N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof vom 14.12.2009.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hilmar Marohn
2. stellvertr. Bürgermeister Siegfried Brien
Gemeindevertreter Winfried Brien
1. stellvertr. Bürgermeister u. Stellvertreter im AA für den Bgm. Andreas Moll
Gemeindevertreter Felix Rhades
Gemeindevertreterin Dorothea Schweinem
Gemeindevertreter Gerd Schweinem
Gemeindevertreter Horst Sell

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Eckhard Ochernal (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 29.10.2009
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009
  Beschlussvorlage - 34/2009
9. Erlass Haushaltssatzung 2010
  Beschlussvorlage - 36/2009
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
12. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Bau- und Umweltausschussvorsitzender Moll berichtet über eine Ortsbegehung und die anschließende Fällung der erkrankten Eschen. Ferner hat er an einer Informationsveranstaltung zum Thema Flächenphotovoltaik teilgenommen.
Bei einer Wegebegehung wurde festgestellt, dass die Verschmutzung der Straßen durch die Landwirte ein Problem darstellt. Aufgrund des sich an den Straßenrändern ablagernden Erdreiches kann das Wasser nicht vernünftig abfließen.

Sozialausschussvorsitzende Schweinem berichtet über die geplante Seniorenweihnacht am 18.12. mit 36 Teilnehmern und die geplante Kinderweihnacht mit 23 Teilnehmern. Der Jahresempfang der Gemeinde ist für den 16.01.2010 vorgesehen.

Der Bürgermeister berichtet wie folgt:

Seit der letzten GV habe ich neben den regelmäßigen Besuchen in der Amtsverwaltung an folgenden Veranstaltungen teilgenommen und die Interessen der Gemeinde Altenhof vertreten:
  1. Sitzung Finanzausschuss : 11. November
  2. Treffen Redaktion Dorfbuch : 25. November
  3. Sitzung Amtsausschuss: 02. Dezember


Darüber hinaus ist zu berichten:
  1. Auf Anregung einer Anwohnerin wurden die Eigentümer der Aschauer Hofkoppel vom Ordnungsamt angeschrieben und auf die Einhaltung der Bestimmungen des Knickpflege-Erlasses hingewiesen.
  2. Auf Anregung einer Anwohnerin wurden die Eigentümer von Bäumen, von denen eine Gefahr für den öffentlichen Straßenverkehr ausgeht, angesprochen, entsprechende Schritte zu unternehmen.
  3. Eine Reihe von Planungsbüros hat ihre Dienste für die Entwicklung eines interkommunalen Windparkgebietes angeboten. Ich möchte diese Unterlagen in die Hand des Bau- und Umweltausschusses geben.
  4. Das Angebot der privaten Firma GVV Kommunalversicherungen über die Erweiterung des Versicherungsschutzes für Feuerwehrleute im Einsatz wird bis zu einer Aussage des LFV zurückgestellt.
  5. Ein Angebot einer Firma über eine für die Gemeinde kostenlose Informationswand, die durch Werbung finanziert wird, leite ich an den Bau- und Umweltausschuss weiter.
  6. Das Angebot der Gemeinde, die Bürger bei der Bekämpfung der Ratten durch die kostenlose Abgabe von Ködern zu unterstützen, wurde gut angenommen. Restbestände sind noch vorhanden.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern

Zum Thema Windenergie richtet Gemeindevertreter Moll die Bitte an den Grundeigentümer eine Bürgerbeteiligung an den zu errichtenden Windkraftanlagen zu ermöglichen. Mit Blick auf die Nachbargemeinde warnt er davor, solche Planungen oder Festschreibungen über die Köpfe der Grundeigentümer hinweg zu beschließen.

Zum Thema der bereits angesprochenen Problematik des Wegenetzes schlägt Gemeindevertreter Moll vor, ein Gespräch mit dem Hauptnutzer der Wege zu führen. Dieser könnte dafür sorgen, dass das Wasser von den Wegen abläuft. Danach würde die Gemeinde Material zur Verfestigung in die Wege einbringen. Es herrscht Einigkeit in der Gemeindevertretung, dass auf diese Weise verfahren werden soll.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 29.10.2009

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift vom 29.10.2009 erhoben.


zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009
Beschlussvorlage - 34/2009

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenhof mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 25.300 € erhöht und damit gegenüber bisher 366.600 € auf nunmehr 391.900 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 11.700 € vermindert und damit gegenüber bisher 71.200 € auf nunmehr 59.500 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2010
Beschlussvorlage - 36/2009

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.



Aufgrund der Haushaltslage bittet Bürgermeister Marohn darum, dass nicht alle Titel vollständig ausgeschöpft werden.


Weiterhin liegt an Antrag der Landjugend auf 500 € Jugendförderung vor. Es herrscht Einigkeit, dass diesem Antrag entsprochen werden soll. Die Mittel werden dann im Nachtrag 2010 bereit gestellt.


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     347.900 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     347.900 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     43.300 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     43.300 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     86.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                                            2 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     
    220 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     
    220 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     220 v. H.



§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 12. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Die Öffentlichkeit wird nunmehr wieder zugelassen. Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.


Godber Peters  Hilmar Marohn 
Protokollführer  Bürgermeister