N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof vom 31.08.2011.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hilmar Marohn
2. stellvertr. Bürgermeister Siegfried Brien
Gemeindevertreter Winfried Brien
1. stellvertr. Bürgermeister u. Stellvertreter im AA für den Bgm. Andreas Moll
Gemeindevertreter Eckhard Ochernal
Gemeindevertreter Felix Rhades
Gemeindevertreterin Dorothea Schweinem
Gemeindevertreter Gerd Schweinem

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Horst Sell (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
LVB Gunnar Bock
Gast Andreas Betz

T a g e s o r d n u n g


I Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
8. Breitbanderschließung der Gemeinde Altenhof
  Beschlussvorlage - 14/2011
9. Beteiligung am Streetworkerprojekt
  Beschlussvorlage - 11/2011
10. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
  Beschlussvorlage - 17/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die Tagesordnung wird wie folgt geändert:
  • Der LVB des Amtes Hüttener Berge wird zu TOP 3 eine Präsentation zur Breitbandversorgung vornehmen, damit sich Einwohner/innen einbringen können
  • TOP 10 „Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)“ wird ergänzt
  • TOP 12 „Antrag auf Erlass bzw. Ermäßigung einer Entgeltforderung“ wird im nichtöffentlichen Teil ergänzt
  • TOP 13 „Grundstücksangelegenheit“ wird ergänzt
  • TOP 14 „Eingabe einer Bürgerin zu Veranstaltungen der Gemeinde“ wird im nichtöffentlichen Teil ergänzt

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit
LVB Betz präsentiert Überlegungen, die Gemeinde Altenhof in die Breitbandversorgung durch den benachbarten Breitbandzweckverband einzubeziehen. Heute hat sich ergeben, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass der Kabelverzweiger für Altenhof auf der Höhe „Am Kamin“ steht und es sich bei den anderen Verzweigern in Aschau und Altenhof um Unterverteiler handelt. Setzt man dies einmal voraus, erhöht sich der Breitbanderschließungsaufwand erheblich und die Leistung sinkt aufgrund der rückführenden Kupferleitungen so weit, dass sich für den Breitbandzweckverband und wohl auch für die Gemeinde Altenhof ein schlechteres Kosten-Nutzen-Verhältnis ergibt, als bisher angenommen. Zunächst muss überprüft werden, welche Kabelverzweiger welche Bereiche versorgen. Aus der Versammlung ergibt sich die Frage, wie es sich mit einer Anschlussmöglichkeit am TELEKOM-Kasten am Zollhaus verhält. Auch diese Frage müsste zunächst geklärt werden. Eine weitere Beratung erfolgt unter TOP 8.

Weitere Einwohnerfragen werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
Der Hinweis auf eine fehlende Wegebeschilderung zum Ortsteil Altenhof wird vom Amt geprüft.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
Die entsprechenden Fragen werden wie folgt beantwortet:
  • (Antwort von LVB Bock auf Frage von GV Moll): Soweit unübliche Fahrbahnverschmutzungen vorgenommen werden, kann der Verursacher nur herangezogen werden, wenn ihm die Verschmutzung nachgewiesen werden kann.
  • (Hinweis von GV Rhades): Er hat durch Hunde gerissenes Wild festgestellt.
  • (Antwort von GV Schweinem auf Frage von GV S. Brien): Eine Überwachung des ruhenden Verkehrs ist auf dem Versehrtencampingplatz nicht möglich, da es sich um Privatgelände handelt; es wurde festgestellt, dass die Brücke sogar Erlaubnisschreiben zum Parken herausgibt.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. Breitbanderschließung der Gemeinde Altenhof
Beschlussvorlage - 14/2011
Der Breitbandzweckverband der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge hat erwogen, den Kabelverzweiger der TELEKOM in Schnellmark mit einem Glasfaserkabel zu „überbauen“, um die Breitbandversorgung insbesondere im Bereich Hohenlieth, Gemeinde Holtsee, zu verbessern. Von dieser Maßnahme hätte überwiegend die Gemeinde Altenhof profitiert (88 mögliche Anschlussnehmer), weshalb eine Realisierung nur bei einer entsprechenden Kostenbeteiligung der Gemeinde denkbar gewesen wäre. Der Breitbandzweckverband hatte eine Beteiligung von 24.615,00 € netto (29.291,85 € brutto) errechnet. Weitere Einzelheiten können dem Schreiben des Breitbandzweckverbandes entnommen werden. Nach dem aktuellen Stand, den LVB Betz zu TOP 3 dargestellt hat, ergibt sich eine neue Situation, die konkreter untersucht werden muss.
GV Rhades regt an, die Entwicklung zur LTE-Technik abzuwarten. Außerdem müsste die Gemeindevertretung sich Gedanken darüber machen, ob der Bedarf in Altenhof den finanziellen Aufwand rechtfertigt.

Beschluss:
Die Gemeinde Altenhof vertagt den Beschluss. Zunächst ist eine Spezifizierung des Breitbandzweckverbandes abzuwarten.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 9. Beteiligung am Streetworkerprojekt
Beschlussvorlage - 11/2011
Die Gemeinde beteiligt sich seit dem 01.03.2000 am Projekt „Straßensozialarbeit“. Der Zuschuss beträgt jährlich 255,65 €. Es ist nun zu entscheiden, inwieweit eine weitere Beteiligung für die Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 erfolgen soll. GV S. Brien schlägt vor die Summe auf 275,00 € aufzurunden.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, sich auch in der Zeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 mit 275,00 € an dem Projekt „Straßensozialarbeit“ zu beteiligen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
Beschlussvorlage - 17/2011

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.

In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe.

Einleitend kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen freigehalten werden soll.

Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden.

Neben der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern.

Das die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft.

Mit Beschlüssen vom 11.09.2008 und 03.03.2010 hat sich die Gemeindevertretung Altenhof grundsätzlich für die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung ausgesprochen. Im Rahmen der Entwicklung des Kreiskonzeptes wurden Flächen im Bereich südlich der Gutsanlage Altenhof gemeldet. Im Fortschreibungsverfahren wurden im März 2011 weiterhin ergänzende Stellungnahmen abgegeben, die diesen Standort - auch innerhalb des charakteristischen Landschaftsraumes - unterstützen und befürworten. Ziel war die mögliche Regelung von Ausnahmen oder Befreiungen für die im Küstenraum befindlichen Eignungsflächen, zumal sich diese am äußersten Rand befindet.

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung beim Kreis Rendsburg-Eckernförde am 25.08.2011 wurde noch einmal die Gesamtsituation für den Kreis Rendsburg-Eckernförde vorgestellt. Insgesamt wurden die im Kreiskonzept ermittelten Flächen nur bedingt und in geringerem Umfang berücksichtigt. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, Argumente für eine Wiederaufnahme der Flächen zu finden.


Beschluss:

Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird mit Bedenken zur Kenntnis genommen. Die Meldung der bisherigen potentiellen Eignungsflächen für Windenergie im Bereich südlich der Gutsanlage Altenhof soll aufrecht erhalten werden.

Zur Ziffer 5.7.2 „Charakteristische Landschaftsräume gemäß Ziffer 3.5.2 Abs. 10 LEP“ wird folgende Stellungnahme abgegeben:
“Die in der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III angegebenen Ziele können durch die Gemeinde Altenhof nicht mitgetragen werden. Im Hinblick darauf, dass es sich bei der in der Teilfortschreibung genannten Abstandsfläche um eine circa Angabe handelt, muss auf die einzelnen tatsächlichen Begebenheiten Rücksicht genommen werden. Es verwundert doch sehr, dass der charakteristische Landschaftsraum an der politischen Gemeindegrenze endet und nicht an schützenswerten Räumen festgemacht wird. Die Teilfortschreibung des Regionalplans erfolgt auf relativ grober Maßstabsebene. Der charakteristische Landschaftsraum ist daher bei dem einzelnen Planvorhaben im Detail zu prüfen. Derzeit kann klar zum Ausdruck gebracht werden, dass im Gemeindegebiet Altenhof keine anderen oder schlechtere Verhältnisse wie im direkt angrenzenden Eignungsgebiet der Gemeinde Holtsee (Fläche Nr. 224) herrschen.“

Sonstige Hinweise:
“Unter Berücksichtigung des von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstiegs kann ein vollflächiges Ausschlussgebiet für die Halbinsel Schwansen nicht mitgetragen werden. In den Planungsräumen I bis V sind die circa Angaben von Eignungsflächen aufgeführt. In der Summe ergibt sich, dass nur ca. 1,44 % der Landesfläche als Eignungsfläche ausgewiesen wurde. Die im LEP vorgesehenen ca. 1,5 % sind somit noch nicht erreicht. Einer weiteren Ausweisung von Eignungsflächen steht somit nichts entgegen.

In diesem Zusammenhang wird ebenfalls angemerkt, dass es nicht nachvollziehbar ist, wie Eignungsflächen in Gemeinden ausgewiesen werden können, die sich noch nicht oder bereits negativ hierzu geäußert haben. Eine Ausweisung und die damit verbundene Realisierung kann nur erfolgen, wenn Gemeinde und Grundeigentümer dies auch wollen. Das Gleiche gilt für Flächen, bei denen die Zustimmung des Kreises fehlt.

Den in Auslegung befindlichen Unterlagen fehlen Nachweise darüber, warum einzelne Flächen keine Berücksichtigung finden konnten. Die Entscheidungsgründe der Landesplanung sind nicht transparent und nachvollziehbar.

Ebenso wird sich in den Ausführungen nicht zu den im Land S-H vorhandenen Problemen der Netzversorgung geäußert. Es kann nicht transparent nachvollzogen werden, ob der in den geplanten Gebieten anfallende Strom auch ausreichend abgeführt werden kann. Ein vielfacher Stillstand von Windkraftanlagen - aufgrund von Netzauslastungen - kann den Bürgern gegenüber nicht vertreten werden.“


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Die Öffentlichkeit ist nicht mehr vor Ort.


Gunnar Bock  Hilmar Marohn 
Protokollführer  Bürgermeister