N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Altenhof vom 18.09.2018.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  23.50 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Andreas Moll
Ausschussmitglied Felix von Bethmann-Hollweg
Ausschussmitglied Frank Brien
Ausschussmitglied Hendrik Brien
stellv. Ausschussvorsitzender Hilmar Marohn

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Siegfried Brien
Gemeindevertreterin Dr. Kerstin Eggert
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Guntram Blank
Gast Roman Hanisch
5 Gäste
KN, EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen und Anfragen
5. Allgemeiner Sachstandsbericht zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Altenhof für den Bereich "südlich Aschauer Landstraße, westlich Lammsrader Weg"
  Beschlussvorlage - 20/2018
6. Umsetzung von Maßnahmen zum Dünenschutz und der Besucherlenkung im Bereich Aschau
  Beschlussvorlage - 23/2018
7. Weitere Schritte bzgl. des Baus eines Radweges entlang der K14 von der B76 nach Altenhof bzw. Hofholz
  Beschlussvorlage - 19/2018
8. Weiteres Vorgehen zur Erfüllung der Forderungen der Hanseatischen Feuerunfallkasse zum Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 22/2018
9. Anlegung von insektenfreundlichen Flächen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 14/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Durch den Ausschussvorsitzenden wird beantragt, TOP 10 nicht öffentlich zu behandeln. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Mitteilungen und Anfragen
Durch Ausschussmitglied Marohn werden nachstehende Anfragen gestellt:

Die Außenanlagen am Gemeinschaftshaus und der Rinnstein in Schnellmark machen einen ungepflegten Eindruck. Gibt es noch einen Vertrag mit einem "Dienstleister" für diese Arbeiten? Wenn nicht: Was passiert mit den angeschafften Geräten (Rasentraktor, Kehrmaschine, etc).
Hierzu wird durch den Bürgermeister geschildert, dass es aktuell keinen "Dienstleister" gibt. Derzeit werden Gespräche mit einem Interessierten geführt, der für die Aufgaben in Frage kommt.

Es wurde um Prüfung gebeten, ob es eine Möglichkeit gibt, die hohe Geschwindigkeit der aus Richtung Aschau auf dem Radweg nach Schnellmark einfahrenden Rad(renn)fahrer zu reduzieren, um die auf der Dorfstraße spielenden Kinder zu schützen. Die Anfrage ist bisher ohne Antwort geblieben. Wird etwas unternommen werden?
Durch den Ausschussvorsitzenden wird erläutert, dass sich die Gemeinde hiermit bereits in der Vergangenheit beschäftigt hat. Das Schild "Achtung Kinder" wurde darauf entsprechend vorverlegt. Der Einbau von evtl. Bodenschwellen wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht weiter betrachtet. Im Übrigen liegt die Zuständigkeit beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV SH). Durch den Bürgermeister wird signalisiert, dass er dieses Thema noch einmal beim LBV SH vortragen wird.

Die Anregung, bei der Zuwegung zur Bushaltestelle Schnellmark an der Westseite der B 76 einen Handlauf anzubringen, ist bisher noch ohne Antwort geblieben. Der völlig im Schatten liegende Weg vermoost häufig und ist bei Winterglätte nicht gestreut. Wird etwas unternommen werden? 
Hierzu merkt Ausschussmitglied Marohn an, dass er die Beseitigung des Mooses wahrgenommen hat. Es fehlt aber weiterhin der Handlauf.
Durch den Ausschussvorsitzenden wird über das Ergebnis eines gemeinsamen Ortstermins mit Vertretern der Verwaltung und des LBV SH berichtet. Im Ergebnis wurde für die Erstellung eines Handlaufs kein konkreter Bedarf gesehen. Ebenso müssten erst die Eigentumsverhältnisse geklärt werden. Den Winterdienst könnte dann der künftige "Dienstleister" (siehe erste Anfrage) gewährleisten.

Ist eine Regelung über die Reinigung der Buswartehäuser ausgelaufen und gibt es ggf. eine Nachfolgeregelung? Die Gemeinde hat sich gegenüber der Straßenbaubehörde zur Reinhaltung der Haltestellen und der unmittelbaren Umgebung verpflichtet!
Durch den Bürgermeister wird diesbezüglich auf das Ergebnis der ersten Anfrage verwiesen.

Wie soll mit der Pflege / dem Rückschnitt des Walnussbaumes auf dem ehemaligen Brunnengrundstück in Schnellmark verfahren werden? Oder gehört der Gemeinde das Grundstück nicht mehr?
Durch den Bürgermeister wird geschildert, dass das Grundstück noch der Gemeinde gehört. Die Auswertung der Luftbilder mit den Grundstücksgrenzen hat jedoch ergeben, dass der Baum tatsächlich auf dem privaten Nachbargrundstück steht.

Die Bundesregierung hat ein Insektenschutzprogramm aufgelegt, aus dem heraus Schutzmaßnahmen für bedrohte Insekten gefördert werden können. Nach vorliegender Kenntnis wird das Saatgut kostenlos bereitgestellt und die Bodenbearbeitung finanziell gefördert. Gehört zu den geförderten Maßnahmen auch der Erwerb von Flächen zum Insektenschutz? Ist die Gemeinde bereit, auf in ihrem Eigentum befindlichen Flächen eine "Blühwiese" zum Insektenschutz anzulegen?
Hierzu wird auf TOP 9 der Tagesordnung verwiesen. 

zu TOP 5. Allgemeiner Sachstandsbericht zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Altenhof für den Bereich "südlich Aschauer Landstraße, westlich Lammsrader Weg"
Beschlussvorlage - 20/2018
Am 17.05.2017 ist ein Vorhabenträger an die Gemeinde, mit dem Wunsch auf Bauleitplanung, herangetreten. Er beabsichtigt auf der landwirtschaftlichen Fläche in Aschau, Altenhof, Flur 3, Flurstück 38/29 und 38/30 den Neubau einer Maschinenhalle mit Betriebsleiterwohnhaus auf eigenem Grundstück zu errichten.
Die Gemeinde hat am 14.06.2017 die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und des 3. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 30.05.2018 bis einschließlich zum 12.07.2018 statt.

Der Planer Herr Blank stellt innerhalb der Sitzung den aktuellen Stand der Planung vor. 
Auf Nachfragen wird kurz eingegangen. Es bleibt die weitere Konkretisierung und der Entwurf für den nächsten Verfahrensschritt abzuwarten. 

Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den vorgestellten Sachverhalt zur Kenntnis. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Umsetzung von Maßnahmen zum Dünenschutz und der Besucherlenkung im Bereich Aschau
Beschlussvorlage - 23/2018
Die Gemeinde Altenhof hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zum Dünenschutz und der Besucherlenkung im Bereich Aschau auseinandergesetzt. Hierzu wird u. a. auf die Gemeindevertretersitzung vom 08.01.2018 verwiesen. Im Beschluss wurde u. a. festgelegt, dass erst Preisangebote einzuholen sind, auf deren Basis die abschließende Förderung geprüft und der Förderbescheid erlassen wird. Bei der Ausschreibung sollen je nach Förderquote Lose gebildet werden, damit in Abhängigkeit vom Ausschreibungsergebnis auch nur einzelne Lose vergeben werden können.

Am 08.03.2018 wurde beschlossen, das Planungsbüro BHF Bendfeldt Herrmann Franke, Landschaftsarchitekten GmbH, Kiel, mit der Umsetzung der Maßnahme zu beauftragen. Ziel war dabei, wie bereits erwähnt, die konkrete Kostenermittlung der einzelnen Maßnahmen, damit auf dieser Basis zum einen der Umfang der Maßnahmen entschieden und zum anderen der Förderbescheid bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde beantragt werden kann. Zwischenzeitlich liegen die Ergebnisse vor, so dass nun über die weitere Vorgehensweise zu beraten ist.

Nachdem eine Entwurfsstatik erstellt wurde, wurden mehrere Firmen am 31.07.2018 durch das Büro BHF kontaktiert und dahingehend befragt, ob grundlegendes Interesse besteht, an der Ausschreibung teilzunehmen. Insgesamt wurden 12 Interessenten (Holz und Stahlbau) die Angebotsunterlagen Anfang August zugesandt. Das Angebotsabgabedatum wurde dabei auf den 24.08.2018 festgelegt. Einige Firmen haben bereits während der Kalkulationsphase abgesagt. Letztendlich haben zwei Firmen als Bietergemeinschaft ein Angebot abgegeben, das sich nach Prüfung auf eine Höhe von ca. 190.000,00 € beläuft. Allerdings hat die Bietergemeinschaft auch ein Nebenangebot für eine Alternative Gründung der Dünenquerung (Flachgründung in Stahlbetonweise mit Halbfertigteilen) abgegeben. Die Durchführung dieser Alternativbauweise würde zu einer Kostenreduktion in Höhe von ca. 33.000,00 € führen, die Gesamtmaßnahme damit ca. 157.000,00 € kosten. Die gewünschte alternative Nutzung von WPC-Materialien (Verbundstoff aus Holz bzw. Kunststoff) bei der Dünenquerung würde zu einer Kostensteigerung in Höhe von 4.260,00 € führen.

Bisher wurden die Gesamtkosten auf ca. 72.760,00 € geschätzt. Es ist somit eine Kostensteigerung in Höhe von 261% (190.000,00 €) bzw. 216% (157.000,00 €) eingetreten. Während die Aussichtsplattform mit 22.500,00 € kalkuliert war, würde diese nun 59.525,00 € kosten. Die Dünenquerung wurde auf 41.000,00 geschätzt und würde nun 122.955,00 € kosten. Die Kosten für die Zaunerneuerung (alle) lagen bei 9.260,00 € und liegen nun bei 6.750,00 €.

Alle vorgenannten Preise sind netto Preise.

Aktuell findet eine Abstimmung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde statt, ob die bisherigen Förderquoten bei der derzeit vorliegenden Kostensteigerung weiter zugesichert werden können. 
Durch den Protokollführer wird ergänzend zum Sachverhalt noch einmal der aktuelle Stand zusammenfassen erläutert. Der Kreis RD-ECK hat erklärt, dass die Förderquote unverändert bestehen bleibt. Die gestiegenen Kosten ändern hieran nichts. Es wird lediglich eine erneute Preisumfrage gefordert, falls nur ein Angebot abgegeben worden sein sollte. Weiterhin würde nach dem derzeitigen Stand die alternative Gründung (günstigere Variante) befürwortet werden. Hervorgehoben wird noch einmal, dass bereits 2016 einstimmige Beschlüsse zur Anerkennung der mit der Unterhaltung zusammenhängende Folgekosten und die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht gefasst wurden.
Hieran anschließend werden durch Herrn Hanisch die Planungsdetails vorgestellt. Folgende Punkte wurden näher betrachtet und mit entsprechenden Lösungsvorschlägen versehen:
  • Fledermaushabitat am ehemaligen Trafogebäude
  • Aussichtsplattform auf dem ehemaligen Trafogebäude
  • Dünenquerung
  • Zaunerneuerung

Auf Nachfrage wird ausgeführt, dass es für das Trafogebäude noch keine Statik gibt. Dies muss im Rahmen der weiteren Detailplanung betrachtet werden. Lediglich für die Dünenquerung erfolgte bisher eine statische Vorprüfung. Herr Hanisch erläutert, dass von 12 anfragenden Unternehmen tatsächlich nur zwei Unternehmen (als Bietergemeinschaft) ein Angebot abgegeben hat. Leider sind die Kosten sehr hoch. Wie bereits durch den Protokollführer erwähnt, ist nach Maßgabe des Kreises RD-ECK eine erweiterte Bieteranfrage durchzuführen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Preise darstellen. Die Gemeindevertreter werden gebeten, Unternehmen zu benennen, die gezielt noch einmal zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen.

Ausschussmitglied Marohn stellt kurz den grundsätzlichen Bedarf der Dünenquerung in Frage. Diese ist nicht behindertengerecht und es gibt alternative Wegeanbindungen zum Strand.
Für die neu im Ausschuss tätigen Personen wird daraufhin die gesamte Historie seit 2016 zusammenfassend dargelegt. Das Für und Wider zu allen Punkten, einschl. der behindertengerechten Umsetzung der Maßnahme, wurde betrachtet. Die heute zur Beratung vorliegenden Projektunterlagen sind das Ergebnis vielfältiger Prüfungen und Beratungen.

Ausschussmitglied H. Brien schlägt vor, ggf. auf die Aussichtsplattform zu verzichten. Auch hier wird dargelegt, dass diese von der Gemeinde gewünscht war. Es haben hierzu verschiedene Standortprüfungen und Ortstermine stattgefunden. Ziel der Gemeinde war es stets, den Naturraum Aschau erlebbar zu machen und die Besucherströme zu lenken. Die Gemeinde hat nun die einmalige Gelegenheit, das Ziel zu erreichen. Wenn die Plattform nicht umgesetzt werden soll, wird voraussichtlich dauerhaft davon auszugehen sein, dass es hierfür (auch aus Kostengründen) keine zweite Chance geben wird.
In diesem Zusammenhang spricht Ausschussmitglied Marohn seine Erkenntnisse zum Thema "Spanner" an, welches teilweise in Aschau noch immer existent ist. Eine Plattform könnte für diesen Personenkreis eine Verbesserung darstellen und zusätzliche Personen anlocken. Durch den Ausschussvorsitzenden wird dargelegt, dass das Verhalten einzelner "Fehltretender" nicht dazu führen darf, den restlichen Nutzern den Naturraum Aschau zu entziehen.

Nach Abschluss der Beratung wird durch Ausschussmitglied Marohn der Antrag gestellt, die Maßnahme ohne die Aussichtsplattform umzusetzen.

Durch den Ausschussvorsitzenden wird der Antrag gestellt, die Maßnahme mit Aussichtsplattform, gedeckelt auf einen Betrag von 40.000,00 € (brutto), umzusetzen. Da es sich bei diesem Antrag um den Weitergehenden handelt, ist hierüber zuerst abzustimmen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die durch das Büro BHF ausgeschriebenen Maßnahmen umzusetzen. Auf dieser Basis sind weitere Kostenangebote einzuholen mit dem Ziel, die Kosten deutlich zu senken. Die Kosten für die Aussichtsplattform sind dabei auf max. 40.000,00 € (brutto) zu deckeln. Sofern die Kosten überschritten werden sollten, entfällt die Umsetzung der Plattform, und es wird lediglich das Fledermausquartier errichtet. 
Danach ist dann der Förderbescheid beim Kreis Rendsburg-Eckernförde zu beantragen. Nachdem die Förderzusage im bisher zugesagtem Umfang vorliegt, sollen die notwendigen Genehmigungen eingeholt und die weiteren Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer aufgenommen werden.    
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Felix von Bethmann-Hollweg

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Da der Antrag des Ausschussvorsitzenden mehrheitlich die Zustimmung erfahren hat, entfällt eine Abstimmung über den Antrag des Ausschussmitgliedes Marohn. 

zu TOP 7. Weitere Schritte bzgl. des Baus eines Radweges entlang der K14 von der B76 nach Altenhof bzw. Hofholz
Beschlussvorlage - 19/2018
Nachdem die Gemeindevertretung am 21.06.2018 trotz der sich geänderten Rahmenbedingungen im Radwegebau an klassifizierten Straßen (Gemeinde ist zunächst Bauherr und übergibt nach Fertigstellung an den Kreis) beschlossen hat, den Bau eines Radweges grundsätzlich vorantreiben zu wollen, wurde fristgerecht zum 31.07.2018 ein Antrag auf Anerkennung der Förderfähigkeit nach dem Gemeindeverkehrswegefinanzierungsgesetz (GVFG) an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie gerichtet. Bei der Erstellung der Antragsunterlagen hat ein Ingenieurbüro im Stundenlohn unterstützt. Dabei ging es zunächst nur um eine grobe Beschreibung und Erläuterung des Vorhabens mit einer kartographischen Darstellung, einigen Regelquerschnitten, einer Beschreibung der Netzfunktion des Radweges mit Verweis auf das kreisweite Radverkehrsnetz von 2010 sowie einer groben Kostenabschätzung.
Da die Reaktion des Ministeriums hinsichtlich der Förderfähigkeit des Projektes erst Ende des Jahres erwartet wird, gleichzeitig eine Anerkennung der Förderfähigkeit aber in Aussicht steht, regt die Verwaltung an, die Planung schon langsam voranzutreiben.
Die Finanzierung derartiger Projekte sieht wie folgt aus:
  • Zuschuss aus GVFG: ca. 60 % auf die Bau- und Grunderwerbskosten
    • Zuschuss des Kreises RD-Eck: 80% auf die nach GVFG-Förderung verbleibenden Baukosten sowie auf die vollen Baunebenkosten (Planungskosten)
  • Danach verbleibender Rest = Anteil der Gemeinde:      grob sind 10 – 12 % der Gesamtkosten durch die Gemeindezu finanzieren
Sobald die Planung in die Leistungsphase der Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung nach HOAI vorangetrieben sein wird, können belastbare Kosten genannt werden. Vor dem Hintergrund, dass die Anerkennung der Förderfähigkeit, die Planung und der Grunderwerb einige Zeit in Anspruch nehmen werden, wird vorgeschlagen, zunächst über den Nachtrag 2018 Mittel in Höhe von 50.000 € für erste Planungen, Baugrunderkundungen, Vermessungen etc. bereitzustellen.
Um die erfahrungsgemäß manchmal zeitaufwendigen Grunderwerbsverhandlungen rechtzeitig zu beginnen, wird empfohlen, nach Vorliegen eines ersten aussagefähigen Grunderwerbplanes sogleich mit den Verhandlungen zu beginnen. Dabei kann es im ersten Schritt nur um den Abschluss eins Vorvertrages mit dem Eigentümer gehen. In diesem soll sich der Eigentümer bestenfalls bereit erklären, dass er bereit ist, mit Verweis auf die genauen Flurstücksbezeichnungen, Grund und Boden zum Zwecke des Radwegebaus zu veräußern. Der Preis pro Quadratmeter soll definiert und die zu erwerbende Fläche grob abgeschätzt werden. Besonderheiten sollen abgesprochen und vereinbart (Gartenmauern, Einfriedungen…) und alle wichtigen Inhalte eines später abzuschließenden Notarvertrages niedergelegt werden. Somit kann dieser Vorvertrag später Grundlage für einen abzuschließenden Notarvertrag werden.
Einhergehend mit dem Bau des Radweges sollte geprüft werden, ob die teilweise vorhandene Straßenbeleuchtung von der einen auf die andere Straßenseite entlang des Radweges verlegt und in dem Zuge auf LED-Technik modernisiert wird. Ferner muss geschaut werden, ob eine Breitbandtrasse von der B76 nach Altenhof verlaufen wird. Wenn ja, dann muss in Abstimmung die Lage definiert werden, so dass nicht das eine das andere behindert.
Zu guter letzt regt Herr Andresen an, dass die Gemeinde den Kreis RD-Eck bittet, zusammen mit der Radwegemaßnahme auch eine Asphaltdeckenerneuerung der K14 in jenem noch unsanierten Abschnitt durchzuführen. Möglicherweise ließen sich die Maßnahmen auch zusammen ausschreiben und an eine Firma vergeben, denn an den Einmündungen, Grundstücks- und Koppelzufahrten und an Engstellen der dicht an der Fahrbahn stehenden Bebauung werden sich Maßnahmen an der Fahrbahn und dem Radweg zwangsläufig sowieso bedingen oder berühren.  
Vor Eintritt in die Beratung wird kurz erörtert, ob Ausschussmitglied von Bethmann-Hollweg möglicherweise befangen ist. Da noch keine unmittelbare Folge durch die heutige Beratung eintritt, wird noch keine Befangenheit angenommen. Dies wird erst der Fall sein, wenn sich der Verlauf des Radweges konkretisiert.

Ausschussmitglied H. Brien äußert, dass die Gemeinde sich in der Vergangenheit gegen LED-Beleuchtung ausgesprochen hat. Bisher wurden Energiesparlampen als ausreichend bewertet.

Ausschussmitglied Marohn regt einen möglichen Flächentausch mit dem Grundstückseigentümer an. Die Gemeinde ist im Eigentum von landwirtshaftlichen Flächen, die gegen den Radweg getauscht werden könnten. Durch den Bürgermeister wird hierauf kurz der mögliche Verlauf des Radweges erläutert. Die Bereitstellung der hier zur Beratung stehenden Mittel soll u. a. dazu dienen, die weitere Konkretisierung der Trasse und der damit verbundenen Flächen vorzunehmen.

Durch den Ausschussvorsitzenden erfolgt der Hinweis, dass ein Ausbau bis Hofholz nur dann sinnvoll erscheint, wenn auch die Gemeinde Holtsee den Radweg bis dorthin baut. Hierzu wird durch den Bürgermeister über entsprechende Gespräche mit der Nachbargemeinde und dem Landrat berichtet. Auch Holtsee hat Interesse am Radweg und plant diesen bis Hofholz. Ziel ist ein durchgängiger Radweg von Holtsee bis zur B 76.

Abschließend erklärt Ausschussmitglied von Bethmann-Hollweg, dass er sich Gedanken über einen möglichen Verlauf des Radweges machen wird. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt beschrieben, vorzugehen. Über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2018 werden zunächst 50.000 € bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erste Aufträge zu erteilen und Grunderwerbsverhandlungen durchzuführen.
Der Kreis RD-Eck wird angeschrieben und gebeten, die ohnehin anstehende Asphaltdeckenerneuerung der K14 haushalterisch einzuplanen und ggf. mit der Radwegemaßnahme zu kombinieren.  

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Weiteres Vorgehen zur Erfüllung der Forderungen der Hanseatischen Feuerunfallkasse zum Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 22/2018
Bereits am 30.05.2017 wurde eine Besichtigung des Feuerwehrhauses der FF Altenhof - Aschau gemäß § 17 Sozialgesetzbuch (SGB) VII durchgeführt. Es ist nunmehr angedacht, die in dem Bericht der HFUK Nord aufgeführten Mängel in Form einer Prioritätenliste abzuarbeiten.   
Einleitend beginnt der Bürgermeister mit der zusammenfassenden Erläuterung der festgestellten Mängel. Auf Nachfragen von Ausschussmitglied Marohn wird näher eingegangen. Dieser trägt seine Anmerkungen vor und bemängelt, dass viele Defizite hätten durch den Gemeindewehrführer längst beseitigt werden können bzw. müssen. Dabei erfolgt zu verschiedenen Punkten eine emotionale und kontroverse Diskussion über den notwendigen Umfang sowie die zeitliche Umsetzung. Die Regelung verschiedener Abläufe durch Dienstanweisung sind nicht oder nur eingeschränkt erfolgt. Im Ergebnis erklärt Ausschussmitglied Marohn, dass das bestehende Feuerwehrgerätehaus abgebrochen und neu gebaut werden sollte.

Durch den Ausschussvorsitzenden und den Bürgermeister wird ausführlich erläutert, warum bis zum heutigen Tag noch keine finale Entscheidung zum Feuerwehrgerätehaus getroffen wurde. Dabei ist zu beachten, dass sich das Feuerwehrgerätehaus dem im Feuerwehrbedarfsplan festgeschriebenen Fahrzeugkonzept anpassen muss. Aufgrund von evtl. Fördermöglichkeiten wurde erst das Dorfentwicklungskonzept abgewartet.
In diesem Zusammenhang informiert Ausschussmitglied von Bethmann-Hollweg darüber, dass nach Durchsicht dem Feuerwehrbedarfsplans Defizite im Bereich der Ausrückzeiten für einige Teile des Gemeindegebiets zu entnehmen sind. Es wäre daher zu überlegen, ob nicht evtl. ein Fahrzeug strategisch so platziert wird, dass dieses Problem beseitigt wird.

Ausschussmitglied Marohn regt an, mit der HFUK Nord zu sprechen und die Priorisierung der einzelnen Mängel abzustimmen. Die HFUK Nord ist dabei über die Planungsabsichten der Gemeinde zu informieren, mit dem Ziel, die Beseitigung kostenintensiver Maßnahmen zeitlich nach hinten zu verlagern.
Denkbar wäre auch, dass der Unimog an die Norddeutsche Planzenzucht in Hohenlieth (NPZ) verkauft wird. Dort arbeiten mehrere Feuerwehrleute, die eine Werksfeuerwehr abdecken könnten. Diese könnte dann Teile von Altenhof ergänzend im Brandschutz abdecken. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, die festgestellten Mängel mit der HFUK Nord inhaltlich zu erörtern und eine Priorisierung abzustimmen. Grundlage ist dabei die Planungsabsicht der Gemeinde zur Beseitigung der Mängel, ohne dass abschließend klar ist, ob ein Anbau oder Neubau zum Tragen kommt. Die Ergebnisse werden auf der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorgetragen.

Weiterhin ist als Sofortmaßnahme zu prüfen, welche Mängel ohne Weiteres durch Neuaufstellung oder Anpassung von Dienstanweisungen beseitigt werden können. Diesbezüglich soll eine Abstimmung der neuen Wehrführerin erfolgen. Ebenso ist eine Abstimmung mit der Norddeutschen Pflanzenzucht in Hohenlieth bzw. der Freiwilligen Feuerwehr der Nachbargemeinden und die Prüfung evtl. Alternativstandorte (z. B. Gut Altenhof) vorzunehmen.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Anlegung von insektenfreundlichen Flächen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 14/2018
Das Land Schleswig-Holstein hat im Frühjahr 2018 für mehr Artenvielfalt durch Blühwiesen geworben. Durch zur Verfügung gestellte Landesmittel sollen Landwirte, Kommunen und Unternehmen kostenlos blütenreiches Saatgut zur Aussaat auf ihren Acker- bzw. Freiflächen zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, über das ganze Land verteilt möglichst viele Blühflächen entstehen zu lassen. Diese können bis in den Spätsommer hinein Nahrung und Rückzugsräume für Insekten und auch Feldvögel bieten.

Die Initiative wird vom Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) koordiniert und umgesetzt. Der DVL steht für Fragen zur Verfügung, übernimmt die Beratung von interessierten Landwirten, Kommunen und Unternehmen und betreut die Anlage von Blühflächen. Ansprechpartnerin dort ist Wiebke Schoenberg (0431/649 973 30, w.schoenberg@lpv.de). Landwirte und Kommunen, die sich an der Initiative beteiligen möchten, konnten sich bis spätestens zum 1. April 2018 beim DVL melden. Die Voraussetzung für den Erhalt von Saatgut ist der Nachweis über Nutzungsrechte an einer Fläche von mindestens 1.000 m². Nach Rücksprache mit Frau Schoenberg wird das Projekt voraussichtlich auch für 2019 neu angeboten. Kommunen, die sich bisher nicht um Saatgut beworben haben, können dies bis Anfang 2019 realisieren.

Ziel ist die Aussaat von mehrjährigem Saatgut. Mit der Anlegung einer Wiese ist verbunden, dass diese für die Aussaat vorbereitet wird. Hierzu ist in der Regel mindestens das Fräsen der Grasnarbe (bei Wiesen) notwendig. Die Blühwiesen müssen dann zweimal im Jahr gemäht werden, das Mahdgut ist abzufahren. Alle Flächen werden vorab auf ihre Tauglichkeit in Augenschein genommen.

In der Gemeinde gibt es Überlegungen, ebenfalls Flächen hierfür zur Verfügung zu stellen. Ziel der Beratung soll sein, ob und welche Flächen hierfür vorgesehen werden können.   
Durch den Bürgermeister wird ergänzend zum Sachverhalt mitgeteilt, dass er diverse Vorgespräche in dieser Angelegenheit geführt hat. Er wurde weiterhin von verschiedenen Bürgern angesprochen, die solche Flächen herrichten möchten. Daher wurde für den 27.09.2018 eine Infoveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger organisiert, auf dem ein Fachkundiger entsprechend berichten wird. Ziel ist dabei, losgelöst vom landesweiten Programm "Schleswig-Holstein blüht auf", auch kleinere, private Flächen aufzuwerten. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, im Gemeindegebiet zu prüfen, welche Flächen für das Ausbringen von Saatgut geeignet sind.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr zugegen ist, wird auf die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse verzichtet. 


Norbert Jordan  Andreas Moll 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender