N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof vom 29.04.2013.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Hilmar Marohn
2. stellvertr. Bürgermeister Siegfried Brien
Gemeindevertreter Winfried Brien
1. stellvertr. Bürgermeister u. Stellvertreter im AA für den Bgm. Andreas Moll
Gemeindevertreter Eckhard Ochernal
Gemeindevertreter Felix Rhades
Gemeindevertreterin Dorothea Schweinem
Gemeindevertreter Gerd Schweinem

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Sven Dieckmann (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Gast Denker & Wulf AG Herrn Vogel
Frau Kakeldey, Firma Denker & Wulf
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.
8. Sachstandsbericht Windkraft
9. Erlass der II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
  Beschlussvorlage - 7/2013
10. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 für den Bereich "ehem. DRK-Heim, Campingpatz Aschau"
- Aufstellungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 8/2013
11. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Erweiterung des Golfplatzes
- Aufstellungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 9/2013
12. Beschaffung eines Bootsmotors für die Freiwillige Feuerwehr
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt die Tagesordnung um TOP 12 „Beschaffung eines Bootsmotors für die Freiwillige Feuerwehr“ im öffentlichen Teil zu erweitern. TOP 13 soll nicht öffentlich behandelt werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

ab hier anwesend: Herr Andreas Moll

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Auf Antrag von Gemeindevertreter Siegfried Brien beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die Beschaffung eines gebrauchten Anhängers für das neue Zelt zum einem Preis von 1.900,- €.

Gemeindevertreter Winfried Brien erhält das Brandschutzehrenzeichen in Gold für die 40-jährige Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr und wird vom Bürgermeister geehrt.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern

Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter werden nicht gestellt.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung.

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Sachstandsbericht Windkraft
Herr Vogel und Frau Kakeldey von der Firma Denker & Wulf berichten wie folgt:

Das Projekt befindet sich derzeit noch im Genehmigungsverfahren gemäß BimschG. Es liegen jedoch fast alle Stellungnahmen der TöBs vor. Die bisherigen Stellungnahmen sind unproblematisch, so dass mit einer Genehmigung Anfang Juni gerechnet werden kann. Der Realisierungszeitraum wird ab Juli beginnen.
Der Netzanschluss erfolgt über ein noch zu errichtendes Umspannwerk in Haby. Die Zufahrt erfolgt, wie mit der Gemeinde abgestimmt, über das Gut Altenhof.
Der Prospekt für die Bürgerbeteiligung wird derzeit erstellt. Danach wird noch eine Informationsveranstaltung für die Bürgerbeteiligung erfolgen. In diesem Zusammenhang weist Gemeindevertreter Moll darauf hin, dass die Gemeinde zwar die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung eröffnet, jedoch nicht ausdrücklich empfiehlt. Jeder der sich beteiligen möchte, muss das Risiko selbst abschätzen.

zu TOP 9. Erlass der II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
Beschlussvorlage - 7/2013

Herr Bürgermeister Marohn schlägt vor, die Anzahl der Mitglieder des Bau- und Umweltausschuss, aufgrund seines umfassenden und rechtlich breitgefächerten Aufgabengebietes, künftig auf 5 zu erhöhen. Diese Änderung sollte mit der neuen Wahlzeit erfolgen.

Des Weiteren wird der Passus zur Gleichstellungsbeauftragten an das Amt Schlei-Ostsee angepasst.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die II. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Form zum 1. Juni 2013 erlassen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 für den Bereich "ehem. DRK-Heim, Campingpatz Aschau"
- Aufstellungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 8/2013

Seitens des Betreibers und des Eigentümers besteht Interesse zum einen, den Campingplatz weiterzuführen und zum anderen das ehemalige DRK-Heim als Ferienunterkunft für Behinderte umzunutzen.

Der Flächennutzungsplan gibt einen engen Rahmen für die weitere Nutzung vor. Dies ist durch den äußerst sensiblen naturschutzfachlichen Standort (Küste, Schutzstreifen am Gewässer, Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft gem. Regionalplan, geschütztes Biotop gem. Landesnaturschutzgesetz) begründet. Darüber hinaus ist aufgrund der abgesetzten Lage im Außenbereich nur eine Entwicklung im Bestand möglich.

Seitens des Kreises (UNB, Planung) wird nicht nur für das ehemalige DRK-Heim, sondern auch für den weiteren Betrieb des Campingplatzes das Erfordernis zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gesehen, da nur über das Instrument der verbindlichen Bauleitplanung eine rechtssichere Absicherung der unterschiedlichen Raumansprüche (Naturschutz, Erholung) und der durch den F-Plan vorgegebenen Einschränkung des Nutzerkreises (Behinderte) möglich ist.

Für das weitere Vorgehen sollte ein Betriebs- und Nutzungskonzept erstellt werden, aus dem die Belastbarkeit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit des Projektes abgeleitet werden kann.


Beschluss:

                                    
1. Für das Gebiet des ehemaligen DRK-Heimes sowie für den Campingplatz Aschau wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Ausweisung eines Sondergebietes Versehrten- und Behinderten-Camping sowie Sondergebiet Erholungsfläche für geistig u. körperlich Behinderte

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Frank Springer in Busdorf beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
soll durchgeführt werden.

6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.
      


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Erweiterung des Golfplatzes
- Aufstellungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 9/2013

Der Golf-Club Altenhof e.V. beabsichtigt die Wartung und Instandsetzung der Spielbahnen. Da kurzfristig eine Spielbahn geschlossen werden muss, soll auf einem bisher als Grünland genutzten Teilstück eine neue Spielbahn geschaffen werden.

Wie sich im Rahmen der bauleitplanerischen Prüfung ergeben hat, ist dieses Teilstück im Flächennutzungsplan der Gemeinde Altenhof nicht als Sondergebiet Golfplatz ausgewiesen. Die Darstellung erfolgt als landwirtschaftliche Fläche. Betrachtet man das Luftbild und die vorliegenden Pachtverträge zwischen Grundeigentümer und dem Golf-Club kann festgehalten werden, dass dieser Abschnitt schon immer dem Golfplatz zugeschlagen war. Im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist nicht aufgefallen, dass die Darstellung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich nicht mit der tatsächlichen Nutzung übereinstimmt. Diesbezüglich hat am 27.02.2013 ein Erörterungsgespräch mit dem damaligen Fachplaner, dem Vorsitzenden des Golfclubs sowie dem Grundeigentümer und der Verwaltung stattgefunden.

Im Ergebnis kann festgehalten werden, auch unter Rücksprache mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, dass der Flächennutzungsplan zwingend angepasst werden muss.


Beschluss:

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 1. Änderung aufgestellt,
die für das Gebiet "südlich der Ortslage Altenhof und des Golfplatzes“ folgende Änderung 
der Planung vorsieht:
Erweiterung der Ausweisung Grünfläche Golfplatz
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll
a) für die Bauleitplanung das Büro Bock-Kühle-Körner (B2K) in Kiel,
b) für die Grünordnung das Büro Bendfeldt- Herrmann-Franke in Kiel
beauftragt werden.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.
  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.
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Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Beschaffung eines Bootsmotors für die Freiwillige Feuerwehr

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt der Gemeindevertretung ein Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof-Aschau auf Beschaffung eines Bootsmotors vor. Ein Arbeitsboot ohne Motor konnte die Gemeinde kostenfrei erhalten.

Die Notwendigkeit eines Bootes für die Freiwillige Feuerwehr wird durch Wehrführer und Gemeindevertreter Siegfried Brien noch einmal erläutert. Hierzu verweist er auf die langen Zeiten, die die übrigen Rettungsdienste benötigen, um den Altenhofer Strandabschnitt zu erreichen. Außerdem bestehen mangels geeigneter Funkgeräte bei den übrigen Rettungsdiensten erhebliche Kommunikationsprobleme.

Bürgermeister Marohn weist darauf hin, dass verschiedene Details für den Betrieb eines Feuerwehrbootes noch zu klären sich. Beispielhaft werden genannt:
  • Lagerplatz im Sommer und im Winter
  • Erfordernis eines Trailers
  • Ausbildung und Ausrüstung der Einsatzkräfte
  • Abstimmung mit der Feuerwehrunfallkasse wegen versicherungsrechtlicher Fragen

Im Rahmen der Diskussion stellt Gemeindevertreter Brien den Antrag, einen neuen Außenbordmotor mit 20 PS für 2.199 € zu erwerben.

Bürgermeister Marohn stellt den Antrag, die Entscheidung in der Angelegenheit zu vertagen, bis ein Gesamtkonzept mit Folgekostenabschätzung für den Betrieb eines Feuerwehrbootes vorliegt.

Über diesen Antrag wird vorrangig abgestimmt.

Beschluss
Die Entscheidung in der Angelegenheit wird vertagt, bis ein Gesamtkonzept mit Folgekostenabschätzung für den Betrieb eines Feuerwehrbootes vorliegt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben

Eine Bekanntgabe erfolgt nicht.



Godber Peters  Hilmar Marohn 
Protokollführer  Bürgermeister