N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Altenhof vom 24.02.2012.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  08.00 Uhr
Ende der Sitzung:  08.39 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussmitglied Siegfried Brien
stellvertr. Ausschussvorsitzender Felix Rhades

Abwesend sind:
Ausschussvorsitzender Horst Sell (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Hilmar Marohn
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


I Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 4/2012

I Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 4/2012

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Altenhof zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die überplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2011.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Altenhof wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2011 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die überplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Felix Rhades 
Protokollführer  stellv. Auschussvorsitzende