau des Hospizes in Gettorf regt der Hospizverein Dänischer Wohld e. V. an, dass die beteiligten Gemeinden die angefügte Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland unterzeichnen. Mit dieser Charta sprechen sich Institutionen aber auch Einzelpersonen dafür aus, dass die Situation von schwerstkranken und sterbenden Menschen in Deutschland verbessert wird. Rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen ergeben sich nicht. Die Übersicht mit den Unterzeichnern der Charta wird laufend aktualisiert und ist auf der Charta-Webseite www.charta-zur-betreuung-sterbender.de öffentlich einsehbar. Bislang haben sich als staatliche und kommunale Institutionen in Schleswig-Holstein verhältnismäßig wenige öffentlich-rechtliche (Gebiets-) Körperschaften beteiligt, es überwiegen als Befürworter Kliniken, Hospize, Schwesternschaften etc. Insofern wäre die Beteiligung der Gemeinde an der Charta – eingebettet in das finanzielle Engagement zum Bau des Hospizes – ein weiteres Zeichen der öffentlichen Hand, sich dieser herausfordernden Aufgabe zu stellen. Es entstehen keine finanziellen Verpflichtungen.  

Beschluss:
Die Gemeinde Altenhof spricht mittels der beigefügten Erklärung ihre Untersützung der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland aus.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Einwohnerfragezeit
Herr Lorenz regt an, zukünftig auch zusätzlich über die Dorfpost zu Sitzungen der Gremien einzuladen.

Herr Lorenz weist darauf hin, dass der Korrosionsschutz am Geländer der Aubrücke und am Sieltor erneuert werden müsste. Gemeindevertreter Marohn erklärt, dass das Sieltor in die Unterhaltungspflicht des Wasser- und Bodenverbandes gehört. Der Bürgermeister wird sich der Sache annehmen. 

zu TOP 7. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Die Beratungspunkte des Finanzausschusses sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung.

Bauausschussvorsitzender Moll berichtet über die geplante Beschilderung in Aschau. 

zu TOP 8. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
Es liegt eine Anregung von Herrn Lorenz vor, der vorschlägt, die Straßenbeleuchtung im Bereich Aschauhof nur noch bis 22.00 Uhr eingeschaltet zu lassen, um negative Effekte auf die Gesundheit und die Umwelt zu vermindern.

Der Bürgermeister erklärt, dass in der fraglichen Beleuchtung derzeit Energiesparlampen aber keine LEDs zum Einsatz kommen. Derzeit wird die Beleuchtung um 23.30 ausgeschaltet.

Im Rahmen der Diskussion wird vorgeschlagen, jede 2. Lampe früher auszuschalten oder eine Beleuchtungssteuerung über eine App zu prüfen. Ferner wird angeregt, die vor einiger Zeit entfernte Lampe im zentralen Bereich Aschauhof neu zu errichten. Hierzu wird durch Herrn Peters darauf verwiesen, dass die Lampe entfernt werden musste, da sie auf dem Privatgrundstück eines Anliegers stand, und dieser den Zustand nicht mehr dulden wollte.

Es herrscht Einigkeit, eine Umfrage nach den gewünschten Schaltzeiten bei den Anwohnern durchzuführen. Vorher sollen jedoch die Kosten für eine App-Steuerung und die Kosten für die Wiederherstellung der Lampe in Aschauhof ermittelt werden. 

zu TOP 9. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
Es liegt eine Anfrage von Gemeindevertreter Marohn zur Feuerwehrrente vor. Diese ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.
Bürgermeister Brien antwortet darauf wie folgt:
  1. Der Beschluss wurde am 03.05.2010 gefasst.
  2. Die Gemeinde wollte mit dieser Zusatzrente eine nachhaltige Anreizstruktur für das Feuerwehrehrenamt schaffen.
  3. Da Herr Marohn zum Beschlusszeitpunkt bereits der Ehrenabteilung der Feuerwehr angehörte, kam die die Feuerwehrrente für ihn nicht mehr in Betracht.

Herr Marohn fragt nach dem Sachstand bezüglich seiner Anregung zur Errichtung einer Blühwiese. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass eventuell die Errichtung eines Beetes beim Feuerwehrgerätehaus oder die Nutzung der Grünflächen im Bereich der Aschauer Hofkoppel in Betracht käme. Größere Gemeindeflächen stehen für die angedachte Maßnahme derzeit nicht zur Verfügung.

Gemeindevertreter Moll regt an, die vorhandenen Flächen weniger zu mähen, um die gewünschten Effekte zu erzielen. Hierzu schlägt Gemeindevertreter Hendrik Brien vor, im Bauausschuss festzulegen, welche gemeindlichen Flächen wie oft gemäht werden sollen, um auch einer Diskussion mit der Bevölkerung entgegenzuwirken. Gemeindevertreter Christoph Brien schlägt vor, bei der nächsten Verpachtung von gemeindeeigenen Flächen mit dem Verpächter die Errichtung eines Blühstreifens zu vereinbaren.

Gemeindevertreter Marohn fragt nach den Ergebnissen des Monitorings der Kronsbek. Hierzu ergeben sich insbesondere folgende Fragen:
  1. Was sind die Folgen aus dem Monitoring?
  2. Wie wirkt sich die Ausweisung von weiteren Baugebieten in den Nachbargemeinden auf die Kronsbek aus?
Die Untere Wasserbehörde soll gebeten werden, zum nächsten Bauausschuss einen Situationsbericht abzugeben.

Gemeindevertreter Marohn regt an, sich auf dem nächsten Bauausschuss mit der Weiterentwicklung der Wander- und Reitwege in der Gemeinde zu beschäftigen.

Die Nachfrage von Gemeindevertreter Marohn zu den Grundstücksverhandlungen durch den Bürgermeister wird im nicht öffentlichen Teil beantwortet. 

zu TOP 10. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 11. Ernennung des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof
Beschlussvorlage - 2/2019
Die Freiwillige Feuerwehr Altenhof hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 28.09.2018 Herrn Siegfried Brien zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof gewählt.
Die Gemeindevertretung hat dieser Wahl bereits am 11.12.2018 zustimmt. Herr Siegfried Brien muss noch zum stellvertretenden Gemeindewehrführer ernannt werden.

Der stellvertretende Bürgermeister ernennt Herrn Siegfried Brien zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof.   

Beschluss:

zu TOP 12. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Europawahl am 26. Mai 2019
Beschlussvorlage - 1/2019
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Europawahl am 26. Mai 2019 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.

Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Europawahlgesetzes und der Europawahlordnung, ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu berufen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher, um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Europawahl am 26. Mai 2019.  

Beschluss:
Für die Europawahl am 26. Mai 2019 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Gemeinderaum Aschau

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Europawahl am 26. Mai 2019 vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteher:                        Guntram Turkowski                              
  2) stellv. Wahlvorsteher:             Peter Klink
  3) Schriftführer:                        Sebastian Hirsch                         
  4) stellv. Schriftführerin:            Michaela Kemker             
  5) Beisitzerin:                         Lisa von Wilkenradt
  6) Beisitzerin:                        Eva Rhades                         
  7) Beisitzerin:                         Svea Hagedorn
  8) Beisitzer:                                     Dieter Nottrodt
  9) Beisitzerin:                        Manuela Engelandt

10) Beisitzer:                                    Olaf Meins 


zu TOP 13. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 6/2019
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Altenhof zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.
Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2018.          

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Altenhof wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2018 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.          

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Verkehrsangelegenheiten: Ausloten von Möglichkeiten zum Schutz spielender Kinder in der Straße "Schnellmark" durch Radfahrer
Beschlussvorlage - 38/2018
Ausschussmitglied Marohn bittet um Prüfung, wie man die hohe Geschwindigkeit der aus Richtung Aschau auf dem Radweg (L285) nach Schnellmark einfahrenden Rad(renn)fahrer reduzieren kann, um die auf der Straße Schnellmark spielenden Kinder zu schützen. Das Schild "Achtung Kinder" wurde bereits entsprechend vorverlegt. Der Einbau von Bodenschwellen wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht weiter betrachtet. 
Der Bürgermeister berichtet, dass er die Angelegenheit bei der Verkehrsschau am morgigen Tag vortragen wird. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Ein Beschluss erübrigt sich derzeit. 

Beschluss:

zu TOP 15. Weitere Vorgehensweise zur Sanierung / zum Umbau des Feuerwehrgerätehauses
Beschlussvorlage - 7/2019
Die bisherigen Planungen sind im Dialog zwischen Gemeinde, Feuerwehr und Architekten vorangetrieben worden. Dabei wurden die Forderungen der HFUK gebührend berücksichtigt. Am 22.02.2019 findet ein Besprechungstermin bei der HKUK in Kiel statt, zu dem die jetzige Planung vorgestellt und um eine Stellungnahme der HFUK gebeten wird. Das Ergebnis dieser Besprechung wird anschließend ggf. in die Planungen eingearbeitet. In der Gemeindevertretersitzung am 05.03.2019 wird die dann endabgestimmte Planung einschließlich der damit einhergehenden Gesamtkosten vorgetragen und es kann über die weitere Vorgehensweise beraten und beschlossen werden. Folgender Beschlusstext könnte so oder in abgeänderter Form zur Abstimmung gebracht werden:  
Bürgermeister Brien präsentiert zwei in den Grundzügen mit der HFUK abgestimmte Planungsvarianten, wobei er den Umbauvorschlag 5 favorisiert. Auch in diesem Vorschlag müssen jedoch noch einige Details geprüft, bzw. verändert werden.

Gemeindevertreter Marohn weist darauf hin, dass es eine Vorschrift gibt, nach der bei kleinen Fahrzeugen die Stellplatzgröße reduziert werden kann. Er bittet darum, diese Möglichkeit noch einmal zu prüfen und das Ergebnis zur nächsten Bauausschusssitzung darzustellen. Ferner regt er an, die Errichtung einer Solaranlage auf dem Dach zu prüfen.

Innerhalb der Gemeindevertretung werden die Planungsvarianten und die Anregungen von Gemeindevertreter Marohn eingehend diskutiert. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Umbauvorschlag 5 weiter zu verfolgen. Der Architekt wird beauftragt, die Feinplanung und Detailprüfung vorzunehmen, damit die abschließende Abstimmung mit der HFUK durchgeführt werden kann. Das Ergebnis der Planung soll zusammen mit einer Kostenschätzung zur Bauausschusssitzung im II. Quartal vorgelegt werden. Ziel ist eine abschließende Beschlussfassung in der Gemeindevertretung im II. Quartal, damit der Förderantrag durch die Verwaltung gestellt werden kann. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein
Beschlussvorlage - 4/2019
Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist ein Fachplan der Raumordnung, dessen Aufgabe es ist, die unterschiedlichen Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten des Raums aufeinander abzustimmen. Es handelt sich um ein zentrales Instrument der Raumordnung. Er legt die räumliche Entwicklung des Landes für die nächsten 15 Jahre fest. Beim LEP handelt es sich um einen Rahmen setzenden Leitplan, zu dessen Aufstellung die Länder gem. § 13 (1) S. 1 Nr. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) verpflichtet sind. Das ROG schreibt zudem vor, dass die gesamträumliche Festlegung eines LEP`s in teilräumlichen Regionalplänen konkretisiert werden muss. Das Landesplanungsgesetz (LaplaG) definiert hier seit 2014 drei Planungsräume. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde gehört zum Planungsraum II.

Die Landesregierung hat dem ersten Entwurf der Planfortschreibung am 27.11.2018 zugestimmt. Das viermonatige Beteiligungsverfahren läuft vom 18.12.2018 bis einschließlich zum 17.04.2019. Die Unterlagen liegen unter www.bolapla-sh.de einsehbar. Der letzte LEP ist 2010 in Kraft getreten. Bei dem jetzigen Verfahren handelt es sich nicht um eine Neuaufstellung, sondern um eine vorzeitige Fortschreibung, welche aufgrund unterschiedlicher Faktoren (u. a. Entwicklungstrends, Gesetzesänderungen usw.) notwendig geworden ist. Dies bedeutet, dass nicht der gesamte LEP neu verfasst wird, sondern der Aufbau und die Struktur weitestgehend erhalten bleiben und viele Kapitel vor allem aktualisiert werden.

Der LEP gilt insbesondere für die Träger öffentlicher Belange (TÖB´s), zu denen auch die Kommunen gehören. Diese müssen z. B. die Vorgaben des LEP´s im Rahmen ihrer Bauleitplanung berücksichtigen, beziehungsweise beachten, und ihre Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) bei Bedarf anpassen (§ 4 ROG). Für Privatpersonen hat der LEP i. d. R. keine unmittelbaren Auswirkungen.

Im LEP wird zwischen Zielen und Grundsätzen unterschieden.
Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben, welche keiner Abwägung mehr zugänglich sind und somit von öffentlicher Stelle, bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten sind. Die Gemeinden sind zudem durch § 1 (4) Baugesetzbuch (BauGB) dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer Bauleitplanverfahren die Ziele der Raumordnung zu beachten.
Grundsätze der Raumordnung sind Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen und sie sind durch öffentliche Planungsträger, im Rahmen solcher Entscheidungen, zu berücksichtigen.

Der LEP besteht aus vier Teilen. Hierbei handelt es sich um die Teile A bis D. Der Teil A beschäftigt sich mit Herausforderungen, Chancen und strategischen Handlungsfeldern und ist wiederum in elf Megatrends gegliedert. Teil B beinhaltet die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und ist in sechs Hauptkapitel, welche mit zahlreichen Unterkapiteln versehen sind, gegliedert. Der Teil C ist die Hauptkarte, welche im Maßstab 1:300.000 abgebildet wird. Bei dem Teil D handelt es sich um den Umweltbericht.

Zu den wesentlichen Änderung des LEP`s gehören unter anderem, dass mit Bekanntgabe des neuen Entwurfes der aktualisierte wohnbauliche Entwicklungsrahmen bereits Anwendung für die Gemeinden gefunden hat. Der alte Rahmen gilt nicht mehr und die Gemeinden der ländlichen Räume können sich nunmehr 10 %, bezogen auf den Wohnungsbestand zum Stichtag 31.12.2017, entwickeln. Dieser neue Rahmen gilt nun von 2018 bis einschließlich 2030, wobei eine Stichtagsanpassung zum Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses erfolgen wird. Das Entwicklungskontingent ist als Ziel unter Teil B, 3.6.1, 3 Z festgelegt. Die vorzeitige Aktualisierung war aufgrund des Wohnungsneubaubedarfes notwendig geworden. Zudem soll künftig auch eine Möglichkeit geschaffen werden, den Rahmen in bestimmten Ausnahmefällen, geringfügig zu überschreiten (Teil B, 3.6.1, 4 Z).
Bei den festgelegten 10 % handelt es sich um eine Obergrenze, welche nicht zwingend auszuschöpfen ist. Gemeinden mit kleinräumigen Prognosen, in denen sich ein deutlich niedrigerer Bedarf ableiten lässt, sollten diesen Rahmen nicht voll ausschöpfen (Teil B, 3.6.1, B zu 3). Die Ausweisung von Bauland soll in allen Bereichen zeitlich angemessen erfolgen, sprich alle Gemeinden müssen mit ihrem Kontingent von 10 % so wirtschaften, dass dieses bis zum Jahre 2030 ausreichend ist.

Ausgenommen von den 10% sind die Gemeinden, welche gem. Regionalplan eine überörtliche Versorgungsfunktion haben. Auf unser Amtsgebiet bezogen sind dass die Gemeinden Damp, Fleckeby und Rieseby. Der LEP legt als Ziel unter Teil B, Punkt 3.6.1, 2 Z fest, dass diese Gemeinden eine besondere Verantwortung für die Deckung des regionalen Wohnungsbedarfes haben und entsprechend ihrer Funktion ausreichend Wohnraum zu ermöglichen haben. Gem. § 1 (3) S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, "sobald" und "soweit" es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Diese Norm beinhaltet eine zeitliche ("sobald") Komponente und eine inhaltliche ("soweit") Komponente, welche die Gemeinden selbst beurteilen und welche gerichtlich nicht nachprüfbar sind. Der LEP schreibt für Gemeinden mit überörtlicher Versorgungsfunktion jedoch als Ziel vor, dass diese sich zu entwickeln haben. Eine Umsetzung ist somit herbeizuführen.

Zudem enthält der LEP zum ersten Mal eine Vorgabe für die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme im Land. Ziel ist es möglichst viele Freiflächen zu erhalten. Langfristig sollen gemäß europäischem Flächeneinsparziel keine Landwirtschafts- und Naturflächen zu Lasten von Siedlungs- und Verkehrsflächen verloren gehen. Die Inanspruchnahme neuer Flächen soll landesweit reduziert werden. Bis 2030 soll diese von derzeit 2,7 Hektar auf unter 1,3 Hektar pro Tag abgesenkt werden. Versiegelte Flächen, die nicht mehr genutzt werden, sollen möglichst entsiegelt und in den Flächenkreislauf zurückgeführt werden (Teil B, 3.9, 2 G). Gem. Teil B, 3.6, 1 G sollen Flächen nur im möglichst geringen Umfang ausgewiesen werden. Vorrangig gilt, wie bisher auch, der Grundsatz der Innenentwicklung- vor Außenentwicklung (Teil B, 3.6.1, 6 Z).

Im Bereich des Ressourcenschutzes wurde die Zielsetzung aus dem Landesnaturschutzgesetz übernommen, mindestens 15 % der Landesfläche zum Biotopenverbund zu machen. Vor dem Hintergrund des Klimawandels soll der Binnenhochwasser- und Küstenschutz mehr Berücksichtigung in der Planung finden.

Der Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung soll laut dem Entwurf, abweichend von der bisherigen Struktur (Waabs bis Schönhagen), auch auf Barkelsby und Eckernförde ausgedehnt werden.

Im Teil C wurde auf eine Darstellung der nicht mehr nötigen Kategorie der Schwerpunkträume für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe verzichtet. Stattdessen werden die Potentialflächen für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe in einer Themenkarte in der Begründung des Teils B überblicksartig abgebildet. Im Entwurf des Landschaftsrahmenplanes, welcher bereits in allen Gemeinde beraten wurde, sind die Schwerpunkträume für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe weiter berücksichtigt.

Neu ist, bezogen auf die Energie und Rohstoffe, die symbolhafte Darstellung von besonders geeigneten Bereichen für tiefe Geothermie in den Bereichen Eckernförde Nord, hineinreichend bis in das Gemeindegebiet Barkelsby. Betroffen im Amtsbereich Schlei-Ostsee ist die Gemeinde Barkelsby, welche im LEP als besonders geeigneter Bereich für tiefe Geothermie festgelegt worden ist. Mit der Energiewende soll der Atomausstieg bis spätestens 2021 gewährleistet werden. Neben Wind- und Solarenergie ist nun auch erstmal die Geothermie aufgeführt. So sieht der LEP als Grundsatz unter Teil B, 4.5.3, 2G vor, dass die Nutzung von tiefer, hydrothermaler Geothermie als Energiequelle für Wärmenetze entwickelt werden soll. Als besonders geeigneter Bereich erscheint u. a., wie oben bereits erwähnt, Eckernförde Nord. Unter Teil B, 6.5.3, 3 G wird aufgeführt, dass dabei alle Maßnahmen im unterirdischen Raum mit oberirdischen und oberflächennahen Schutzgütern vereinbar sein sollen, insbesondere soll die Ressource Grundwasser nicht beeinträchtigt werden. Geothermische Energie ist die Form von in Wärme gespeicherter Energie unterhalb der Erdoberfläche. Oberflächennahe Geothermie wird in S-H bereits vielfach für private, gewerbliche und öffentliche Immobilien genutzt. Die tiefe Geothermie umfasst hingegen Systeme, bei denen die geothermische Energie über Tiefbohrungen erschlossen wird (unter 400 Meter) und deren Energie direkt genutzt werden kann. Um diese Art von Geothermie geht es im LEP.

Eines der Kernziele des LEP´s ist die "Vernetzung und Kooperation" der Kommunen untereinander. Sie beinhaltet, dass die Gemeinden künftig verstärkt miteinander zusammen arbeiten sollen und die Planung somit nicht an der Gemeindegrenze endet. So wird angedacht, dass künftig sogenannte "funktionale Räume" geschaffenwerden, in denen bestimmte Aufgaben (z. B. Gewerbe, Wohnungsmarkt, altengerechtes Wohnen usw.) zusammengefasst werden. (siehe hier Teil B, Nr. 1, S. 28 ff.)

Die Inhalte der Fortschreibung des LEP`s sind sehr weit gehalten und stützen sich z. T. auf sehr globale Aussagen. Die bisherigen Regelungen sind, bis auf die o. g. Erneuerungen und Ergänzungen weitestgehend gleich geblieben. Die kommunalen Spitzenverbände werden zudem eine Stellungnahme abgeben, in der die Interessen der Gemeinden Berücksichtigung finden werden. Zu den komplexen Unterlagen des Umweltberichtes kann keine fachliche Beurteilung seitens der Verwaltung stattfinden. Hierzu werden sich aber die zuständigen Behörden, Verbände und sonstige Fachkundige äußern. Es wird empfohlen auf die Abgabe einer Stellungnahme zum Umweltbericht zu verzichten.
 
Innerhalb der Diskussion ergibt sich weiterer Klärungsbedarf zum Sachverhalt. Gemeindevertreter Marohn beantragt daher, die Angelegenheit zur weiteren Beratung im Bauausschuss und in der Gemeindevertretung zu vertagen. 

Beschluss:
Die Angelegenheit wird zur weiteren Beratung im Bauausschuss und in der Gemeindevertretung vertagt. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 17. Kauf einer Geschwindigkeitsanzeigetafel
Beschlussvorlage - 33/2018
Im Rahmen der Geschwindigkeitsreduzierung ist es geplant, eine Geschwindigkeitsanzeigetafel zu kaufen. In verschiedenen Gemeinden im Amtsbereich sind die Geschwindigkeitsanzeigetafeln der Firma WAVETEC im Einsatz. Die letzte Anlage wurde in der Ausstattung mit Speicherkarte und Solarpanel beschafft (Preise sind der Auflistung zu entnehmen). Die Anlagen sind aber auch geeignet zum Anschluss an die Straßenlaternen.


CUBE EMOTICA Geschwindigkeits-Anzeigetafel 1.479,20 Euro
Emotica im Außenformat 70 cm x 70 cm

Dieses Gerät hat folgende Ausstattungsmerkmale:
A n z e i g e - T e c h n i k Z i f f e r n u n d S y m b o l
- 3-stellige LED-Anzeige (1 - 199 km/h werden angezeigt) -
LED-Ziffern: mit superhellen, gelben Leuchtdioden -
LED-Ziffernhöhe: 300 mm
- fröhliches Gesicht mit grünen LED's, trauriges Gesicht mit
roten LED's
- Symbolhöhe: ca. 300mm
- automatische Helligkeitssteuerung für den Einsatz am Tag
und in der Nacht
G e h ä u s e
- Gehäusemaße: 700 x 700 x 90 mm
- stabile und formschöne, eloxierte Aluminium-Konstruktion mit
umlaufender Gummileiste
- reflektierender Signalrahmen: weiß-rot
F r o n t s c h e i b e
- glasklares Makrolon, matt schwarz beschichtet
E n e r g i e v e r s o r g u n g
- vorbereitet auf 12 V/DC

ENERGIES5_A Energiepaket Solar 50W 1 436,00 Euro
Inhalt:
- Solarpanel 50W
Maße: ca. 550 x 650 mm,
mit stabilem Aluminiumrahmen
- Halterung für Solarpanel
- Solarregler eingebaut
- Vorbereitung auf Stecker
- Akku
12V/18 Ah
verpolungssicher vorbereitet
- Akkugehäuse (G1218)
zum Einhängen auf Schiene vorbereitet,
mit Stecker und Sicherung
- Automatik-Schnellakkulader
automatische Einstellung auf den zu ladenden Bleiakku,
Ladung nach IU-Kennlinie,
Ladeanzeige,
Überladeschutz

V2A_SCHELLE Universalbandschelle (1 Paar) 71,60 Euro
für Masten mit 40-300 mm Durchmesser
2 Stück Edelstahlschellen mit Einhängesystem davon 1
abschließbar inkl. Spezialschloß

AP_MMCEX Datenspeichereinheit (extern) 300,00 Euro
für geschlossene Speed Displays

D a t e n s p e i c h e r e i n h e i t
und Servicebox (auf der Rückwand des Gehäuses)
- extern, leicht zugänglich, platziert auf der Rückwand des
Gehäuses
- stabiler, verschließbarer, wassergeschützter Deckel
- SD Karte mit >/= 512 MB (FAT 16-formatiert)
- Speicher für mehr als 4,5 Millionen individuelle
Fahrzeugdatensätze
- Echtzeituhr mit Kalender
- Speicherung von Datum, Uhrzeit, Eintritts- und
Austrittsgeschwindigkeit
- Energiesparfunktion
- Geschwindigkeitsschellen und Farbwechseloption einstellbar
über Drehschalter
- Kontroll- LEDs für Power; Akku; SD-Karte; Detektor/Radar;
Datenübertragung
- Anschlüsse USB und Terminal (Optional)

S o f t w a r e - L i z e n z
für Auswertesoftware wavetec "User Assistant":
- umfangreiches Auswertepaket PC - basiert
- Datenauslese über beliebiges SD-Kartenlesegerät
D a t e n k a b e l U S B
- für die Verbindung PC - WSD
- zur Einstellung und Kontrolle des Speed Displays

Zwischensumme (Netto) 2.286,80 Euro
+ 19% USt auf 2.286,80 434,49 Euro
Rechnungsbetrag (Brutto) 2.721,29 EUR   
Gemeindevertreter Marohn regt an, zur Schulwegsicherung die Errichtung eines Fahrbahnteilers in der 70 km/h Zone der Landesstraße zu prüfen. Eventuell könnte auch eine Begrenzung auf 50 km/h erfolgen. Der Bürgermeister wird dieses bei der Verkehrsschau ansprechen. 

Beschluss:
Auf Antrag von Gemeindevertreter Marohn wird beschlossen eine Geschwindigkeitsanzeigetafel zu erwerben. Die Kosten in Höhe von 3.500 € werden über den Nachtrag 2019 bereitgestellt. Gleichzeitig soll bei der Verkehrsaufsicht zur Schulwegsicherung die Errichtung eines Fahrbahnteilers in der 70 Km/h Zone der Landesstraße beantragt werden.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Kinderbetreuung für Bürger in der Gemeinde
Gemeindevertreter Hendrik Brien berichtet kurz über die derzeitige Situation bei der Kinderkrippen- und Kindergartenplatzvergabe. Die Städtischen Kindergärten in Eckernförde nehmen nur noch Kinder aus Eckernförde und die Gemeindlichen Kindergärten in Gettorf nur Kinder aus Gettorf auf. Die Bürgerinnen und Bürger aus Altenhof können sich noch in die Evangelischen Kindergärten in Gettorf und Eckernförde sowie in den Kindergarten der Brücke anmelden. Wer ein besonderes pädagogisches Konzept wünscht, hat die Möglichkeit, beim Waldorfkindergarten und dem dänischen Kindergarten anzufragen.

Der Sozialausschuss hat der Gemeindevertretung daher folgende Vorgehensweise empfohlen:
Um die Notwendigkeit etwaiger Maßnahmen zur Sicherstellung der Kinderbetreuung festzustellen, sollte zunächst der Bedarf festgestellt werden.
Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, einen Fragebogen an die betroffenen Bürger zu versenden. Dieser sollte mindestens enthalten:
 Abfrage des Betreuungsbedarfs für Kinder über 3 Jahren und unter 3 Jahren;
 Bevorzugte Standortregion des/der Kindergartens/-krippe (Richtung Gettorf/ Richtung Eckernförde);
 Wird ein besonderes Betreuungskonzept angestrebt?

Beschluss:
Auf Antrag von Gemeindevertreter Hendrik Brien wird beschlossen, nach der Empfehlung des Sozialausschusses zu verfahren. Zusätzlich soll in dem Fragebogen noch abgefragt werden, wer bereits einen Betreuungsplatz für sein Kind hat.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

Beschluss:
Auf Antrag von Gemeindevertreter Marohn wird beschlossen, Verhandlungen mit der Gemeinde Neudorf-Bornstein über die finanziellen Rahmenbedingungen für eine Beteiligung an deren Einrichtung zur Sicherung von festen Kindergartenplätzen für die Gemeinde Altenhof aufzunehmen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 20. Bekanntgabe
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Godber Peters  Siegfried Brien 
Protokollführer  Bürgermeister