N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Altenhof vom 28.11.2018.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  18.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.33 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Felix von Bethmann-Hollweg
stellv. Ausschussvorsitzende Mareike Grotkopp

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Sebastian Brien (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Siegfried Brien
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Kauf einer Geschwindigkeitsanzeigetafel
  Beschlussvorlage - 33/2018
5. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 34/2018
6. Erlass Haushaltssatzung 2019
  Beschlussvorlage - 35/2018

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die Tagesordnungspunkte 3, 8 und 9 werden von der Tagesordnung entfernt. 

Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Kauf einer Geschwindigkeitsanzeigetafel
Beschlussvorlage - 33/2018
Im Rahmen der Geschwindigkeitsreduzierung ist es geplant, eine Geschwindigkeitsanzeigetafel zu kaufen. In verschiedenen Gemeinden im Amtsbereich sind die Geschwindigkeitsanzeigetafeln der Firma WAVETEC im Einsatz. Die letzte Anlage wurde in der Ausstattung mit Speicherkarte und Solarpanel beschafft (Preise sind der Auflistung zu entnehmen). Die Anlagen sind aber auch geeignet zum Anschluss an die Straßenlaternen.


CUBE EMOTICA Geschwindigkeits-Anzeigetafel 1.479,20 Euro
Emotica im Außenformat 70 cm x 70 cm

Dieses Gerät hat folgende Ausstattungsmerkmale:
A n z e i g e - T e c h n i k Z i f f e r n u n d S y m b o l
- 3-stellige LED-Anzeige (1 - 199 km/h werden angezeigt) -
LED-Ziffern: mit superhellen, gelben Leuchtdioden -
LED-Ziffernhöhe: 300 mm
- fröhliches Gesicht mit grünen LED's, trauriges Gesicht mit
roten LED's
- Symbolhöhe: ca. 300mm
- automatische Helligkeitssteuerung für den Einsatz am Tag
und in der Nacht
G e h ä u s e
- Gehäusemaße: 700 x 700 x 90 mm
- stabile und formschöne, eloxierte Aluminium-Konstruktion mit
umlaufender Gummileiste
- reflektierender Signalrahmen: weiß-rot
F r o n t s c h e i b e
- glasklares Makrolon, matt schwarz beschichtet
E n e r g i e v e r s o r g u n g
- vorbereitet auf 12 V/DC

ENERGIES5_A Energiepaket Solar 50W 1 436,00 Euro
Inhalt:
- Solarpanel 50W
Maße: ca. 550 x 650 mm,
mit stabilem Aluminiumrahmen
- Halterung für Solarpanel
- Solarregler eingebaut
- Vorbereitung auf Stecker
- Akku
12V/18 Ah
verpolungssicher vorbereitet
- Akkugehäuse (G1218)
zum Einhängen auf Schiene vorbereitet,
mit Stecker und Sicherung
- Automatik-Schnellakkulader
automatische Einstellung auf den zu ladenden Bleiakku,
Ladung nach IU-Kennlinie,
Ladeanzeige,
Überladeschutz

V2A_SCHELLE Universalbandschelle (1 Paar) 71,60 Euro
für Masten mit 40-300 mm Durchmesser
2 Stück Edelstahlschellen mit Einhängesystem davon 1
abschließbar inkl. Spezialschloß

AP_MMCEX Datenspeichereinheit (extern) 300,00 Euro
für geschlossene Speed Displays

D a t e n s p e i c h e r e i n h e i t
und Servicebox (auf der Rückwand des Gehäuses)
- extern, leicht zugänglich, platziert auf der Rückwand des
Gehäuses
- stabiler, verschließbarer, wassergeschützter Deckel
- SD Karte mit >/= 512 MB (FAT 16-formatiert)
- Speicher für mehr als 4,5 Millionen individuelle
Fahrzeugdatensätze
- Echtzeituhr mit Kalender
- Speicherung von Datum, Uhrzeit, Eintritts- und
Austrittsgeschwindigkeit
- Energiesparfunktion
- Geschwindigkeitsschellen und Farbwechseloption einstellbar
über Drehschalter
- Kontroll- LEDs für Power; Akku; SD-Karte; Detektor/Radar;
Datenübertragung
- Anschlüsse USB und Terminal (Optional)

S o f t w a r e - L i z e n z
für Auswertesoftware wavetec "User Assistant":
- umfangreiches Auswertepaket PC - basiert
- Datenauslese über beliebiges SD-Kartenlesegerät
D a t e n k a b e l U S B
- für die Verbindung PC - WSD
- zur Einstellung und Kontrolle des Speed Displays

Zwischensumme (Netto) 2.286,80 Euro
+ 19% USt auf 2.286,80 434,49 Euro
Rechnungsbetrag (Brutto) 2.721,29 EUR   

Beschluss:
Die Angelegenheit wird bis zur Klärung der von Gemeindevertreter Marohn aufgeworfenen Fragen vertagt. 

Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 34/2018
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenhof mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 43.200 € erhöht und damit gegenüber bisher 602.200 € auf nunmehr 645.400 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 59.300 € vermindert und damit gegenüber bisher 276.200 € auf nunmehr 216.900 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.        

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.        

Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass Haushaltssatzung 2019
Beschlussvorlage - 35/2018
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfes, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.          

Der Ausschuss nimmt im Rahmen der Beratungen den Einnahme- und Ausgabeplan über das Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr zur Kenntnis. Zudem erweitert er den Haushalt um folgende Punkte:
36000.62900: 1.500 € Veranstaltungskosten (Sommerfest)
63300.93500: 3.500 € Erwerb Geschwindigkeitsanzeigetafel

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     596.900 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     596.900 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     576.100 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     576.100 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     148.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,05 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     270 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     270 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     270 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.           

Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Felix von Bethmann-Hollweg 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender