N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof vom 29.10.2009.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hilmar Marohn
Gemeindevertreter Winfried Brien
1. stellvertr. Bürgermeister u. Stellvertreter im AA für den Bgm. Andreas Moll
Gemeindevertreter Eckhard Ochernal
Gemeindevertreter Felix Rhades
Gemeindevertreterin Dorothea Schweinem
Gemeindevertreter Gerd Schweinem
Gemeindevertreter Horst Sell

Abwesend sind:
2. stellvertr. Bürgermeister Siegfried Brien (unentschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Godber Peters
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 16.07.2009
8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2008, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2008 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 28/2009
9. Bau einer Kinderkrippe in der Gemeinde Neudorf-Bornstein
  Beschlussvorlage - 30/2009
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
11. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern

Gemeindevertreterin Schweinem fragt nach dem Sachstand bezüglich des Umbaus des Gemeinderaums. Hierzu erläutert Gemeindevertreter Moll, dass noch verschiedene Grundlagen ermittelt werden müssen. Ferner sind noch unbekannte Faktoren, wie z. B. die zukünftige Finanzlage zu berücksichtigen.

Gemeindevertreter Moll fragt nach dem Sachstand des Kanalkatasters und speziell nach dem beschlossenen Ergebnis der Sichtung der für die gemeindliche Anlage vorhandenen Unterlagen. Zum Zeitpunkt der Sitzung können durch Herrn Peters hierzu keine Angaben gemacht werden. Eine Nachfrage hat jedoch ergeben, dass alle Arbeiten bezüglich des Kanalkatasters wegen anderer vorrangiger Aufgaben zunächst zurückgestellt wurden. Das Projekt wird jetzt jedoch wieder aufgenommen.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 16.07.2009

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift erhoben.


zu TOP 8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2008, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2008 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 28/2009

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2008 der Gemeinde Altenhof zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2008.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2008 der Gemeinde Altenhof wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2008 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.



Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bau einer Kinderkrippe in der Gemeinde Neudorf-Bornstein
Beschlussvorlage - 30/2009

Das Amt Dänischer Wohld teilt mit, dass die Gemeinde Neudorf-Bornstein den Bau einer Kinderkrippe für die Betreuung von 10 Kindern für 5 Stunden am Tag plant. Es wird angefragt, inwieweit durch die Gemeinde Altenhof aufgrund der Nähe zu Neudorf-Bornstein Interesse an einer Beteiligung besteht.

Folgende Formen der Beteiligung wären denkbar laut der Gemeinde Neudorf-Bornstein:

1)    Zahlung eines Baukostenzuschusses
          
          Einschätzung durch das Amt Schlei Ostsee:
          
          Vorteil: Es werden dadurch keine Vorteile gesehen.

         Nachteil: Die Gemeinde würde mit dieser zusätzlichen Ausgabe belastet.


2)    Eine Vereinbarung, die beinhaltet, dass die Gemeinde Altenhof bei tatsächlicher Aufnahme eines Kindes einen Kostenausgleich zahlt.

         Einschätzung durch das Amt Schlei-Ostsee:

         Vorteil: Es wird kein Vorteil gesehen, da auch ohne Vereinbarung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Kindertagesstättengesetz ein Kostenausgleich für Kinder zu zahlen ist, die eine Kindertageseinrichtung außerhalb der Wohngemeinde besuchen, wenn die Wohngemeinde keine gemeindeeigene Einrichtung vorhält.

          Nachteil: Es würden bei dieser Variante keine Plätze für Kinder aus der Gemeinde Altenhof freigehalten werden. Ein Kostenausgleich an andere Standortgemeinden müsste nach wie vor erfolgen, da kein Verweis auf die Einrichtung in Neudorf-Bornstein möglich ist.

3)     Einen Vertrag zur Beteiligung der Gemeinde Altenhof am kommunalen Kindergarten der Gemeinde Neudorf-Bornstein. Hier wäre dann auch festgelegt, wie viele Plätze für Altenhof freizuhalten sind. Einschätzung durch das Amt Schlei-Ostsee:

         Vorteil: Ein Vorteil ist nicht erkennbar (s. auch nachfolgende Ausführungen zur bisherigen Verfahrensweise)

         Nachteil: Die Gemeinde müsste auch bei Nichtbelegung der für Kinder aus Altenhof reservierten Plätze einen Kostenausgleich an Neudorf-Bornstein zahlen. Des Weiteren müsste zusätzlich ein Kostenaugleich an eine andere Standortgemeinde erfolgen, falls die Einrichtung in Neudorf-Bornstein die benötigte Betreuungszeit nicht abdecken kann.

         Ausführungen zur bisherigen Verfahrensweise:

         Da die Gemeinde Altenhof keine eigene Kindertageseinrichtung vorhält, ist sie nach § 25 a des Kindertagesstättengesetzes verpflichtet, der Gemeinde, in der ein Kind aus Altenhof einen Platz in der Kindertageseinrichtung belegt, einen Kostenausgleich zu zahlen. Da Altenhof keine Verträge bzw. Vereinbarungen mit anderen Gemeinden abgeschlossen hat, kommt das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zum Tragen. Diese können sich eine ihren Vorstellungen entsprechende Einrichtung suchen. In der Regel handelt es sich hierbei um Einrichtungen, die innerhalb des Kreises Rendsburg-Eckernförde liegen. Der Kostenausgleich beträgt derzeit einheitlich innerhalb des Kreisgebietes 35,00 € pro Betreuungsstunde/Monat, egal welche Einrichtung besucht wird. Bei einer Betreuung von z. B. 5 Stunden täglich beträgt der Kostenausgleich somit 175,00 € monatlich. Gerichtliche Auseinandersetzungen bzw. im Vorwege Streitigkeiten mit den Eltern aufgrund der Vorgabe zur Belegung eines bestimmten Platzes in einer bestimmten Einrichtung entfallen gänzlich.

         Betrachtet man die Geburtenjahrgänge in Altenhof werden im Schnitt jährlich 3 Kinder geboren bzw. ziehen zu. Hier kann man erfahrungsgemäß davon ausgehen, dass 30 % = 1 Kind tatsächlich einen Krippenplatz in Anspruch nehmen möchte bzw. muss. Bisher sind alle Kinder aus Altenhof unproblematisch in Einrichtungen Ihrer Wahl aufgenommen worden. Absagen wurden nicht erteilt.

         Es soll beraten werden, ob und falls ja, in welcher Form eine Beteiligung der Gemeinde Altenhof erfolgen soll.


Beschluss:

Es wird beschlossen, sich nicht an der Kindergrippe in der Gemeinde Neudorf-Bornstein zu beteiligen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 11. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Die Öffentlichkeit wird nunmehr wieder zugelassen. Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.



Godber Peters  Hilmar Marohn 
Protokollführer  Bürgermeister