N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Altenhof vom 20.05.2014.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Eckhard Ochernal
Ausschussmitglied Sven Dieckmann
Ausschussmitglied Jörg Hagedorn
Ausschussmitglied Ralf Stelzer

Abwesend sind:
stellv. Ausschussvorsitzender Christoph-Werner Brien (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Andreas Moll
Gemeindevertreter Hendrik Brien
Gemeindevertreter Siegfried Brien
Gemeindevertreter Winfried Brien
Gemeindevertreter Felix Rhades
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Christian Meyer
Gast Hajo Wedemeier
4 Gäste
EZ, KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Altenhof für den Bereich "südlich der Ortslage Altenhof und des Golfplatzes"
4.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 2/2014
4.2 b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 3/2014
5. Vorstellung der digitalisierten Kanalpläne
  Beschlussvorlage - 12/2014
6. Gründung Interessengemeinschaft " Naturschatz Aschau"
  Beschlussvorlage - 9/2014
7. Zur Verpachtung anstehende Gemeindeflächen
  Beschlussvorlage - 13/2014
8. Vermessung und Markierung der gemeindeeigenen Flächen, die zur Verpachtung anstehen
  Beschlussvorlage - 14/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Durch den Ausschussvorsitzenden wird darauf hingewiesen, dass der Tagesordnungspunkt 8 versehentlich mit aufgenommen wurde. Dieser ist inhaltlich bereits erledigt. Es wird daher beantragt, diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen. An Stelle dieses Tagesordnungspunktes wird beantragt, über den Punkt "Vermessung und Markierung der gemeindeeigenen Flächen, die zur Verpachtung anstehen" zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Weiterhin wird durch den Ausschussvorsitzenden beantragt, die für den nicht öffentlichen Teil vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte nicht öffentlich zu behandeln. Auch hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Altenhof für den Bereich "südlich der Ortslage Altenhof und des Golfplatzes"

zu TOP 4.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 2/2014

Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 04.11.2013 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Beteiligung erfolgte auf dem herkömmlichen Papierweg wie auch über das Online-Verfahren "BOB-SH". Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand statt.

Der ca. 19.000 qm große Geltungsbereich wird zurzeit als Grünland genutzt, ist aber bereits dem Golfplatz zugeschlagen und wird nicht, wie im aktuellen Flächennutzungsplan ausgewiesen, als landwirtschaftliche Fläche genutzt.


Ergänzend zum Sachverhalt wird durch Herrn Wedemeier vom Planungsbüro B2K, Kiel, der Inhalt der eingereichten Stellungnahmen ausführlich vorgestellt. In diesem Zusammenhang wird auf einzelne Punkte näher eingegangen und die Abwägungsvorschläge vorgestellt.

Der NABU hat in seiner Stellungnahme u. a. auf "elektrische Verkabelungen" und "Gullys" hingewiesen. Hierzu wird erläutert, dass diesbezüglich noch einmal eine abschließende Prüfung erfolgen muss. Innerhalb des Ausschusses ergibt sich eine kurze Diskussion, welchen Zweck diese Einrichtungen haben könnten. Durch Gemeindevertreter S. Brien wird ausgeführt, dass es sich auch ggf. um das Bewässerungssystem handeln kann. Abschließend wird festgehalten, dass bis zur Sitzung der Gemeindevertretung eine Klärung erfolgt.


Beschluss:

Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Architekten – wird Bestandteil des Originalprotokolls

Insgesamt gingen ein:
Behörden-/TöB-Beteiligung – Liste über Eingänge                     
hier: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Altenhof
         "südlich der Ortslage Altenhof und des Golfplatzes"
 
 
Datum:
Bemerkungen:
4.
Bundespolizeidirektion
(ehem. Grenzschutzpräsidium Nord)
 
 
6.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Direktion Rostock
Facility Management, Gewerbl.Liegensch.
 
 
7.
Landeskriminalamt
Sachgebiet 323
05.12.2013
keine – über BOB-SH
9.
Gebäudemanagement Schl.-Holst. AöR
Zweigniederlassung Flensbg.
13.11.2013
keine – über BOB-SH
11.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes S.- H.
Abt. Straßenbau u. Straßenverkehr -VII 4
durch den LBV-SH
Landesbetrieb Straßenbau u. Verkehr

04.12.2013
keine – über BOB-SH

15.
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländl. Räume des Landes Schl.- Holst.
Abt. Naturschutz, Forstwirtschaft u. Jagd
Oberste Naturschutzbehörde
über den Herrn Landrat des Kreises Rendsburg- Eckernförde
 
17.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume - untere Forstbehörde
12.11.2013
keine
18.
Archäologisches Landesamt
Schleswig-Holstein
17.12.2013
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
 
 
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst Regionalentwicklung, Schul- und Kulturwesen
13.12.2013
s. Stellungnahme über BOB
24.
Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein
03.12.2013
keine über BOB-SH
27.
Wasserbeschaffungsverband
Dänischer Wohld
 
28a.
Schl.-Holst. NetzAG
19.11.2013
keine – über BOB-SH
28b.
E.ON Netz GmbH
Betriebszentrum Lehrte
19.11.2013
keine
32.
Herrn Verbandsvorsteher des
Wasser-u. Bodenverbandes
"Am Noor"
13.11.2013
keine
 
Ing.büro Henningsen Soil_aqua
Dr. Hans-H. Henningsen
u.a. für Wasser-u. Bodenverb. "Am Noor"
 
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
- AG Geobotanik in S.H.
- Naturschutzges. Dt. Wattenmeer e.V.
 
 
38.
An den
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
Landesverbd. Schl.-Holst. e.V.
10.12.2013
s. Stellungnahme
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
 
Landessportverband Schleswig- Holstein
"Haus des Sports"
11.12.2013
keine
43.
Staatskanzlei des Landes S.-H.
Abt. – Landesplanung – Regionalentwicklung und Regionalplanung – StK 322
über den Herrn Landrat des Kreises Rendsburg- Eckernförde
 
44.
Innenministerium des Landes S.-H.
- Abt. IV 26 - Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht
über den Herrn Landrat des Kreises Rendsburg- Eckernförde
 


Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
68.
Stadt Eckernförde
Bauamt/ Abt. Planung
 
 
69.
Gemeinde Noer
über Amt Dänischenhagen
19.11.2013
keine
70.
Gemeinde Neudorf-Bornstein
über das Amt Dänischer Wohld
 
 
71.
Gemeinde Holtsee
über das Amt Hüttener Berge
 
 
66.
Gemeinde Goosefeld
über Amt Schlei-Ostsee
11.12.2013
keine
 
 
 
 

Die Abwägung der Eingabe des NABU (Nr. 38) ist hinsichtlich der Hinweise auf die "elektrischen Leitungen" und den "Gullys" bis zu nächsten Sitzung der Gemeindevertretung abschließend durch das Planungsbüro zu prüfen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4.2 b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 3/2014

s. Beschlussvorlage 2/2014


Beschluss:

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "südlich der Ortslage Altenhof und des Golfplatzes" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen und beteiligen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Vorstellung der digitalisierten Kanalpläne
Beschlussvorlage - 12/2014

Bereits am 28.09.2010 hat die Gemeindevertretung beschlossen, die analogen Bestandsunterlagen des vorwiegend durch Druckentwässerung geprägten und erst 1995 errichteten Kanalnetzes zu digitalisieren. Eine besondere Dringlichkeit wurde nicht definiert. In den übrigen Gemeinden des Amtes wurden die Arbeiten zur Katastererstellung während der vergangenen drei Jahre vom Vermessen über das Reinigen über die Inspektion sowie Datenerfassung und Auswertung vorangetrieben, so dass auch dort jetzt die fertigen Werke vorgetragen werden. So auch jetzt die schlanke Lösung in der Gemeinde Altenhof.

Herr Christian Meyer vom beauftragten Ingenieurbüro Meyer aus Eckernförde ist zur Bauausschusssitzung erschienen und stellt das Planwerk vor. Dieser Vortrag soll nicht zuletzt auch dazu dienen, möglicherweise enthaltene Fehler aufzuspüren oder Ergänzungen anzuregen.

Sämtliche Kataster des Amtes sollen als fertige Werke beim Büro WVK in Neumünster auf einem Server gespeichert werden. Ein definierter Nutzerkreis kann dann über das Internet auf die Pläne zugreifen und diese einsehen. Bewusst hat das Amt aus wirtschaftlichkeitsgründen darauf verzichtet, eigene Hard- und Software für die Verarbeitung von Kanalkatastern zu erwerben.
Derzeit richtet das Amt gerade eine GIS-Software (Geo-Informations-Software) ein. Die Systeme sollen später abgestimmt aufeinander laufen.


Herr Meyer stellt die ausgearbeiteten Planunterlagen vor. Insgesamt verfügt die Gemeinde Altenhof über ein Kanalnetz von ca. 11,8 km Länge. Dies unterteilt sich in ca. 9,6 km Druckrohrleitung und 2,2 km Freigefälleleitung. Die Freigefälleleitung unterteilt sich dann weiter in ca. 0,4 km Schmutzwasserleitung und 1,8 km Regenwasserleitung. Insgesamt bestehen 50 Schachtbauwerke und 19 Pumpstationen.

Die derzeit erarbeiteten Pläne wurden bereits an die Firma weitergeleitet, die die Pumpenwartungen im Gemeindegebiet vornimmt. Diese werden noch einmal die Unterlagen sichten und auf evtl. Unstimmigkeiten hinweisen. Ebenso bekommt die Gemeinde die Unterlagen zur Verfügung gestellt, um auch Hinweise und Anregungen abzugeben. Danach werden diese Unterlagen bei Bedarf angepasst und final bearbeitet.


Beschluss:

Es wird beschlossen, das Werk vom Büro Meyer (mit den noch evtl. anstehenden Änderungen) an das Büro WVK zu übermitteln und dort für die interne Nutzung eines definierten Nutzungskreises zu veröffentlichen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Gründung Interessengemeinschaft " Naturschatz Aschau"
Beschlussvorlage - 9/2014

Aus der Bürgerschaft der Gemeinde Altenhof wurde die Idee an die Gemeindevertretung herangetragen, die Umsetzung des naturschutzfachlichen Entwicklungskonzeptes der Gemeinde Altenhof durch interessierte Bürger zu unterstützen.

Vorgeschlagen wurde die Gründung eines Vereines oder einer Interessengemeinschaft, mit der die laufende Weiterentwicklung und Umsetzung der Konzeptvorlage gefördert werden soll. Weiter bitten die Unterstützer um logistische Hilfe bei ihrer Arbeit.

Die Gemeindevertretung begrüßt den Unterstützungswunsch ausdrücklich und stimmt darüber ab, in welcher Form die Hilfestellung eingebunden werden soll.


Ziel der Gründung eines Vereins / einer Interessensgemeinschaft soll es sein, interessierte Bürger und deren Fachwissen zusammenzuführen und bei der Erarbeitung von Konzepten mitzuwirken. Die Konzepte sollen dabei eine nachhaltige Entwicklung von Flächen der Aschauniederung zum Inhalt haben. Bei dieser Arbeit würde die Gemeinde insoweit logistische Unterstützung anbieten, als dass z. B. entsprechende Räumlichkeiten und Planunterlagen zur Verfügung gestellt oder die Übernahme von Kosten für mögliche Fachreferenten übernommen werden.

Durch den Ausschussvorsitzenden werden kurz die Unterschiede zwischen einem Verein und einer Interessensgemeinschaft (IG) dargestellt. Im Ergebnis ist seine Empfehlung, eine IG einzurichten.
Innerhalb des Ausschusses schließt sich eine kurze Diskussion über mögliche Aufgaben der IG und der Notwendigkeit finanzieller Mittel an.

Durch den Ausschussvorsitzenden wird das Wort an den anwesenden Ehrenbürgermeister erteilt. Dieser schildert die Hintergründe für die Einrichtung eines Vereins / einer IG. In Gesprächen mit Fachbehörden wurde in der Vergangenheit zum Ausdruck gebracht, dass z. B. Vereine auch Empfänger von EU-Fördermitteln sein können. Eine Gemeinde hingegen kann ggf. keine Fördermittel bekommen. Hierzu wird durch den Protokollführer ausgeführt, dass dies von dem Einzelfall und den jeweiligen Förderrichtlinien abhängig ist.

Nach kurzer Diskussion kann festgehalten werden, dass die Einrichtung eines Vereins / einer IG nicht von evtl. Fördermitteln abhängig gemacht werden soll. Durch den Ausschussvorsitzenden wird eine Einladung für eine Auftaktveranstaltung vorbereitet, die an alle Haushalte verteilt und ggf. auf der Homepage des Amtes veröffentlicht werden soll.


Beschluss:

Es wird sich für die Unterstützung bei der Konzeptumsetzung und Weiterentwicklung durch eine Interessengemeinschaft entschieden. Sie sichert den Unterstützern die logistische Unterstützung zur Bewältigung ihrer Beratungsleistung im amtsüblichen Rahmen zu.

In jedem Falle behält sich die Gemeindevertretung die Planungs- und Umsetzungshoheit für die betroffenen Flächen vor. In Abstimmung mit den Unterstützern wird sich ein Arbeitskreis konstituieren, in dem die konzeptionellen Vorschläge für eine Abstimmung im Gemeinderat aufbereitet werden. Im Arbeitskreis werden der Bau- und Umweltausschuss und der Bürgermeister vertreten sein.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Zur Verpachtung anstehende Gemeindeflächen
Beschlussvorlage - 13/2014

Die Gemeinde Altenhof verfügt über verschiedene unverpachtete landwirtschaftliche Flächen. Des Weiteren werden zum 01.10.2014 zwei weitere Flächen frei.
Die Gemeindevertretung muss für die künftige Verpachtung Rahmenbedingungen setzen, wie die Verpachtung der einzelnen Flächen erfolgen soll.


Beschluss:

Es wird beschlossen, für die gemeindlichen landwirtschaftlichen Flächen folgende Rahmenbedingungen festzusetzen:

1. Für die Flächen, die ins Öko-Konto einfließen, gelten die entsprechenden Bedingungen,
die für eine solche Fläche zu berücksichtigen sind
2. Die Laufzeit der Pachtverträge sollte aber nicht länger als 20 Jahre sein
3. Die Laufzeit der Pachtverträge für Flächen aus dem Öko-Konto haben eine Laufzeit
von einem Jahr mit automatischer Verlängerung um ein weiteres Jahr
4. Die Pacht für Grünland liegt z. Zt. bei 300,- €/ha und für Ackerfläche bei 500,- €/ha
5. Die Pacht für Flächen aus dem Öko-Konto liegt bei 200,- €/ha
6. Prämien bleiben auf diesen Flächen und Auskunftspflicht der Pächter
7. Unterverpachtung nur mit Zustimmung der Gemeinde
8. Regelung Ausschluss Umbruchverbot Grünland und Ausschluss der Wandelung von Ackerland in Grünland
9. Keine Monokultur sondern Fruchtfolge (nur bei den Ackerbauflächen)


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Vermessung und Markierung der gemeindeeigenen Flächen, die zur Verpachtung anstehen
Beschlussvorlage - 14/2014

Durch Bürgermeister Moll wurde angeregt, die Grenzpunkte der Flächen zu markieren, die im Eigentum der Gemeinde stehen und verpachtet werden sollen. Die Feststellung soll zur Klarheit beitragen und evtl. Grenzkonflikte von vornherein vermeiden. Aufgrund unterschiedlicher Nutzungsarten und Bewirtschaftungsformen könnten Unstimmigkeiten bei den Flächen, die als Ökokonto beantragt wurden, zu einer Aberkennung von Ökopunkten führen.

Denkbar ist eine vereinfachte Einmessung per GPS oder durch einen öffentlich bestellen Vermesser. Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wäre eine Feststellung per GPS unschädlich. GPS hat jedoch nicht die Genauigkeit wie ein öffentlich bestellter Vermesser. Daher sollte die Festlegung nur in Abstimmung mit den jeweils angrenzenden Grundeigentümern erfolgen. Nur so können evtl. nachbarschaftliche Probleme vermieden werden.


Innerhalb des Ausschusses besteht Einigkeit über die Notwendigkeit der Einmessung. Da die Kosten zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden können, sollte bis zur Sitzung der Gemeindevertretung eine Kostenermittlung erfolgen.


Beschluss:

Es wird eine Vermessung als notwendig erachtet. Bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung sollen hierfür die entsprechenden Kosten ermittelt werden.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben

Durch den Ausschussvorsitzenden wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt und die noch anwesenden Gäste über die Beratungsergebnisse aus dem nicht öffentlichen Teil informiert.



Norbert Jordan  Eckhard Ochernal 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender