N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof vom 15.12.2010.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hilmar Marohn
2. stellvertr. Bürgermeister Siegfried Brien
1. stellvertr. Bürgermeister u. Stellvertreter im AA für den Bgm. Andreas Moll
Gemeindevertreter Eckhard Ochernal
Gemeindevertreter Felix Rhades
Gemeindevertreterin Dorothea Schweinem
Gemeindevertreter Gerd Schweinem
Gemeindevertreter Horst Sell

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Winfried Brien (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010
  Beschlussvorlage - 22/2010
9. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 21/2010
10. Abwasserbeseitigungskonzept Altenhof
  Beschlussvorlage - 18/2010
11. Erlass Haushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 25/2010
12. Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Altenhof
  Beschlussvorlage - 24/2010
13. Naturschutzfachliches Entwicklungskonzept Aschau
  Beschlussvorlage - 28/2010
14. Betreiberkonzept Campingplatz Aschau
  Beschlussvorlage - 30/2010
15. Straßenbaulast für den Gehweg auf der Brücke in Schnellmark
  Beschlussvorlage - 31/2010
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
20. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird im Rahmen einer Schweigeminute der verstorbenen Gemeindevertreterin Buchholz gedacht.

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister bittet darum, folgende Tagesordnungspunkte im Öffentlichen Teil aufzunehmen:

TOP 14 „Betreiberkonzept Campingplatz Aschau“
TOP 15 „Straßenbaulast für den Gehweg auf der Brücke in Schnellmark“


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Frau Untiedt erklärt, dass die Schneeräumung in diesem Jahr nicht besser geregelt ist, als letztes Jahr. Der Gehweg der Brücke über die B 76 wird immer noch nicht geräumt. Außerdem ist bei der Bushaltestelle beim Jugenddorf ein derartig hoher Schneewall vorhanden, dass ein Ein- und Aussteigen nur noch schwer möglich ist.

Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass keine Räumpflicht außerhalb geschlossener Ortschaften besteht. Die Gemeinde steht wegen der Brücke in Verhandlungen mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr. Es ist jedoch auch für die Gemeinde nicht einfach, den Gehweg der Brücke in Eigenregie zu räumen, da der Schnee nirgendwo gelassen werden kann.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern

Herr Untiedt weist darauf hin, dass er nach der Diskussion in der letzten Sitzung über den Orlowski Weg dort eine Begehung durchgeführt hat. Die angesprochenen Schäden konnte er nicht feststellen.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Ochernal weist darauf hin, dass auf dem Weg nach Aschauhof bei der Schwelle wieder öfter Wasser auf der Fahrbahn steht. Eventuell ist der Abfluss verstopft. Hierzu erklärt Bauausschussvorsitzender Moll, dass hier nur die Verschmutzungsansammlungen durchstochen werden müssen. Dieses können die Anlieger bei Bedarf auch selbst erledigen.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010
Beschlussvorlage - 22/2010

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenhof mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 13.300 € erhöht und damit gegenüber bisher 347.900 € auf nunmehr 361.200 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 4.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 43.300 € auf nunmehr 47.300 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 21/2010

Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. 
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 18 Aktien erwerben. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, keine Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Abwasserbeseitigungskonzept Altenhof
Beschlussvorlage - 18/2010

Für den Versehrten- und Behindertencampingplatz in Aschau ist die Errichtung einer dezentralen Abwasserbehandlungsanlage geplant. Bisherige Überlegungen, diesen Bereich mit an die zentrale Ortsentwässerung der Gemeinde Altenhof oder sogar der Gemeinde Noer anzuschließen, haben sich als sehr teuer erwiesen.

Ein Fortbestand des Versehrten- und Behindertencampingplatzes ist jedoch nur möglich, wenn die Abwasserbeseitigung für diesen Bereich neu geregelt wird. Der weitere Betrieb einer abflusslosen Sammelgrube ist nicht mehr möglich.
Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, wurde von der Unteren Wasserbehörde sowie der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde eine Kläranlage mit Biomembranfilter gefordert. Diese klärt das Abwasser so rein, dass eine Beeinträchtigung des Badewassers nicht zu erwarten ist. Der Auslauf der Anlage soll dabei in die Lagune erfolgen.

Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Altenhof vom 10.11.1988 sieht vor, dass der Campingplatz sowie das ehemalige DRK-Gebäude mit an die zentrale Ortsentwässerung angeschlossen werden soll. Da die nun angestrebte Lösung nicht diesem Konzept entspricht, wird eine Anpassung erforderlich.

Durch den Grundeigentümer wurde mit Antrag vom 13.09.2010 formell die Änderung des zuvorgenannten Abwasserbeseitigungskonzeptes begehrt. Dieser Antrag stellt dabei nicht nur auf die Sonderbaufläche „Versehrten- und Behindertencamping“ sondern auch auf die Sonderbaufläche „Erholungsfläche für geistig und körperlich Behinderte“ (ehemaliges DRK-Gebäude) ab. Dabei soll vorerst nur eine Realisierung der Abwasserbeseitigung für den Versehrten- und Behindertencampingplatz erfolgen. Die erforderlichen Unterlagen für diesen Bauabschnitt liegen vor.

Bewertet man die Aufbereitung des anfallenden Abwassers, ist anzumerken, dass die Klärung über die Biomembranfilteranlage keine Nachteile im Verhältnis zur zentralen Abwasserbeseitigung aufweist.

Die Untere Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde kann die wasserrechtliche Erlaubnis für die neue Abwasserbeseitigungsanlage grundsätzlich erst erteilen, wenn die Gemeinde der Abweichung vom Konzept zugestimmt hat.


Beschluss:

Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Altenhof wird antragsgemäß geändert. Für den Bereich der Sonderbauflächen „Versehrten- und Behindertencamping“ sowie „Erholungsfläche für geistig und körperlich Behinderte“ soll künftig auf den Anschluss an die zentrale Ortsentwässerung verzichtet werden. Diese Bereiche unterliegen nunmehr der Verpflichtung zur dezentralen Abwasserbeseitigung.
Über die Änderung ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde entsprechend in Kenntnis zu setzen. Die Bedenken des Bau- und Umweltausschusses vom 19.05.2010 werden nicht mehr aufrecht erhalten.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 25/2010

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2010 bis 2014 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     336.900 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     336.900 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     36.600 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     36.600 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     84.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,09 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     270 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     270 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     270 v. H.


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Altenhof
Beschlussvorlage - 24/2010

Nach dem Kommunalabgabengesetz für Schleswig-Holstein kann eine Gemeinde örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben, soweit sie nicht dem Land vorbehalten sind. Zu den Aufwandsteuern gehört u.a. auch die Zweitwohnungssteuer. Diese ist nicht dem Land vorbehalten.
Durch die Zweitwohnungssteuer soll auch der Zweitwohnungsinhaber angemessen an den Vorhaltekosten für die Infrastruktur in der Gemeinde beteiligt werden. Hier hält u.a. die Gemeinde für den Zweitwohnungsinhaber Straßen, Wanderwege, die Feuerwehr, öffentliche Flächen usw. vor. Zur Finanzierung der sich hieraus ergebenden Kosten erhält die Gemeinde vom Zweitwohnungsinhaber nur die Grundsteuer B, während die Gemeinde vom Einwohner mit Hauptwohnsitz zusätzlich noch Gewerbesteuern, Anteile an der Einkommensteuer, Anteile an der Umsatzsteuer, Ausgleichleistungen nach dem Familienleistungsausgleich und Schlüsselzuweisungen erhält.
Die Hauptlasten der Infrastruktur tragen damit die Einwohner mit Hauptwohnsitz. Diese Kostenverteilung ist ungerecht und benachteiligt die Einwohner mit Hauptwohnsitz.
Durch die Einführung der Zweitwohnungssteuer wird der Zweitwohnungsinhaber daher angemessen an diesen Vorhaltekosten beteiligt.    


Beschluss:

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Altenhof wird beschlossen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Naturschutzfachliches Entwicklungskonzept Aschau
Beschlussvorlage - 28/2010

Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.12.2009 wurde beschlossen, dass das naturschutzfachliche Entwicklungskonzept „Aschau“ des Landschaftsplaners Dipl.-Biol. Reinhard Pollock vom 30.04.2009 umgesetzt werden soll. Angestrebt war dabei die Realisierung verschiedene ökologisch hochwertige Flächen gegen Acker- und Weideland zu tauschen. Der Bürgermeister wurde ermächtigt, hierfür entsprechende Verhandlungen zu führen.

Innerhalb der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 02.12.2010 wurden die wesentlichen Inhalte des Konzeptes erörtert und auf Fragen anwesender Gäste eingegangen.

Zu dem Konzept kann festgehalten werden, dass es sich um ein internes Arbeitspapier handelt. Landwirte und Eigentümer der betroffenen Flächen sollen erst konkret beteiligt werden, wenn der Gemeinde nähere Informationen zu einzelnen Maßnahmen vorliegen.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die schrittweise Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Aschau, vorgelegt durch den Landschaftsplaner Reinhard Pollock. In einem ersten Schritt sollen die Pachtverträge von Gemeindeflächen auf dem Wege der Amtshilfe über das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Flintbek gesichtet und optional bewertet werden. In den Folgeschritten soll die Zielverwirklichung in Abstimmung möglicher öffentlicher Förderungen zur Vorlage in der Gemeindevertretung erarbeitet werden.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die schrittweise Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Aschau, vorgelegt durch den Landschaftsplaner Reinhard Pollock. In einem ersten Schritt sollen die Pachtverträge von Gemeindeflächen auf dem Wege der Amtshilfe über das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Flintbek gesichtet und optional bewertet werden. In den Folgeschritten soll durch den Bau- und Umweltausschuss die Zielverwirklichung in Abstimmung möglicher öffentlicher Förderungen zur Vorlage in der Gemeindevertretung erarbeitet werden.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Betreiberkonzept Campingplatz Aschau
Beschlussvorlage - 30/2010

In der Vergangenheit konnte hinsichtlich des Betriebes des Versehrten- und Behindertencampingplatzes Aschau mit der Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. keine Übereinstimmung erreicht werden, die den Zielen der Gemeinde Altenhof entspricht.

Auf Anraten der Verwaltung hat sich die Brücke e.V. nun entschlossen, ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Betriebskonzeptes zu beauftragen. Die Planungsgruppe Plewa, Flensburg, ist ein anerkanntes Fachbüro und wird in der kommenden 47. Kalenderwoche mit den Vorarbeiten beginnen, um nachfolgend den endgültigen Auftrag von der Brücke e.V. zu erhalten.

Seitens der Verwaltung erfolgte die Bitte an das Büro, auf der Bau- und Umweltausschusssitzung am 02.12.2010 mit einem Vorentwurf über ein machbares Konzept zu referieren. Im Hinblick auf das eingeschränkte Zeitfenster konnte die Vorlage leider nicht erfolgen.

Dies wurde u. a. zum Anlass genommen, um im Rahmen dieser Bau- und Umweltausschusssitzung noch einmal umfassend über die Gesamtproblematik zu beraten. Es musste festgehalten werden, dass die Gemeinde auf der derzeit vorliegenden Sach- und Rechtslage keine rechtliche Grundlage zur Einforderung des Konzeptes besitzt. Es ist daher zu überlegen, welche anderen rechtlichen Möglichkeiten zur Sicherung der gemeindlichen Planungsabsichten bestehen. Denkbar wäre dabei u. a. die konkrete Bauleitplanung mit einem vorhabenbezogenen oder qualifizierten Bebauungsplan.

Innerhalb des Bau- und Umweltausschusses bestand darüber Einigkeit, dass durch Frau Bahlmann vom Büro Bahlmann & Goebel, Eckernförde, geprüft werden soll, welche Festsetzungen unter Beachtung der Darstellung im Flächennutzungsplan (Sondergebiet Versehrten- und Behindertencamping) in einem qualifizierten Bebauungsplan getroffen werden können. Die Prüfung dauert derzeit noch an. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Gemeindevertretersitzung vorgestellt.

Weiterhin sollte geprüft werden, in welchem Zeitraum die Aufstellung des gewünschten Betreiberkonzeptes durch die Planungsgruppe Plewa möglich ist. Durch Frau Plewa wurde hierzu am 07.12.2010 erklärt, dass das Konzept spätestens zu Beginn der Campingsaison 2011 fertig sein soll (01.04.2011). Dies ist jedoch abhängig von einer abschließenden Auftragserteilung durch die Brücke sowie den Verlauf der erforderlichen Gespräche.


Beschluss:

Sofern die Brücke als Pächter bis zum 01.04.2011 kein dem Vorhaben angemessenes Betreiberkonzept vorlegt, wird die Gemeinde für diesen Bereich bauleitplanend regelnd eingreifen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Straßenbaulast für den Gehweg auf der Brücke in Schnellmark
Beschlussvorlage - 31/2010

Mit Schreiben vom 25.11.2010 hat der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) mitgeteilt, dass dieser Baulastträger der Landesstraße 285 ist. Der Gehweg befindet sich außerhalb der Ortsdurchfahrt (OD) und ist gemäß § 2 (2) Straßen- und Wegegesetz S.-H. Bestandteil der Landesstraße.

Außerhalb der OD obliegt die Reinigungs- und Streupflicht dem Straßenbaulastträger. Es ist seine Aufgabe, die in seiner Baulast befindlichen Straßenbestandteile zu unterhalten und im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit „nach besten Kräften“ zu räumen und zu streuen. Es besteht dementsprechend keine gesetzliche Räum- und Streupflicht nach dem Straßen- und Wegegesetz S.-H.

Der LBV-SH teilt überdies mit, dass dieser unter Berücksichtigung seiner Leistungsfähigkeit nicht in der Lage ist, den Winterdienst für den Gehweg zu leisten. Sofern die Gemeinde nicht den Winterdienst sicherstellt, müsste durch entsprechende Hinweisschilder auf den nicht durchgeführten Winterdienst hingewiesen werden. Alternativ müsste der Weg gesperrt werden.

Aus diesem Anlass heraus hat der LBV-SH der Gemeinde einen Vertragsentwurf zur Übernahme der Straßenbaulast zukommen lassen. Dieser regelt allerdings neben der Räum- und Streupflicht auch die sonstige Unterhaltung des Gehweges.

Innerhalb des Bau- und Umweltausschusses bestand im Rahmen der Sitzung vom 02.12.2010 dahingehend Einigkeit, dass eine Empfehlung zur Unterzeichnung des Vertragsentwurfs nicht ausgesprochen werden kann. Betreffend des Winterdienstes könnte die Gemeinde sich vorstellen, eine freiwilligen Bereitschaft in Aussicht zu stellen. Es muss jedoch geklärt werden, dass bei stärkeren Schneemengen nicht der Schnee von der Straße auf den Gehweg geschoben wird und die Gemeinde den Schnee nicht aufwendig beseitigen muss, sondern diesen zum Teil mit auf der Landesstraße lagern darf.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt keinen Vertrag zur Übernahme einer Baulast auf die Gemeinde zu forcieren. Der Bürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Bau- und Umweltausschuss, einen zeitnahen Gesprächstermin mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S.-H. zu vereinbaren und abzuklären, auf welchem Wege der Winterdienst im gegenseitigen Einvernehmen abgesichert werden kann.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 20. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Die Öffentlichkeit wird nunmehr wieder zugelassen. Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.



Godber Peters  Hilmar Marohn 
Protokollführer  Bürgermeister