N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Altenhof vom 21.11.2013.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  17.00 Uhr
Ende der Sitzung:  18.43 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Felix Rhades
stellv. Ausschussvorsitzende/r Siegfried Brien
Ausschussmitglied Winfried Brien

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Andreas Moll
Gemeindevertreter Ralf Stelzer
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 19/2013
5. Vermarktung von Ökopunkten aus dem Ökokonto Altenhof
  Beschlussvorlage - 23/2013
6. Antrag auf Beschaffung eines Bootsmotors und Zubehör für die Freiwillige Feuerwehr
  Beschlussvorlage - 28/2013
7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 26/2013
8. Erlass Haushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 27/2013

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 19/2013

Ein Jäger aus der Gemeinde hat um Prüfung eines Ermäßigungstatbestandes für Jagdhunde in der Hundesteuersatzung gebeten.

Die Gemeinde Altenhof hatte bis zum 31.12.2011 eine Hundesteuersatzung mit sämtlichen Ermäßigungs- und Befreiungstatbeständen, die in den letzten Jahrzehnten angewendet wurden.
Da es im Ermessen der Gemeinde steht, ob und welche Ermäßigungen bzw. Befreiungen sie gewähren will, hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 07.12.2011 beschlossen, Ermäßigungen und Befreiungen ersatzlos zu streichen.

Bis Ende 2011 gab es 4 ermäßigte erste Hunde, davon 3 Jagdhunde und ein Hund zur Bewachung eines Gebäudes.
Es gab einen Zwingersteuerfall mit 3 Hunden und einen Befreiungsfall für einen Hund eines bestätigten Jagdaufsehers.
Wie das aktuell wäre, kann nicht beurteilt werden. Für den Fall des Erlasses entsprechender Vorschriften müssten neue Anträge gestellt werden.

Die einzigen in der Vergangenheit tatsächlich angewandten Ermäßigungen bezogen sich auf Jagd- und Wachhunde für einsam gelegene Wohnhäuser.
Die Zwingersteuer stellt auch eine Ermäßigung dar und privilegiert die Hundezucht.
Manche Befreiungstatbestände sind nur von informativem und klarstellendem Charakter, da für aus beruflichen Gründen gehaltene Hunde gar keine Hundesteuer erhoben werden darf (z.B. Polizeihunde).
Hier sind tatsächlich entscheidungsrelevant nur
  • erforderliche Hunde von bestätigten Jagdaufsehern/innen
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die zum Schutze dauerhaft hilfloser Personen unentbehrlich sind.

Der Gemeindevertretung liegt eine Satzung mit allen Ermäßigungs- und Befreiungstatbeständen zur Beratung vor.

Darüber hinaus enthält der Entwurf die Festlegung der Fälligkeit der Steuer auf den 15.05. eines Jahres. Dies könnte bei einigen wenigen Hundehaltern, die nicht gleichzeitig Eigentümer sind und Grundbesitzabgaben zu zahlen haben, zu Vereinfachungen im Mahn- und Vollstreckungsverfahren führen.

Alle Veränderungen sind in "ROT" gedruckt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt Änderungen der bisherigen Hundesteuersatzung hinsichtlich folgender Vorschriften als 1. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung vom 08.12.2011:
  • Steuerjahr, Fälligkeit der Steuer § 14


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Vermarktung von Ökopunkten aus dem Ökokonto Altenhof
Beschlussvorlage - 23/2013

Die gemeindlichen Gremien haben sich in den letzten Sitzungen mit der Vermarktung von Ökopunkten aus dem Ökokonto Altenhof befasst. Hierzu wird noch einmal auf die Beschlussvorlage 12/2013 verwiesen.

Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist ca. Mitte November 2013 mit der abschließenden Entscheidung über den Antrag auf Einrichtung des Ökokontos zu rechnen. Auch wenn ein bisheriges Projekt zur Vermarktung der Ökopunkte nicht mehr aktuell ist, stehen andere neue Projekte in der Region an, für die die Ökopunkte von Interesse sein könnten. Dies sind z.B. weitere Ausweisungen von Windeignungsgebieten.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde befindet sich derzeit im Aufbau eines Verzeichnisses aller Ökokonten. Sofern die Gemeinde Altenhof Interesse hat, würde das Altenhofer Ökokonto auch dort geführt werden. Sofern Interessenten beim Kreis nachfragen, kann von dort ein direkter Kontakt zur Gemeinde/Verwaltung hergestellt werden. Alternativ bieten externe Dienstleister die Vermarktung von Ökopunkten an.

Es gilt nunmehr die Vorgehensweise für die Vermarktung der Ökopunkte zu erörtern.


Beschluss:

Die Gemeinde Altenhof beschließt die Vermarktung der Ökopunkte wie folgt:

Die Ökopunkte sollen vorrangig für Ausgleichsmaßnahmen im Amtsgebiet Schlei-Ostsee zur Verfügung gestellt werden. Ergänzend hierzu soll eine Meldung zur Aufnahme in das Verzeichnis des Kreises Rendsburg-Eckernförde erfolgen.
Sollte sich auf absehbarer Zeit kein Bedarf im Amtsgebiet ergeben, sollen die Flächen kreisweit angeboten werden.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Antrag auf Beschaffung eines Bootsmotors und Zubehör für die Freiwillige Feuerwehr
Beschlussvorlage - 28/2013

Der Gemeinde liegt ein Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Altenhof-Aschau auf Beschaffung eines Bootsmotors und Zubehör zur Indienststellung eines Arbeitsbootes vor. Der Antrag, das Konzept bzw. eine Kostenaufstellung liegen der Vorlage bei. 


Beschluss:

In der Wehr soll das Thema besprochen werden und ein detailliertes Konzept, dem alle zustimmen können, erarbeitet werden. Über die Titel "Dienst und Schutzkleidung" und "Geräte-und Ausstattungsgegenstände" werden jeweils 2.000 € bzw. 3.000 € im Haushalt 2014 zur Verfügung gestellt.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 26/2013

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenhof mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 44.300 € erhöht und damit gegenüber bisher 380.900 € auf nunmehr 425.200 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 53.700 € erhöht und damit gegenüber bisher 56.400 € auf nunmehr 110.100 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 27/2013

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Folgende Änderungen werden im Rahmen der Sitzung im Haushalt 2014 vorgenommen:
13000.52000: + 3.000 €
13000.56000: + 2.000 €


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     407.700 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     407.700 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     55.800 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     55.800 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     101.900 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,09 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     270 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     270 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     270 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Felix Rhades 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender