N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Altenhof vom 07.03.2017.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  22.15 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussmitglied Jörg Hagedorn
Ausschussmitglied Ralf Stelzer
stellv. Ausschussvors. w.B. Christoph-Werner Brien

Abwesend sind:
Ausschussvorsitzender Eckhard Ochernal (entschuldigt )
Ausschussmitglied Sven Dieckmann (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Andreas Moll
Gemeindevertreter Hendrik Brien
Gemeindevertreter Winfried Brien
Verwaltung Norbert Jordan
Protokollführerin Mona Wienholtz
Gast Dipl.-Biol. Reinhard Pollok

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen und Anfragen
5. Besucherlenkung im Bereich Aschau
  Beschlussvorlage - 4/2017
6. Dorfentwicklungsplan Altenhof
  Beschlussvorlage - 7/2017
7. Weiteres Vorgehen zur geplanten Erweiterung bzw. zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses
  Beschlussvorlage - 5/2017
8. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
  Beschlussvorlage - 6/2017

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Mitteilungen und Anfragen
Herr Stelzer verweist auf einen Presseartikel zu gescheiterten Grundstücksverhandlungen des Hospizvereins Dänischer Wohld in der Gemeinde Gettorf. Er regt an, sich Gedanken über dieses Thema zu machen und ggf. bei der Grundstückssuche zu unterstützen. Es wird vom stellv. Ausschussvorsitzenden vorgeschlagen, das Thema unter dem Tagesordnungspunkt 6 mit zu erörtern.
Herr Stelzer wurde von Einwohnern auf ein Fahrzeug angesprochen, welches schon längere Zeit ohne Nummernschilder auf dem Parkplatz "Grüner Jäger" steht. Herr Moll kann dazu berichten, dass dieses Anliegen bereits bekannt ist und bereits Kontakt mit der Straßenmeisterei aufgenommen wurde, da die Zuständigkeit dort gegeben ist.

Der stellv. Ausschussvorsitzende teilte mit, dass die Eichen vom Totholz befreit wurden, damit insbesondere die Verkehrssicherheit wieder gegeben ist. Besonders am Feuerwehrgerätehaus wurde das Totholz herausgeschnitten. Ebenso wurde am Ehrenmal Totholz entfernt.

zu TOP 5. Besucherlenkung im Bereich Aschau
Beschlussvorlage - 4/2017
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 14.06.2016 und in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.06.2016 wurde beschlossen, dass die Punkte zur Besucherlenkung im OT Aschau (Infotafeln, Brückenquerungen im Bereich der Dünen) weiter verfolgt werden sollen und zur Erarbeitung eines Grobkonzeptes das Planungsbüro RegionNord, Herr Pollok, beauftragt werden soll.

Herr Pollok wurde im Juli 2016 beauftragt ein Grobkonzept zum Erlangen von Fördergeldern bezüglich der Besucherlenkung in der Gemeinde Altenhof, OT Aschau zu erstellen. Die letzte Änderung des Konzeptes ist vom 05.12.2016 und soll in der Sitzung von Herr Pollok erörtert werden.

Aus dem Konzept geht die Aufgabenstellung sowie die derzeitige Situation - Angaben zum Bestand und zu den Defiziten hervor. Des Weiteren sind dort die Maßnahmen, Kosten und die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen für NATURA-2000-Gebieten aufgezeigt.

Ziel ist es, aus der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde die zur Verwendung von Ersatzzahlungen, die z. B. aus der Schaffung neuer Windkraftanlagen entstanden sind, Fördergelder zu erhalten. Gefördert wird dabei die Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Das Thema "Besucherlenkung" ist nicht explizit in der Richtlinie aufgeführt und wurde bereits in Gesprächen mit der zuständigen Mitarbeiterin des Kreises bezüglich der Förderfähigkeit erörtert. Die förderungsfähigen Punkte sind unter besonderen Voraussetzungen die Infotafeln, die Brückenquerung im Bereich der Dünen sowie die Aufwertung des Dünenbereiches. Die Parkplätze sind nach den Richtlinien des Kreises grundsätzlich nicht förderfähig.
Ergänzend zum Sachverhalt wird durch Herrn Pollok das geplante Konzept noch einmal ausführlich vorgestellt und einzelne Punkte näher erläutert. Hieran anschließend stellt Ausschussmitglied Hagedorn zur Diskussion, wie sich die künftige Nutzung des ehemaligen DRK-Lagers mit der geplanten Besucherlenkung vereinbaren lässt. Ist es noch zielführend eine Folgenutzung anzustreben? Es schließt sich eine kurze Beratung an, die die jeweiligen Belange widerspiegelt. Überdies wird durch die Verwaltung auf den bestehenden Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die planerischen Ziele des Flächennutzungsplans verwiesen.

Sowohl durch Herrn Pollok als auch durch Bürgermeister Moll werden Schwierigkeiten bei einer barrierefreien Herstellung gesehen. Die Brückenquerung wäre z. B. aufgrund einzuhaltender Neigungen und Höhen nur bis zur Mitte barrierefrei herstellbar. Ein Zugang zum Strand wäre nicht möglich. Überdies wird durch Gemeindevertreter H. Brien zu bedenken gegeben, dass die Gemeindestraße eine starke Neigung aufweist und insbesondere für Rollstuhlfahrer schwer zu überwinden ist. Die sonstigen Oberflächen der wassergebundenen Wege stellen weitere Hürden dar.
Unter Berücksichtigung dieser Umstände ist eine barrierefreie Herstellung von Wegeabschnitten und einer nur halb nutzbaren Brückenquerung wenig zielführend. Es soll daher von der Verwaltung geklärt werden, ob die behindertengerechte Planung für die Förderungsfähigkeit ausschlaggebend ist oder ob die geplanten Maßnahmen auch förderungsfähig sind, wenn die Umsetzung nicht behindertengerecht durchgeführt wird.

Sollte eine barrierefreie Herstellung nicht zwingende Voraussetzung sein, ist die von der Gemeinde gewünschte Aussichtsplattform wieder stärker in das Konzept einzubinden. So kann neben dem Naturraum „Düne“ auch er Naturraum „Niederungsgebiet“ erlebbar gemacht werden.

Zur geplanten Beschilderung ergeben sich folgende Erweiterungen bzw. Standortänderungen:
  • Eine Informationstafel soll für die Lenkung der Besucher, die aus Richtung Lindhöft kommen, aufgestellt werden.
  • Die Informationstafel, "Kronsbek-Niederung" soll in Richtung Schnellmark (Europäischer Ostseeküstenwanderweg) versetzt werden, damit man die Besucher, die aus dieser Richtung kommen, von dort aus schon einmal informiert werden.

Auf Nachfrage wird berichtet, dass die Verkehrssicherungspflicht sowie die Unterhaltung der geplanten Maßnahmen nach Fertigstellung der Gemeinde obliegt. Entsprechende Verträge wären diesbezüglich noch zu schließen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, einen Antrag beim Kreis Rendsburg-Eckernförde unter Vorlage des Konzeptes vom Ing.-Büro RegionNord, Herr Dipl.-Biologe Pollok einzureichen. Sollte ein positiver Bescheid ergehen, aus dem hervorgeht, dass die Maßnahmen förderungsfähig sind, wird über das weitere Vorgehen beraten.

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Dorfentwicklungsplan Altenhof
Beschlussvorlage - 7/2017
Voraussetzung für die Förderung eines Neu- bzw. Umbaus der Gemeindefreizeitstätte/Feuerwehrgerätehaus ist laut Auskunft der Aktiv Region Hügelland am Ostseestrand die Aufstellung eines Dorfentwicklungsplanes. In der Gemeinde Rieseby wurde bereits eine Ortsentwicklungsplanung erstellt. Die Kosten hierfür beliefen sich auf 16660,00 €. In der Gemeinde Fleckeby wird zurzeit ein Konzept zur Ortsentwicklung erstellt. Die Kosten werden sich auf rund 17600,00 € belaufen.

Es ist nun darüber zu beraten, ob ein Dorfentwicklungsplan erstellt werden soll.
Durch die Verwaltung werden ergänzend Informationen zu anderen Dorfentwicklungsplänen im Amtsgebiet gegeben. Danach können für bestimmte Projekte aufgrund eines Dorfentwicklungsplanes Förderungen von der Aktiv Region möglich sein.

Hinsichtlich der künftigen Siedlungsentwicklung erfolgt er Hinweis, dass diese am Siedlungsschwerpunkt einer Gemeinde zu erfolgen hat. Gemäß Flächennutzungsplan ist dies der Bereich Schnellmark.

Neben der Förderung von bestimmten Projekten sind auch die Planungskosten für die Erstellung eines Dorfentwicklungsplanes teilweise förderfähig. Der Restbetrag ist durch die Gemeinde zu finanzieren.

Innerhalb des Ausschusses erfolgt zu möglichen Inhalten und dem Bedarf eines Dorfentwicklungsplans eine vertiefende Beratung. Insbesondere wird über die Form bzw. den Rahmen der Bürgerbeteiligung gesprochen. Im Ergebnis ist dies im Detail mit dem dann beauftragen Fachplaner zu erörtern.

Herr Stelzer regt in diesem Zusammenhang noch einmal die mögliche Grundstückssuche für den Hospizverein Dänischer Wohld an. Diese möge bei der Erstellung des Dorfentwicklungsplans mit einfließen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, einen Dorfentwicklungsplan auf den Weg zu bringen. Herfür sollen entsprechende Kostenangebote eingeholt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Anbieter den Auftrag zu erteilen.

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Weiteres Vorgehen zur geplanten Erweiterung bzw. zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses
Beschlussvorlage - 5/2017
Im Rahmen der Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses am 15.09.2016 und der Gemeindevertretung vom 20.09.2016 wurde über den aktuellen Sachstand zur geplanten Erweiterung bzw. zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses berichtet. Über die vorgestellten Alternativen wurde kontrovers beraten. Im Ergebnis wurden die durch den Fachplaner dargelegten Inhalte zur Kenntnis genommen.

Auf Basis der daraus entstandenen Erkenntnisse wurde folgende weitere Vorgehensweise festgelegt:
  • Konkretisierung der Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses auf Basis der im Bau- und Umweltausschuss erörterten Rahmenbedingungen durch Herrn Tjarks.
  • Kalkulation aller mit der Maßnahme zusammenhängenden Kosten einschließlich der erforderlichen Sanierungskosten für den Gemeindetreff und das bisherige Feuerwehrgerätehaus (Dach und ggf. Räumlichkeiten).
  • Konkretisierung eines optimalen Standorts für einen Neubau und Veranlassung notwendiger Baugrunduntersuchungen.
  • Abschluss eines Stufenvertrages für die notwendigen Planungsphasen mit Herrn Tjarks. Alternativ zum Stufenvertrag soll mit Herrn Tjarks zur Planung der verschiedenen Varianten ein Honorarvertrag auf Stundenbasis, dessen Volumen mit dem Bürgermeister und dem Bauausschussvorsitzenden abzustimmen ist, abgeschlossen werden.
  • Klärung der Notwendigkeit der Bauleitplanung einschl. der Schaffung evtl. Bauplätze für Einfamilienhäuser.
  • Erneute Betrachtung eines Anbaus an die bestehende Bausubstanz einschließlich ausreichender Lagermöglichkeiten und Prüfung der damit verbundenen Kosten.
Die Ergebnisse sollten im nächsten Bau- und Umweltausschuss vorgestellt werden.

Durch den Fachplaner wurden die entsprechenden Baugrunduntersuchungen veranlasst. Die Bohrungen haben eindeutig ergeben, dass in diesem Bereich bis zu einer Tiefe von ca. 2,00 - 3,00 m früher Torf abgebaut wurde. Der Torf  ist bei einer Bohrung noch mit einer Stärke von 1,50 m vorhanden, bei anderen Bohrungen ist erkennbar, dass nach der Torfgewinnung das Gelände später durch lockeres, teilweise organisches Material ersetzt und aufgefüllt wurde. Das Gutachten bringt zum Ausdruck, dass auf jeden Fall das locker gelagerte Material und der weiche Torf sowohl unter der Halle, als auch unter  dem Parkplatz davor, gegen tragfähiges Material ausgetauscht werden muss. Ansonsten kann es zu größeren Setzungen kommen. Gegenüber der ersten Kalkulation ist überschläglich mit Mehrkosten in Höhe von brutto 20.000,00 € zu rechnen.

Durch den Fachplaner wurde ein überarbeiteter Entwurf für den geplanten Umbau des o.a. Bauvorhabens vorgelegt. Danach wurde im hinteren Bereich eine Zwischendecke eingezogen, wodurch ein ca. 75,00 m² großer Lagerraum im Obergeschoss entsteht. Bei dieser Lösung kann das Dach über dem alten Feuerwehranbau erhalten bleiben. Bevor durch den Fachplaner mit weiteren Kostenberechnungen begonnen wird, bittet er um eine weitere Einschätzung der Gemeinde.  
Ergänzend zum Sachverhalt wird durch Gemeindevertreter H. Brien berichtet, dass die Hanseatische Feuerwehrunfallkasse zeitnah eine Begehung des Feuerwehrgerätehaus vornehmen wird. Das Ergebnis bleibt abzuwarten und wird Grundlage für weitere Beratungen sein.

In diesem Zusammenhang berichtet Bürgermeister Moll, dass der Umfang des Fuhrparks der Feuerwehr noch nicht abschließend erörtert ist. Auch dieses Ergebnis bleibt abzuwarten und wird eine Grundlage für die weiteren Beratungen bilden.

Aktuell wurden verschiedene Möglichkeiten der Standorte und der Nutzungen diskutiert und mit Kosten belegt. Diese stellen eine gute Basis für weitere Beratungen dar, sollten aber erst nach Abschluss des Dorfentwicklungsplans weiter konkretisiert werden.

Durch die Verwaltung wird zu verschiedenen Lösungsvorschlägen auf die evtl. notwendig werdende Bauleitplanung hingewiesen. Je nach Vorhaben und Standort müsse dies Berücksichtigung finden, auch in zeitlicher Hinsicht.
Ausschussmitglied Hagedorn regt an, über die Schaffung eines neuen Gemeinderaums im Bereich Schnellmark nachzudenken. Die jetzigen Räumlichkeiten könnten dann der Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden.

Beschluss:
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Informationen wird folgende weitere Vorgehensweise beschlossen:
Die weitere Konkretisierung der Planung Feuerwehrgerätehaus/Dorfgemeinschaftraum wird solange zurückgestellt, bis sich aus dem Dorfentwicklungsplan konkrete Erkenntnisse über den bestmöglichen Standort ergeben. 

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
Beschlussvorlage - 6/2017
Am 07.12.2016 wurde im Rahmen der Gemeindevertretersitzung über die Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind" beraten. Eine Entscheidung hierüber wurde vertagt, bis klar ist, ob der Grundeigentümer die zusätzlichen Flächen bebauen möchte. Auf dieser Grundlage wurde zwischen dem Vorsitzenden des Bau- und Umweltausschusses und dem Grundeigentümer der ausgeweiteten Vorrangflächen ein Gespräch geführt. Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass ein grundsätzliches Interesse an der weiteren Schaffung von Windkraftanlagen besteht, konkrete Planungen aber noch nicht vorliegen.

Nunmehr geht es darum, eine tendenzielle Einschätzung der Situation aus gemeindlicher Sicht abzugeben, damit der Bürgermeister und die Amtsverwaltung in die Lage versetzt werden (ggf. mit externer fachlicher Unterstützung), die im offiziellen Verfahren erforderliche Stellungnahme im Sinne der Gemeinde vorzubereiten. Soweit benachbarte Gemeinden zur gleichen Einschätzung für ein übergreifendes Gebiet kommen, kann eine dieses Gebiet betreffende gemeinsame Stellungnahme erarbeitet werden.

Zu beachten ist dabei, dass es in der Nachbargemeinde Neudorf-Bornstein noch eine Potentialfläche gibt, die sich im weiteren Verfahren zur Fortschreibung der Regionalpläne als Vorrangfläche darstellen und sich somit auf die Ortslage Schnellmark auswirken könnte.  
Es wird über die Windenergie in der Gemeinde diskutiert. Durch die Verwaltung wird die derzeitige Situation erläutert. Überdies wird dargelegt, warum es wichtig sei, eine Stellungnahme in dieser Angelegenheit abzugeben. Im weiteren Verlauf wird sich darauf verständigt, dass am 29.03.2017 um 19:30 Uhr eine Einwohnerversammlung zum Thema Windkraft einberufen werden soll. Aus der Einwohnerversammlung erhofft man sich eine Meinungsabfrage der Einwohner zum Thema Windkraft in der Gemeinde zu erhalten. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, zur gemeinsamen Meinungsbildung kurzfristig eine Einwohnerversammlung einzuberufen. Ziel ist dabei die Erörterung, ob sich im Rahmen einer Stellungnahme für oder gegen Windkraft ausgesprochen werden soll. 

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Mona Wienholtz  Christoph-Werner Brien 
Protokollführerin  stellv. Ausschussvorsitzender w. B.