N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Altenhof vom 31.01.2012.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Andreas Moll
stellvertr. Ausschussvorsitzender Eckhard Ochernal

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Winfried Brien (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Hilmar Marohn
Gemeindevertreter Siegfried Brien
Gemeindevertreter Felix Rhades
Gemeindevertreterin Dorothea Schweinem
Gemeindevertreter Gerd Schweinem
Protokollführer Norbert Jordan
3 Gäste
KN
EZ

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Knickpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 1/2012
5. Ampferbekämpfung auf gemeindeeigenen Flächen
  Beschlussvorlage - 3/2012
6. Ausschilderung von Gemeindestraßen
  Beschlussvorlage - 2/2012
7. Wasserableitung Bankettstreifen "Aschauer Weg"
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Bürgermeister Marohn bittet um Erweiterung der Tagesordnung. Im nichtöffentlichen Teil soll der Tagesordnungspunkt „Mieten und Pachten“ beraten werden. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Knickpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 1/2012

Das Baugebiet „Aschauer Hofkoppel“ wird im nordöstlichen und südöstlichen Bereich durch einen Knick abgegrenzt. Dieser Knick bestand schon in der Vergangenheit und wurde im Rahmen der Erschließung des Baugebiets im Jahre 2001 auf den Stock gesetzt. Seit diesem Zeitpunkt sind nunmehr 10 Jahre vergangen, so dass von Anliegern ein erneutes auf den Stock setzen gewünscht wird.

Neben diesem Knick sind auch in anderen Bereichen Knicks vorhanden, die evtl. zurückgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden müssten. Innerhalb des Bau- und Umweltausschusses ist über erforderliche Maßnahmen zu beraten.

Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde können Knicks etwa alle 10 Jahre auf den Stock gesetzt werden. Alle 40 bis 80 m ist ein Überhälter stehen zu lassen.


Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Ausschussvorsitzenden mitgeteilt, dass er sich den betroffenen Knick noch einmal vor Ort angesehen hat. Der Knick ist sehr lückig, stellt aber keine Verkehrsgefährdung dar. Unter Berücksichtigung dieser Umstände könnte sich vorgestellt werden, dass ein auf den Stock setzen auch in der nächsten Saison (2012/2013) denkbar ist.

Durch den Bürgermeister erfolgt der Hinweis, dass einzelne Anlieger selbst Anpflanzungen höherwertiger Gehölze im Knick vorgenommen haben. Damit dieser Bestand nicht beseitigt wird und sich diese Gehölze ggf. als Überhälter entwickeln können, wäre es sachdienlich, wenn der Knick von den Anliegern selbst auf den Stock gesetzt wird.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den teilweise recht lückigen Knick in der Saison 2012/2013 auf den Stock zu setzen. Das Auf-den-Stock-setzen kann teilweise per Knickschere erfolgen. Möglicherweise wird ein Nachschnitt mit der Motorsäge erfolgen müssen, da der reine Schereneinsatz mitunter zu Beschädigungen am Bestand führen kann. Die Anrainer mögen dafür Sorge tragen, dass ab dem 15. Oktober 2012 der Zugang zum Knick möglich ist.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Ampferbekämpfung auf gemeindeeigenen Flächen
Beschlussvorlage - 3/2012

Die Gemeinde Altenhof hat verschiedene Liegenschaften verpachtet. Wie nun der Gemeinde zugetragen wurde, sollen auf einigen Flächen verstärkt Ampferpflanzen festgestellt worden sein. Bereits im März 2011 wurden vereinzelt Pächter zur Beseitigung des Ampfer-Pflanzen aufgefordert.
Unter Berücksichtigung der ökologischen Ziele der Gemeinde Altenhof, ist darüber zu beraten, wie eine angemessene Bekämpfung der Pflanzen realisiert werden kann.


Ergänzend wird durch den Ausschussvorsitzenden darauf hingewiesen, dass die Teile der schriftlich vorliegenden Eingabe, die nicht mit zur Ampferbekämpfung gehören, zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Entwicklung der Potentialflächen berücksichtigt werden.

Weiterhin wird ein möglicher Abstimmungstext zur Diskussion gestellt. Schwerpunkt ist dabei die mögliche Bekämpfung des Ampfers unter Hinzuziehung einer amtlichen Beratungsstelle.

Durch die Ampferbekämpfung soll das natürliche Gleichgewicht wieder hergestellt werden. Die Düngung ist zu optimieren und entsprechend anzupassen. Innerhalb des Ausschusses besteht Einigkeit darüber, dass die Ampferbekämpfung zur guten landwirtschaftlichen Praxis gehört und hier ein Handlungsbedarf gesehen wird.

Hieran anschließend geht der Ausschussvorsitzende auf einzelne Fragen eines Zuhörers ein, der Pächter gemeindlicher Flächen ist. Es wird ausführlich geschildert, wie eine Verbesserung der Situation herbeigeführt werden kann.

Da das Problem des Ampferbefalls auch Flächen Dritter betrifft, sollte den jeweiligen Grundeigentümern angeboten werden, dass sich diese auch fachlich beraten lassen können. Termine für eine Beratung könnten örtlich bekannt gegeben werden. Abschließend kann festgehalten werden, dass die Gemeinde die Koordination eines Beratungstermins für alle betroffenen Grundeigentümer wahrnimmt.


Beschluss:

Der Ampferbesatz auf Teilen der gemeindeeigenen Grünlandflächen liegt teilweise erheblich über der nach guter fachlicher Praxis geltenden Schadensschwelle von 0,5 Pflanzen pro m². Im Hinblick auf eine künftig extensivere Bewirtschaftungsweise muss das derzeitige Ungleichgewicht des Ampferüberbesatzes durch drastische Maßnahmen ausgeglichen werden. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die derzeitigen Pächter und Bewirtschafter der Grünlandflächen dazu aufzufordern, kurzfristig amtliche Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen und mit deren Hilfe ein wirksames Ampferbehandlungskonzept zu entwickeln und zügig umzusetzen. Das üblicherweise bei einem Beratungsgespräch angefertigte Beratungsprotokoll ist der Gemeinde vorzulegen, damit ggf. die Umsetzung der Beratungsempfehlungen nachvollzogen werden können.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Ausschilderung von Gemeindestraßen
Beschlussvorlage - 2/2012

Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.04.2011 wurde sich für eine Verbesserung der Beschilderung gemeindlicher Straßen sowie angrenzender Grundstücke ausgesprochen. Nach einiger Verzögerung wurde durch die Verwaltung eine entsprechende Bedarfsanalyse und Mengenermittlung durchgeführt. Danach werden nach den derzeitigen Unterlagen ca. 43 neue Straßennamensschilder incl. Zusatzschilder für Hausnummern erforderlich.

Eine Preisumfrage hat ergeben, dass die notwendigen Investitionen deutlich unter dem bisher geschätzten Kostenvolumen liegen werden. Derzeit finden noch Abstimmungen mit betroffenen Grundeigentümern über die künftigen Standorte der Schilder statt. Es ist davon auszugehen, dass es im Frühjahr 2012 zur Umsetzung der Maßnahme kommt.


Ergänzend wird durch Gemeindevertreter Schweinem angemerkt, dass er noch im Besitz von zwei Masten ist. Diese können mit in Anspruch genommen werden.


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Beschilderung der Straßen zügig vorzunehmen. Weiter empfiehlt der Ausschuss, dass hinsichtlich Aufstellort und Ausführung der Beschilderung die Grundeigentümer und das Amt Schlei-Ostsee freie Entscheidungsbefugnis haben sollten.


Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Wasserableitung Bankettstreifen "Aschauer Weg"

Durch den Ausschussvorsitzenden wird kurz der aktuelle Sachstand geschildert. Im Bereich des Aschauer Weges sammelt sich das Wasser bei Starkniederschlägen in den Außenkurven. Da Wasser „der Feind des Straßenbaus“ ist, besteht/bestand entsprechender Handlungsbedarf. Um diesen Wasserstau zu begegnen, wurde die Bankette abgeschoben und der Wasserablauf wieder frei gelegt. Sofern wieder erkennbar sein sollte, dass sich der Zustand erneut verschlechtert, wird um Mitteilung gebeten.

Denkbar ist auch, dass die Bankettstreifen aufgeschottert werden. Sofern eine amtsweite Ausschreibung erfolgen sollte, könnte dieser Bereich mit Berücksichtigung finden. Weiterhin wäre denkbar, die Banketten jeden Herbst abschieben zu lassen. Notwendige Maßnahmen sind im Rahmen der Straßenunterhaltung zu veranlassen.

Da diese Maßnahme schon abgeschlossen ist, entfällt eine Beschlussfassung. Die Gemeindevertretung soll hierüber jedoch entsprechend in Kenntnis gesetzt werden.

Abschließend verweist der Ausschussvorsitzende auf einen defekten Zaun im Bereich des Aschauer Weges (nördlich Bolzplatz). Der betroffene Eigentümer sollte ermittelt und zur Instandsetzung aufgefordert werden.


II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da keine Öffentlichkeit mehr zugegen ist, kann auf eine Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse verzichtet werden.



Norbert Jordan  Andreas Moll 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender