N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof vom 03.03.2010.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hilmar Marohn
2. stellvertr. Bürgermeister Siegfried Brien
Gemeindevertreter Winfried Brien
1. stellvertr. Bürgermeister u. Stellvertreter im AA für den Bgm. Andreas Moll
Gemeindevertreter Eckhard Ochernal
Gemeindevertreter Felix Rhades
Gemeindevertreter Gerd Schweinem
Gemeindevertreter Horst Sell

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Dorothea Schweinem (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 14.12.2009
8. Handlungs- und Tourismuskonzept für eine Lokale Tourismusorganisation (LTO) im Gebiet der AktivRegion Hügelland am Ostseestrand
  Beschlussvorlage - 1/2010
9. Zusatzrente für Feuerwehrangehörige
  Beschlussvorlage - 3/2010
10. Stellungnahme zum Radwegekonzept des Kreises
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Bürgermeister Marohn beantragt, die Tagesordnung um den Punkt 10 in öffentlicher Sitzung „Stellungnahme zum Radwegekonzept des Kreises“ zu erweitern.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Frau Heinke Untiedt bemängelt die teilweise mangelhafte Schneeräumung. Dieses war besonders auf der Brücke über die B 76 ein Problem. Durch den hohen Schnee war das Geländer bereits zu niedrig und konnte seine Schutzfunktion nicht mehr wahrnehmen. Zu dem Problem der Schneeräumung verliest der Bürgermeister eine Stellungnahme des Ordnungsamtes in der dargestellt wird, wie die Verpflichtung zur Schneeräumung geregelt ist. Im Rahmen der Diskussion um die Schneeräumung in der Gemeinde Altenhof gibt Gemeindevertreter Moll noch einmal eine Erklärung zu den technischen Möglichkeiten der Durchführung des Winterdienstes ab. Er zeigt sich mit der Art der Durchführung in der Gemeinde durch den beauftragten Unternehmer zufrieden.

Herr Grotkopp bemängelt, dass in Schnellmark ein großer Schneehaufen in einer Koppeleinfahrt zusammengeschoben wurde, dieser wird über lange Zeit die Zufahrt zur Koppel blockieren. Herr Moll wird dafür sorgen, dass der Schnee mit einem Frontlader verteilt wird und somit schneller schmelzen kann. Auch weitere Koppeleinfahrten, wie z. B. beim Feuerwehrgerätehaus, sollen auf diese Problematik hin überprüft werden.

Frau Krüger bemängelt, dass die Wanderwege in der Gemeinde so ausgefahren sind, dass sie teilweise nicht nutzbar sind. Die Straßen sind sehr oft mit Gülle und Dreck von den landwirtschaftlichen Fahrzeugen verschmutzt. Viele Felder in der Gemeinde werden überdüngt. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass die Problematik mit der Straßenverschmutzung in der Gemeinde bekannt ist und auch bereits mit den Landwirten besprochen wurde. Gegebenenfalls müsste man sich an das Ordnungsamt wenden. Der Weg am Buchenhang ist kein Wanderweg, sondern ein landwirtschaftlicher Weg. Zur Verbesserung des Wegezustandes wurde bereits besprochen, dass der Landwirt bei frostfreiem Boden das Wasser aus den vorhandenen Mulden ableiten wird. Die Gemeinde wird danach Wegebaumaterial einbringen. Auch der Weg über den Deich ist ein landwirtschaftlicher Weg, für dessen Unterhaltung grundsätzlich der Wasser- und Bodenverband zuständig ist. Im Rahmen der Diskussion weist Herr Matthiesen die gegen ihn erhoben Vorwürfe bezüglich der Überdüngung der Felder zurück


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern

Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern werden nicht gestellt.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 14.12.2009

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift vom 14.12.2009 erhoben.


zu TOP 8. Handlungs- und Tourismuskonzept für eine Lokale Tourismusorganisation (LTO) im Gebiet der AktivRegion Hügelland am Ostseestrand
Beschlussvorlage - 1/2010

Es ist beabsichtigt, für das Gebiet der AktivRegion Hügelland am Ostseestrand ein Handlungs- und Tourismuskonzept erstellen zu lassen. Dieses Konzept soll zum einen die Organisationsstrukturen der verbindlichen Kooperation als Lokale Tourismusorganisation (LTO) aufweisen und gleichzeitig die touristische Ausrichtung der neuen Organisation beinhalten. Mit der Erarbeitung des Konzeptes soll ein professionelles Beratungsbüro beauftragt werden. Zur Prozessbegleitung soll eine Lenkungsgruppe, bestehend aus je einem Vertreter der beteiligten Ämter Hüttener Berge, Dänischer Wohld, Dänischenhagen und Schlei-Ostsee, der Stadt Eckernförde, der Gemeinde Altenholz und insgesamt vier Touristikern aus der Region, begründet werden. Die Zwischenergebnisse sind während der Konzepterstellung mit der Lenkungsgruppe abzustimmen.


Beschluss:

Für die Erarbeitung eines Handlungs- und Tourismuskonzeptes für eine Lokale Tourismusorganisation (LTO) im Gebiet der AktivRegion Hügelland am Ostseestrand soll ein externes Büro beauftragt werden. Prozessbegleitend wird eine Lenkungsgruppe installiert, in der die Gemeinde über einen Vertreter des Amtes (vgl. Projektbeschreibung) vertreten ist.

Dem vorgeschlagenen Finanzierungsschlüssel wird zugestimmt (vgl. Projektbeschreibung). Die anteiligen Kosten in Höhe von 74,00 Euro (0,3 % der Gesamtsumme von 22.500 Euro als Kofinanzierung) werden von der Gemeinde Altenhof übernommen. Als Refinanzierung der Konzeptkosten wird des Weiteren beschlossen, dass die Kommunen, die durch die LTO-Bildung auch künftig die Fördervoraussetzungen für das Zukunftsprogramm Wirtschaft erfüllen und Fördermittel für ein touristisches Projekt aus diesem Programm erhalten, 1 % der Fördersumme als Sonderbeitrag der LTO zur Verfügung stellen. Diese Mittel werden bis zur kompletten Refinanzierung der Konzeptkosten auf die beteiligten Gemeinden verteilt und anschließend für regionsweite Projekte der LTO eingesetzt.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :8
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9. Zusatzrente für Feuerwehrangehörige
Beschlussvorlage - 3/2010
Die Gemeinde Altenhof beabsichtigt für die Freiwillige Feuerwehr Altenhof-Aschau eine Zusatzrente für Feuerwehrangehörige zu zahlen. Die ehrenamtlichen Angehörigen der gemeindlichen Feuerwehr bilden eine wesentliche Komponente zur Sicherstellung der gesetzlichen Feuerschutz- und Hilfeleistungsaufgaben.
Die Situation ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger am Arbeitsplatz sowie gesamtgesellschaftliche Veränderungen führen zunehmend zu Problemen bei der Gewinnung und Verfügbarkeit von ehrenamtlichen Personalressourcen. Die Gemeinde Altenhof möchte mit dieser Zusatzrente sowohl eine nachhaltige Anreizstruktur für das Feuerwehrehrenamt schaffen, wie auch den Brandschutz in der Gemeinde langfristig mit einer leistungsfähigen Freiwilligen Feuerwehr kostengünstig sichern.

Die Gemeinde Altenhof hat in vorherigen Sitzungen das Modell der Stadt Hürth favorisiert. Durch einen Steuerberater wurde über das Finanzamt geklärt, dass es sich bei einer Zahlung an einen Feuerwehrangehörigen um eine steuerfreie Leistung nach § 3 Nr. 12 EStG handelt.
Nach hinzuziehen eines Finanzexperten, der Firma FG Finanz, Herr Heimo Birn, mit Sitz in Holtsee, wurde der Verwaltung mit Schreiben vom Januar 2010 mitgeteilt, dass es nach Überprüfung des Finanzmodells Hürth und anderen Rentenmodellen, der Gemeinde Altenhof nicht empfohlen wird die Zusatzrente über eine Versicherung laufen zu lassen, da hier die Verwaltungskosten und laufenden Betreuungskosten zwischen 25 und 35% des Beitrages liegen würden.
Herr Birn empfiehlt der Gemeinde stattdessen ein Investmentkonto bei der DWS, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bank. Lt. Herrn Birn sei so ein Investmentkonto auch bewusst als Vermögenssparplan für die Rente gedacht und bietet somit auch eine Rentenlösung an. Ein monatlich festgelegter Beitrag ist nicht erforderlich, da variable Zahlungen möglich seien.
Im Rahmen der Diskussion spricht sich Gemeindevertreter Moll dafür aus, noch weitere Angebote bezüglich der Anlage des Geldes zu prüfen. Es könnten hier auch Angebote von weiteren Experten eingeholt werden. Dieses sollte danach noch einmal im Finanzausschuss behandelt werden.

Beschluss:
Die Gemeinde Altenhof führt mit Wirkung zum 01. Juli 2010 eine Feuerwehr-Zusatzrente für Feuerwehrangehörige ein.

Eingeführt werden soll folgende Lösung:

Für die Umsetzung ist es erforderlich nach folgenden Merkmalen vorzugehen:
  1. Monatlicher Grundbetrag bei einer Mindestbeteiligung von 25 % an angeordneten Dienstveranstaltungen und Einsatzdiensten.
  2. Der monatliche Grundbetrag sollte bei mindestens 10,-- € liegen.
  3. Für jede Dienstveranstaltung und jeden Einsatzdienst werden 5,-- € gezahlt.

Um eine Gewährleistung darüber zu bieten, dass kein Dienst vergessen werden kann, ist sicherzustellen, dass jeder Feuerwehrangehörige sich in eine Liste eintragen kann. Diese Listen sind von der Wehrführung oder seinem Stellvertreter zu kontrollieren und zu sammeln. Zum Jahresende sind diese Listen mit der Gemeinde abzurechnen.
Das Geld ist anschließend als Gesamtsumme auf ein einzurichtendes Sparbuch o.ä. einzuzahlen.

Angedacht ist, dass eine Auszahlung mit Eintritt in die Ehrenabteilung getätigt wird. Bei vorzeitigem Austritt aus der Wehr ist eine Auszahlung nicht vorgesehen.

Die Verwaltung wird jedoch beauftragt noch weitere Angebote bezüglich der Anlage des Geldes, evtl. doch auf Rentenbasis, zu prüfen. Es sollen auch Angebote von weiteren Experten eingeholt werden. Diese sollen zur nächsten Finanzausschussitzung vorgelegt werden.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Stellungnahme zum Radwegekonzept des Kreises

Bürgermeister Marohn erläutert noch einmal die Planungen bezüglich des Radwegenetzes des Kreises. Die Zustimmungserklärung war bisher um folgende Ausführungen ergänzt worden:“ Die Wegeführung und Ausschilderung eines Freizeitradweges auf privatem Grund und Boden kann natürlich nur stattfinden, wenn die Eigentümer der Flächen / Wege um Zustimmung gebeten werden und nicht die Verkehrssicherungspflicht übernehmen müssen.

Im Rahmen der Diskussion wird angesprochen, dass ein neu zu errichtender Radweg nicht weit abseits der Straße durch den Wald verlaufen kann, weil dann die Sicherheit der Nutzer vor Überfällen nicht mehr gewährleistet ist. Es wird daher vorgeschlagen, die Zustimmung noch um den Passus: „Die neu zu errichtenden Radwege sollen straßennah geführt werden“ zu ergänzen.

Beschluss:
Es wird eine Zustimmungserklärung in der oben erarbeiteten Form abgegeben.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 



Godber Peters  Hilmar Marohn 
Protokollführer  Bürgermeister