N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Altenhof vom 28.08.2019.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.25 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Andreas Moll
Ausschussmitglied Felix von Bethmann-Hollweg
Ausschussmitglied Hendrik Brien
stellv. Ausschussvorsitzender Hilmar Marohn

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Frank Brien (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Siegfried Brien
Gemeindevertreter Christoph-Werner Brien
Gemeindevertreterin Dr. Kerstin Eggert
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Rudolf Abel
Gast H. H. Hennings
Gast Thorsten Mißfeldt
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Sachstandbericht zur Verbesserung der Gewässerqualität der Aschauer Au / Kronsbek
  Beschlussvorlage - 18/2019
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen und Anfragen
6. Errichtung eines Hydranten im Bereich Kiekut
  Beschlussvorlage - 19/2019
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
8. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Durch den Ausschussvorsitzenden wird beantragt, den TOP 5 vorzuziehen und nach TOP 2 zu erörtern. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

Ja-Stimmen                        :4
Nein-Stimmen                        :0
Enthaltungen                        :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Weiterhin wird wird durch Ausschussmitglied Marohn beantragt, die Tagesordnung um den Punkt "Straßenbaumaßnahmen im Ortsteil Schnellmark - Auftragsvergabe" zu erweitern. Der Antrag wird entsprechend erläutert.
Durch den Ausschussvorsitzenden wird keine Dringlichkeit dieses Tagesordnungspunktes erkannt. Die Angelegenheit kann auch auf der nächsten Sitzung ordentlich auf der Tagesordnung stehen, damit sich jedes Ausschussmitglied mit diesem Thema entsprechend rechtzeitig befassen kann. Ausschussmitglied Marohn erklärt, dass er sich mit der Vorgehensweise in dieser Angelegenheit nicht einverstanden erklären kann und bittet um entsprechende Protokollierung. Hieran anschließend wird durch den Protokollführer auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Gemeindeordnung zur Erweiterung der Tagesordnung gemäß Gemeindeordnung SH hingewiesen. Durch den Ausschussvorsitzenden wird daher beantragt, über die von Ausschussmitglied Marohn dargelegte Dringlichkeit in dieser Angelegenheit zu entscheiden. Nach kurzer Erörterung verzichtet Ausschussmitglied Marohn auf eine Abstimmung, da diese keine Aussicht auf Erfolg haben wird.

Abschließend beantragt der Ausschussvorsitzende den Tagesordnungspunkt 7 nichtöffentlich zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Sachstandbericht zur Verbesserung der Gewässerqualität der Aschauer Au / Kronsbek
Beschlussvorlage - 18/2019
Im Frühjahr 2019 wurde durch Gemeindevertreter Marohn um Informationen zur
  • Erhebung von Daten zur Wasserqualität der Aschau / Kronsbek,
  • Erkenntnisse evtl. geplanter Maßnahmen der zuständigen Behörden und Träger zur Erfüllung der Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie
  • evtl. Überlegungen einer Renaturierung

gebeten.

Bei der Aschau / Kronsbek handelt es sich um das Verbandsgewässer Nr. 1 des Wasser- und Bodenverbandes Aschau. Dieses ist ein Vorranggewässer nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Gemeinde Altenhof hat sich bereits vor einigen Jahren mit einer Remäandrierung und der Verbesserung der Gewässerqualität beschäftigt.
Das Landesamt für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN) hat sich diesbezüglich bereits 2015 mit einer Machbarkeitsstudie beschäftigt. Darüber hinaus wurden Erkenntnisse über die Nährstofffrachten und deren möglichen Ursprung gesammelt.

Für die Projektbegleitung ist der Wasser- und Bodenverband Aschau federführend. Daher wurde um Mitteilung des aktuellen Stand des Verfahrens gebeten. Hierzu gehört z. B.:
  • Welche Maßnahmen wurden bisher durchgeführt?
  • Wie ist der Zustand des Gewässers und die Wasserqualität?
  • Gibt es Pläne zur Renaturierung?
  • Wie sieht die Zeitplanung aus?
  • Wie wirken sich evtl. Maßnahmen auf das Gemeindegebiet aus?

Die Erkenntnisse werden durch Vertreter des Wasser- und Bodenverbandes sowie des Bearbeitungsgebietes Nr. 25 im Rahmen der Sitzung vorgestellt.  
Einleitend wird durch den Vorsitzenden des Bearbeitungsgebiets 25, Herrn Mißfeldt, der aktuelle Sachstand erläutert. In der Vergangenheit wurde eine umfangreiche Messreihe (Wasserwerte) an verschiedenen Stellen des Gewässers durchgeführt. So sollten weitergehende Erkenntnisse über bestimmte Zuflüsse von Nährstofffrachten gewonnen werden. Die Umsetzung der Maßnahme wurde mit EU-Mitteln bezuschusst. Bisher wurden in die Erfassung der Wasserwerte und andere verschiedenen Maßnahmen ca. 120.000,00 € investiert.

Aus den Messdaten konnte ermittelt werden, dass nicht, wie vielleicht angenommen, die Landwirtschaft größter Verursacher von Nährstoffeinträgen (z. B. Düngemittel) ist. Die Landwirtschaft trägt ihren Anteil mit ca. 50% bei.

In einigen Bereichen des Gewässers konnten in Kooperation mit den Landeigentümern Verbesserungsmaßnahmen am Gewässer ausgeführt werden. Insbesondere die Landwirte haben hierfür notwendige Flächen zur Verfügung gestellt. Aktuell besteht die positive Prognose, dass auch weitere Landwirte Flächen zur Verfügung stellen.

Betrachtet man die einzelnen Messwerte, sind in verschiedenen Bereichen die nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie als Ziel definierte Schwellenwerte überschritten. Unter Berücksichtigung dieser Kenntnis sollen nun einzelne Projekte als "Trittsteine" dafür dienen, die Werte dem Schwellenwert anzunähern. Dabei kann festgehalten werden, dass die Maßnahmen keinen negativen Einfluss auf die Abflusswerte des Gewässers haben werden. Die hydraulische Leistungsfähigkeit wird nicht verschlechtert.

Da die Förderung der Erhebung und Auswertung von Messdaten zeitlich begrenzt war, bestehen aktuell Bestrebungen, weitere Erkenntnisse aus den Messergebnissen im Rahmen einer Bachelor-Thesis einer Universitätsabsolventin zu erhalten. Überdies sollte erreicht werden, dass die Erhebung von Messdaten dauerhaft an verschiedenen Stellen in zeitlich engmaschigen Räumen fortgeführt wird. Gesetzlich sind derzeit nur 2-jährige Erhebungen vorgesehen. Diese Zeiträume werden als zu groß angesehen.

Ausschussmitglied Marohn weist darauf hin, dass zum Teil noch die alten Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse vor der Zeit der Begradigung des Gewässers bestehen. Es wäre denkbar, den historischen Verlauf wieder herzustellen. Da diese Flächen in der Regel in gemeindlicher Hand liegen, sollte dies rechtlich möglich sein. Hierzu wird durch Herrn Dr. Hennings ausgeführt, dass diese Ausbaubreiten nicht ausreichen würden, um die hydraulische Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Die Wassermengen von versiegelten Flächen, die unmittelbar nach einem Niederschlag eingeleitet werden, sind heute deutlich höher.

Im Übrigen wird auf einzelne Nachfragen näher eingegangen. Die durch Herrn Dr. Hennings vorgestellte Präsentation wird den Ausschussmitgliedern und Gemeindevertreter/innen als Anlage zum Protokoll mitgesandt.

Beschluss:
Der vorgetragene Sachstand wird zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss erfolgt nicht.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 5. Mitteilungen und Anfragen
Ausschussmitglied Marohn verweist auf seinen Antrag zur Erweiterung der Tagesordnung. Da diesem nicht zugestimmt wurde, werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Fragen nachstehend gestellt:

Wer hat den Auftrag für die Teilsanierung an der Straße "Schnellmark" beauftragt, ohne dass die Angelegenheit im Bauausschuss zur Beratung gestellt wurde?
Durch den Bürgermeister wird bestätigt, dass der Auftrag von ihm erteilt wurde und verweist ausführlich auf den tatsächlichen Sachverhalt und der Abstimmung in diesem Prozess mit dem Vorsitzenden des Bau- und Umweltausschusses sowie der Amtsverwaltung. Eile war in dieser Angelegenheit insoweit geboten, da die Asphaltierungsarbeiten sehr kurzfristig umgesetzt werden sollten. Ein Fertigstellungstermin wurde nicht schriftlich vereinbart, da die Maßnahme binnen weniger Tage umgesetzt werden sollte. Dass die Maßnahme bisher noch nicht abgeschlossen wurde, war zum damaligen Zeitpunkt nicht absehbar.
Durch den Ausschussvorsitzenden wird erläutert, dass durch die Amtsverwaltung eine Preisumfrage erfolgt ist. Dies ist in die Entscheidung mit eingeflossen. Alle Entscheidungen wurden im Sinne der Gemeinde entschieden, um Geld zu sparen.

Die Teilsanierung betrifft nur einen kleinen Teil der gesamten Straße. Da die Straße auch in anderen Bereichen Schäden aufweist, wird nachgefragt, warum der übrige Bereich nicht mit saniert wurde?
Hierzu wird dargelegt, dass der Umfang der Maßnahme aufgrund fachlicher Einschätzungen vor Ort entschieden wurde. Die Oberfläche im betroffenen Abschnitt war so beschädigt, dass nur dieser Bereich als dringend notwendig eingestuft wurde.

Beabsichtigt die Gemeinde den Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung?
Hierzu wird durch den Bürgermeister erklärt, dass dies nicht vorgesehen ist.

Ist auf der nächsten Sitzung dieses Ausschusses eine Beratung zur Sanierung der Straße Schnellmark vorgesehen?
Der Ausschussvorsitzende erläutert, dass dies derzeit noch nicht vorgesehen ist. Insbesondere deswegen, da weder ein Termin feststeht noch eine Tagesordnung für die nächste Sitzung vorbereitet ist.

In diesem Zusammenhang wird durch den Protokollführer ausführlich erläutert, wie die aktuelle Verwaltungspraxis in den Fällen aussieht, wo Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau anfallen. Dies deckt sich mit der Vorgehensweise in Altenhof.

Weitere Anfragen bestehen nicht.

zu TOP 6. Errichtung eines Hydranten im Bereich Kiekut
Beschlussvorlage - 19/2019
In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof vom 21.05.2019 wurde angeregt, einen Hydranten im Bereich der Gaststätte Kiekut zu errichten. Die Angelegenheit soll innerhalb des Bauausschusses beraten werden und gegebenenfalls beschlossen werden. Zur Umsetzung der Maßnahme sind ca. 3500 € erforderlich.  
 
Ausschussmitglied H. Brien bittet um Prüfung des Leitungsquerschnitts der Frischwasserleitung. Sollte dort nur eine DN 80 Leitung vorhanden sein, würde diese in der Regel nicht für eine Löschwasserversorgung ausreichen. In diesem Fall sollte evtl. als Alternative ein Löschwasserbrunnen oder eine Zisterne geprüft werden.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Maßnahme umsetzen zu lassen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die Sicherstellung des Grundschutzes an Löschwasserversorgung sicherstellt. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe von 3500 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.
Ist ein Hydrant nicht zweckmäßig, um den Grundschutz sicherzustellen, sind die Kosten für einen Löschwasserentnahmebrunnen bzw. einer Zisterne zu prüfen. Die Ergebnisse wären dann in der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorzustellen.  

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 8. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr zugegen ist, wird auf die Bekanntgabe verzichtet.


Norbert Jordan  Andreas Moll 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender