Sitzungsort: | im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.40 Uhr |
Ausschussvorsitzender Felix Rhades |
stellv. Ausschussvorsitzender Siegfried Brien |
Ausschussmitglied Winfried Brien |
Bürgermeister Andreas Moll |
Gemeindevertreter Jörg Hagedorn |
Gemeindevertreter Ralf Stelzer |
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 2/2017 | |
5. | Antrag auf Bezuschussung des Jugendrotkreuzorchesters des Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverein Eckernförde |
Beschlussvorlage - 27/2016 | |
6. | Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Altenhof für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof-Aschau |
Beschlussvorlage - 1/2017 | |
7. | Antrag des Ausschussvorsitzenden zur Aufhebung des Beschlusses zum Tagesordnungspunkt 9 "Feuerwehrbedarfsplan" der Gemeindevertretung vom 23.06.2016 |
Beschlussvorlage - 3/2017 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 2/2017 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Altenhof zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2016.
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Beschluss: Die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Altenhof wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2016 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Antrag auf Bezuschussung des Jugendrotkreuzorchesters des Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverein Eckernförde |
Beschlussvorlage - 27/2016 Der Gemeinde Altenhof liegt ein Antrag auf Bezuschussung des Jugendrotkreuzorchesters des Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverein Eckernförde vor. Der Verein bittet um Mitfinanzierung des Unterschusses von 8.500 €. Der Antrag liegt der Vorlage bei.
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Beschluss: Es wird beschlossen keinen Zuschuss zu gewähren.
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 6. | Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Altenhof für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof-Aschau |
Beschlussvorlage - 1/2017 Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen. Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.
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Beschluss: Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Altenhof für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof-Aschau wird beschlossen.
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Antrag des Ausschussvorsitzenden zur Aufhebung des Beschlusses zum Tagesordnungspunkt 9 "Feuerwehrbedarfsplan" der Gemeindevertretung vom 23.06.2016 |
Beschlussvorlage - 3/2017 Die Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung am 23.06.2016 enthielt 11 Tagesordnungspunkte, in dem der Punkt "Feuerwehrbedarfsplan" nicht aufgeführt wurde. Dieser Tagesordnungspunkt wurde als Änderungsantrag nach Eröffnung der Sitzung als neuer Tagesordnungspunkt 9 einstimmig aufgenommen. Zur Sitzung waren fünf von neun Gemeinderatsmitgliedern anwesend. Vier Mitglieder waren nicht anwesend, drei davon entschuldigt. Anzumerken ist, dass über einen Tagesordnungspunkt beschlossen werden muss. Formal hätte es die Möglichkeit gegeben, den Punkt zum Beispiel in einen Ausschuss zu geben oder den Beschluss zu vertagen. In der Niederschrift zur Sitzung wurde der Beschluss wie folgt festgehalten: "zu TOP 9 Feuerwehrbedarfsplan Der Feuerwehrbedarfsplan wird kurz durch Gemeindevertreter Siegfried Brien erläutert. Die Gemeinde wird dabei in Risikoklasse 3 eingestuft. Lediglich das CJD und die Destillerie stellen Besonderheiten der Risikoklasse 4 dar. Ferner erläutert Herr Brien, welche Auswirkungen der Feuerwehrbedarfsplan auf die zukünftige Fahrzeugbeschaffung hat. Beschluss Einleiten der Beschaffung eines LF 10 (Allrad / singlebereift mit mind. 2000l Löschwassertank) JA-Stimmen :5 Die Angelegenheit wird angenommen." Der Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde wurde im Mai / Juni aufgestellt. Als ausgedruckte Version wurde der Plan mit Anlage am Wochenende vor der Gemeinderatssitzung von Siegfried Brien persönlich verteilt. Zumindest hat Herr Rhades diesen zu diesem Zeitpunkt erhalten. Allen Beteiligten war zu diesem Zeitpunkt klar, dass der Bedarfsplan als erster Schritt für weitere Planungen gesehen werde. Umso mehr stellt sich die Frage, warum der Beschluss so kurzfristig ohne Einbeziehung des Finanzausschusses vollzogen wurde. Zum Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung gingen alle anwesenden Gemeinderatsmitglieder davon aus, dass zwei Fahrzeuge förderfähig seien. Im Nachhinein stellte sich in einem Gespräch zwischen Herrn Rhades und dem Kreiswehrführer, Herrn Schütte, heraus, dass nur ein Fahrzeug gefördert werden würde. Daraufhin fand ein zweites Gespräch im September mit dem Kreiswehrführer und Vertretern der Feuerwehr und der Gemeinde statt. Da es hierzu keine Rückinformation an die Gemeindevertreter gab, suchte Herr Rhades ein weiteres Gespräch mit Herrn Schütte. In diesem Gespräch wurde von Seiten des Kreiswehrführers klargestellt, dass die Gemeinde auf Grundlage des Bedarfsplans mit einem Fahrzeug des Typs LF10 ausreichend ausgestattet wäre. Das zweite Fahrzeug wurde als "politisch gewollt" bezeichnet. Bis heute liegen der Gemeinde keine belastbaren Zahlen vor. Es gibt keine Einschätzung darüber, welches Finanzierungsvolumen/Budget aus dem Haushalt der Gemeinde den oben genannten Maßnahmen zugeteilt werden kann. Des Weiteren sind Baumaßnahmen am Gemeindehaus/Feuerwehrgerätehaus in Planung. Daher muss grundsätzlich in alle Richtungen sorgfältig geprüft werden. Dazu gehört auch, ob die Gemeinde auf Grundlage des vorgelegten Bedarfsplans mit einem Feuerwehrfahrzeug auskommen würde. Direkte Auswirkungen auf die Anforderungen des Feuerwehrgerätehauses sind selbsterklärend. Die Aufhebung des Beschlusses zum Tagesordnungspunkt 9 "Feuerwehrbedarfsplan" der Gemeindevertretung vom 23.06.2016 sehe ich als zwingend erforderlich. Felix Rhades
Vorsitzender des Finanzausschusses der Gemeinde Altenhof Im Februar 2017 |
Beschluss: Es wird die Aufhebung des Beschlusses zum Tagesordnungspunkt 9 "Feuerwehrbedarfsplan" der Gemeindevertretung vom 23.09.2016 beschlossen.
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Ja-Stimmen | :1 |
Nein-Stimmen | :2 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
Christian Levien | Felix Rhades |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |