N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Altenhof vom 07.12.2017.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.28 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Felix Rhades
stellv. Ausschussvorsitzender Siegfried Brien
Ausschussmitglied Winfried Brien

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Frank Brien
Gemeindevertreter Jörg Hagedorn
Gemeindevertreter Ralf Stelzer
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
2 Gäste
Rainer Krüger (KN)

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Dorfentwicklungsplan Altenhof
  Beschlussvorlage - 34/2017
5. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 21/2017
6. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 22/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
8. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Tagesordnungspunkt 7 wird nicht öffentlich behandelt.

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Dorfentwicklungsplan Altenhof
Beschlussvorlage - 34/2017
Die Gemeinde Altenhof hat auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.03.2017 beschlossen, einen Dorfentwicklungsplan auf den Weg zu bringen. In der Zeit vom 02.10.2017 bis 20.10.2017 hat bereits eine Ausschreibung stattgefunden. Es wurden insgesamt 8 Firmen aufgefordert, sich an der Markterkundung zu beteiligen. Ein Angebot der Firma CIMA ist eingegangen. Aufgrund dieses Angebots wurden am 15.11.2017 bereits Fördermittel (ELER) beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume über die LAG AktivRegion Eckernförder Bucht e. V. beantragt. Der Bescheid bleibt abzuwarten. Sollte die Entscheidung positiv ausfallen, würde die Finanzierung des Projektes wie folgt aussehen:

Gesamtkosten laut Angebot                        24.252,20 €
abzgl. Fördermittel Eler                        18.189,15 €
Eigenmittel Gemeinde Altenhof            6.063,05 €

Nachdem der Zuwendungsbescheid vorliegt wäre der Auftrag an CIMA zu erteilen.  

Beschluss:
Sobald der Förderbescheid vorliegt, soll CIMA den Auftrag für die Erstellung eines Dorfentwicklungsplans erhalten.  

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 21/2017
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenhof mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 21.500 € vermindert und damit gegenüber bisher 487.600 € auf nunmehr 466.100 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 145.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 40.000 € auf nunmehr 185.000 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.     

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 22/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfes, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.       

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     602.200 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     602.200 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     276.200 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     276.200 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     150.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,05 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     270 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     270 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     270 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.        

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 8. Bekanntgaben
Der Ausschussvorsitzende gibt den im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschluss bekannt. 


Christian Levien  Felix Rhades 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender