Sitzungsort: | im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.28 Uhr |
Ausschussvorsitzender Felix Rhades |
stellv. Ausschussvorsitzender Siegfried Brien |
Ausschussmitglied Winfried Brien |
Gemeindevertreter Frank Brien |
Gemeindevertreter Jörg Hagedorn |
Gemeindevertreter Ralf Stelzer |
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Dorfentwicklungsplan Altenhof |
Beschlussvorlage - 34/2017 | |
5. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 |
Beschlussvorlage - 21/2017 | |
6. | Erlass Haushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 22/2017 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
8. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Tagesordnungspunkt 7 wird nicht öffentlich behandelt.
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Dorfentwicklungsplan Altenhof |
Beschlussvorlage - 34/2017 Die Gemeinde Altenhof hat auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.03.2017 beschlossen, einen Dorfentwicklungsplan auf den Weg zu bringen. In der Zeit vom 02.10.2017 bis 20.10.2017 hat bereits eine Ausschreibung stattgefunden. Es wurden insgesamt 8 Firmen aufgefordert, sich an der Markterkundung zu beteiligen. Ein Angebot der Firma CIMA ist eingegangen. Aufgrund dieses Angebots wurden am 15.11.2017 bereits Fördermittel (ELER) beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume über die LAG AktivRegion Eckernförder Bucht e. V. beantragt. Der Bescheid bleibt abzuwarten. Sollte die Entscheidung positiv ausfallen, würde die Finanzierung des Projektes wie folgt aussehen: Gesamtkosten laut Angebot 24.252,20 € abzgl. Fördermittel Eler 18.189,15 € Eigenmittel Gemeinde Altenhof 6.063,05 € Nachdem der Zuwendungsbescheid vorliegt wäre der Auftrag an CIMA zu erteilen.
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Beschluss: Sobald der Förderbescheid vorliegt, soll CIMA den Auftrag für die Erstellung eines Dorfentwicklungsplans erhalten.
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 |
Beschlussvorlage - 21/2017 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenhof mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 21.500 € vermindert und damit gegenüber bisher 487.600 € auf nunmehr 466.100 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 145.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 40.000 € auf nunmehr 185.000 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Erlass Haushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 22/2017 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfes, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
§ 2 Es werden festgesetzt :
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,05 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.
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Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 8. | Bekanntgaben |
Der Ausschussvorsitzende gibt den im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschluss bekannt.
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Christian Levien | Felix Rhades |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |