N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Altenhof vom 11.06.2015.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.10 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Eckhard Ochernal
Ausschussmitglied Jörg Hagedorn
Ausschussmitglied Ralf Stelzer
stellv. Ausschussvorsitzender w.B. Christoph-Werner Brien

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Sven Dieckmann (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Andreas Moll
Gemeindevertreter Winfried Brien
Protokollführer Norbert Jordan
2 Gäste
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Altenhof für das Gebiet "Erweiterung des Golfplatzes
5.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 12/2015
5.2 Abschließender Beschluss der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Altenhof für das Gebiet "Erweiterung des Golfplatzes" sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 13/2015
6. Lärmaktionsplan Altenhof
6.1 a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 10/2015
6.2 b.) abschließender Beschluss
  Beschlussvorlage - 11/2015
7. Instandsetzung und Unterhaltung der offenen Löschwasserentnahmestellen (Löschteiche) in der Gemeinde
  Beschlussvorlage - 14/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
9. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Durch den Ausschussvorsitzenden wird aus aktuellem Anlass darum gebeten, die Tagesordnung wie folgt zu ergänzen:

TOP 7
Instandsetzung und Unterhaltung der offenen Löschwasserentnahmestellen (Löschteiche) in der Gemeinde

TOP 8
Grundstücksangelegenheiten

TOP 8 soll dabei nicht öffentlich beraten werden. Die Abstimmung zur Ergänzung und zur Frage der Öffentlichkeit wird en bloc abgestimmt.

Ergänzend zu diesen Punkten bittet Ausschussmitglied Hagedorn um Beratung zu folgenden Punkten:

- Entsorgung von chemischen Toiletten im Bereich Campingplatz Aschau
- Schaffung einer Zufahrtssituation zu landwirtschaftlichen Flächen hinter der DRK-Baracke in Aschau

Hierzu wird durch den Protokollführer erläutert, dass für beide Fälle der Kreis Rendsburg-Eckernförde zuständig ist. Für die Abwasserentsorgung auf dem Campingplatz ist es die Untere Wasserbehörde und für die Zufahrt die Untere Naturschutzbehörde. Beide Stellen werden durch die Verwaltung um Überprüfung gebeten, so dass sich eine Beratung grundsätzlich erübrigen würde. Nach kurzer Erörterung wird auf eine Ergänzung der Tagesordnung zu diesen Punkten verzichtet.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Ausschussmitglied Hagedorn führt an, dass einige Inhalte zum TOP 5 zu kurz gefasst sind; Informationen würden fehlen. Seine eigenen Aufzeichnungen hierzu hat er leider vergessen. Nach kurzer Erörterung wird sich darauf verständigt, dass Herr Hagedorn zur nächsten Sitzung die Änderungswünsche vortragen wird.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Durch den Ausschussvorsitzenden wird über folgende Themen berichtet:
  • Die Straßenflickarbeiten wurden im Gemeindegebiet ausgeführt.
  • Es wurde auf dem Gelände des Campingplatzes eine starke Ausbreitung des Jakobskreuzkrautes festgestellt. Der Ausschussvorsitzende wird sich mit dem Grundeigentümer in Verbindung setzen und um Bekämpfung der Pflanzen bitten.
  • Am 08.07.2015 soll die Machbarkeitsstudie zum Gewässer der Aschau vorgestellt werden. Hierbei handelt es sich um die erste Informationsveranstaltung und ist nicht öffentlich. Weitere, öffentliche, Präsentationen sind geplant.
  • Am 03.07.2015 findet die offizielle Einweihung des Windparks Altenhof durch die Fa. Denker und Wulf statt.


zu TOP 5. 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Altenhof für das Gebiet "Erweiterung des Golfplatzes

zu TOP 5.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 12/2015

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Altenhof der Gemeinde Altenhof und die Begründung haben in der Zeit vom 15.12.2014 bis zum 19.01.2015 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 26.11.2014 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 04.11.2013.


Beschluss:

Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Erweiterung Golfplatz Altenhof" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:

Siehe Abwägungstabelle vom Planungsbüro (wird Bestandteil des Originalprotokolls)

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5.2 Abschließender Beschluss der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Altenhof für das Gebiet "Erweiterung des Golfplatzes" sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 13/2015

Siehe Beschlussvorlage 12/2015


Beschluss:

Abschließender Beschluss

Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Altenhof für das Gebiet "Erweiterung des Golfplatzes" der Gemeinde Altenhof abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Altenhof für das Gebiet "Erweiterung des Golfplatzes" zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Lärmaktionsplan Altenhof

zu TOP 6.1 a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 10/2015

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Altenhof für den Bereich an der B 76 (Bundesstraße 76) gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten haben in der Zeit vom 29.12.2014 bis einschließlich 30.01.2015 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt und der Ort wurden ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben des Amtes vom 17.12.2014 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.


Auf Nachfrage wird kurz erläutert, dass sich der Lärmaktionsplan ausschließlich auf Straßen mit einer verkehrlichen Frequentierung von mehr als 3 Mio. Fahrzeuge im Jahr beschränkt. Für Straßen mit geringer Belastung ist nach Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie kein Lärmaktionsplan aufzustellen. Es bleibt der Gemeinde aber unbenommen, bei künftigen Planungen / Bauleitplanungen lärmmindernde Maßnahmen zu prüfen.

Folgekosten oder Ansprüche Dritter sind aus dem Lärmaktionsplan nicht bekannt. Zuständig ist grundsätzlich der Straßenbaulastträger (hier: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr). Die Gemeinde kann im Rahmen von konkreten Bauleitplanungen Festsetzungen treffen.


Beschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgenden Ergebnis geprüft:
Behörden-/TöB-Beteiligung – Liste -                          
Lärmaktionsplan Altenhof
 
 
Stellungnahme vom….; Bedenken…..
Abwägung
1.
Eisenbahn-Bundesamt
Schanzenstraße 80
20257 Hamburg
(f. Altenhof, Gammelby und Rieseby)
05.01.2015
Keine Bedenken
Die Stellungnahme wird von der Gemeinde zur Kenntnis genommen.
2.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
Abtl. Straßenbau und Straßenverkehr –VII4
Postfach 7128
24171 Kiel
durch den LBV SH
Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr
Kieler Straße 19
24768 Rendsburg
12.01.2015
Keine Bedenken
Die Stellungnahme wird von der Gemeinde zur Kenntnis genommen.
3.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Schleswig-Holstein
Gesundheitsabteilung IX 4
Düstenbrooker Weg
24105 Kiel
Keine Stellungnahme abgegeben.
-/-
4.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (ehem. staatl. Umweltamt Kiel)
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
15.01.2015
Keine Bedenken
Die Stellungnahme wird von der Gemeinde zur Kenntnis genommen.
5.
Kreis Rendsburg- Eckernförde
Der Landrat
Fachdienst Regionalentwicklung, Schul- und Kulturwesen
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
26.01.2015
Keine Bedenken
Die Stellungnahme wird von der Gemeinde zur Kenntnis genommen.



Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
6.
Stadt Eckernförde
Bauamt/ Abt. Planung
Rathausmarkt 4-6
24340 Eckernförde
02.02.2015
Siehe Stellungnahme
(wird Bestandteil des Originalprotokolls)
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
7.
Gemeinde Noer
über Amt Dänischenhagen
Sturenhagener Weg 14
24229 Dänischenhagen
27.01.2015
Keine Bedenken
Die Stellungnahme wird von der Gemeinde zur Kenntnis genommen.
8.
Gemeinde Neudorf-Bornstein
über das Amt Dänischer Wohld
Karl-Kolbe-Platz 1
24214 Gettorf
Keine Stellungnahme abgegeben.
-/-
9.
Gemeinde Holtsee
über das Amt Hüttener Berge
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
27.01.2015
Keine Bedenken
Die Stellungnahme wird von der Gemeinde zur Kenntnis genommen.
10.
Gemeinde Goosefeld
über Amt Schlei-Ostsee
17.12.2014
Keine Bedenken
Die Stellungnahme wird von der Gemeinde zur Kenntnis genommen.
11
Privat
20.01.2015
Siehe Stellungnahme
(wird Bestandteil des Originalprotokolls)
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.2 b.) abschließender Beschluss
Beschlussvorlage - 11/2015

Siehe Beschlussvorlage 10/2015.


Durch den Protokollführer wird die Seite 4/6 zum Austausch verteilt. Hier hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen.


Beschluss:

Unter der Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird der Lärmaktionsplan der Gemeinde Altenhof für den Bereich an der B 76 (Bundesstraße 76) gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten abschließend beschlossen.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Lärmaktionsplan ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit den Karten während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Instandsetzung und Unterhaltung der offenen Löschwasserentnahmestellen (Löschteiche) in der Gemeinde
Beschlussvorlage - 14/2015

Mit Antrag vom 11.06.2015 hat der Gemeindewehrführer um Beratung dieses Tagesordnungspunktes gebeten. Der Antrag wird wie folgt begründet:

Für die Löschwasserversorgung in der Gemeinde ist die Gemeinde verantwortlich (lt. BrschG § 2). In den Bereichen Aschau, Aschauhof, Schnellmark hat die Gemeinde ein Hydrantennetz, das aus dem Wasserwerk Krusendorf gespeist wird. Da es aber auch zu Ausfällen des Wasserwerkes kommen kann, wäre die Löschwassersituation nicht ausreichend.

Im Bereich des Gutes Altenhof und in Schnellmark unterhält die Gemeinde jeweils einen Löschteich. Der Bereich Hofholz ist mit Hydranten und einem Wassertank als unkritisch zu bewerten. Die Eigentumssituation der Löschwasserstelle auf bzw. an dem Grundstück Aschauer Landstraße 1 ist dem Gemeindewehrführer nicht bekannt.

Bei einer Begehung während der letzten Feuerwehrdienste ist folgendes festgestellt worden:
Bei dem Löschteich am Gutshof, sind die Staubretter nicht mehr vorhanden, diese sind zu ersetzen. Der Wildwuchs am Überlauf muss entfernt werden. Ebenso ist die Umzäunung des Teiches von Sträuchern durchwachsen bzw. beschädigt und muss instand gesetzt werden (Unfallgefahr). Der Vorplatz muss gesäubert werden (angespülter Sand etc. vom Weg zum Windpark). Innerhalb der Umzäunung sollte zumindest einmal im Jahr gemäht werden.
Bei dem Löschteich in Schnellmark, auch hier sollte der Bewuchs innerhalb der Umzäunung mindestens einmal jährlich gemäht werden. Das Zufahrttor vom Wendehammer ist nicht mehr gängig und zu dem stark eingewachsen, hier muss die Zufahrtmöglichkeit wieder hergestellt werden.


Durch Bürgermeister Moll wird zum Antrag des Gemeindewehrführers ausgeführt, dass die Staubretter zwischenzeitlich wieder eingesetzt wurden. Dabei wurde festgestellt, dass das Stauwehr selbst umspült wurde. Hier muss mit Palisaden und Lehm eine Instandsetzung erfolgen.

Durch den Ausschussvorsitzenden wird gefragt, ob die Zisterne im Bereich Hofholz nach dem Brand auf der Hofstelle Hannemann wieder aufgefüllt wurde. Dies wird durch den Bürgermeister bestätigt.

Zum Umfang der Verpflichtung zur Vorhaltung von Löschwasser wird durch den Protokollführer kurz die rechtliche Situation geschildert. Dabei ist der Grundschutz vom Objektschutz zu unterscheiden. Sollte die Gemeinde über keine ausreichende Wasserversorgung verfügen, wäre die Sicherstellung auf andere Art und Weise, z. B. Tankfahrzeuge, Anpassung des Alarmierungsplanes, etc. vorzunehmen. Der Bedarf an Feuerlöschteichen obliegt der Entscheidung der Gemeinde als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe.

Eine ausreichende Vorhaltung von Löschwasser, für den Fall eines Ausfalls des Wasserwerks, ist nicht bekannt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die notwendigen Maßnahmen zur Instandsetzung und Unterhaltung der offenen Löschwasserentnahmestellen umzusetzen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 9. Bekanntgaben

Es ist keine Öffentlichkeit mehr zugegen, so dass auf eine Bekanntgabe verzichtet werden kann.



Norbert Jordan  Eckhard Ochernal 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender