N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Altenhof vom 04.03.2014.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  17.00 Uhr
Ende der Sitzung:  18.26 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Felix Rhades
stellv. Ausschussvorsitzende/r Siegfried Brien
Ausschussmitglied Winfried Brien

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Andreas Moll
Gemeindevertreter Hendrik Brien
Gemeindevertreter Ralf Stelzer
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
Herr Krüger (KN)

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 1/2014
6. Verpachtung gemeindlicher Flächen

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Tagesordnung wird der TOP "Verpachtung gemeindlicher Flächen" hinzugefügt.

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende berichtet über mögliche Einnahmequellen der Gemeinde Altenhof:

Grundstücke Aschauer Hofkoppel:
Richtwert, ca. 70,- €/m²
772 m² = 54.040,- €
735 m² = 51.450,- €
                105.490,- €


Ökopunkte:
102.003,75 Punkte * 1,90 € = 193.807,13 €

Gesamteinnahmemöglichkeiten: 299.297,13 €

zu TOP 5. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 1/2014

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Altenhof zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2013.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Altenhof wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2013 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Verpachtung gemeindlicher Flächen
Der Bürgermeister stellt dem Finanzausschuss folgenden Entwurf zum Thema "Verpachtung gemeindeeigener Flächen" vor:

Auf diversen gemeindeeigenen Flächen sind die Pachten ausgelaufen. Die Flächen sollen aber weiter landwirtschaftlich genutzt werden und deshalb steht eine Verpachtung der Flächen an. Eine Auswahl von potenziellen Pächtern ist noch nicht erfolgt. Bei der Verpachtung sind die Vorgaben der Gemeinde im Hinblick auf die Pachtdauer und Intensitätsstufe der Bewirtschaftung von den künftigen Pächtern einzuhalten. Insbesondere Pachtflächen, auf denen Ökopunkte beantragt sind, unterliegen verbindlichen Extensivierungsauflagen. Die Gemeindevertretung hat entschieden, dass die Verpachtung nicht nach dem Höchstgebot erfolgen soll, sondern nach Passgenauigkeit zu dem naturschutzräumlichen Konzept. Deshalb sollen potenzielle Pächter aufgefordert werden, ihr Pachtangebot neben dem Pachtpreis mit einem Nutzungskonzept zu versehen. Darin soll enthalten sein:

- Art der Nutzung
- Fruchtfolge
- Nutzungsintensität
- Beanspruchung der Flächenprämie

Der Pachtvertrag ist so auszugestalten, dass dem Pächter eine Unterverpachtung untersagt wird und Prämienrechte auf Dritte nicht übertragbar sind. Die Pachtangebote sind in schriftlicher Form (aber dennoch formlos) unter Benennung der zur Pacht gewünschten Fläche und oben genannter Vorgaben, bis zum ................. bei der Gemeinde einzureichen. Die GV wird bis zum ............... über die Vergabe an den Pächter entscheiden.

Bekanntmachung:
Aushang: Schaukasten der Gemeinde, Kartenmaterial mit Flurbezeichnungen

Abstimmungstext:
Die Verwaltung wird gebeten einen Pachtvertrag und einen Pachtspiegel zu erarbeiten und der Gemeindevertretung vorzulegen.

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Felix Rhades 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender