N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Altenhof vom 23.09.2015.

Sitzungsort:  im Gemeinderaum Altenhof, Aschauer Landstraße 6, 24340 Altenhof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.50 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Eckhard Ochernal
Ausschussmitglied Jörg Hagedorn
Ausschussmitglied Ralf Stelzer
stellv. Ausschussvors. w.B. Christoph-Werner Brien

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Sven Dieckmann (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Andreas Moll
Gemeindevertreter Winfried Brien
Protokollführer Norbert Jordan
2 Gäste

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Entwässerung öffentlicher Flächen im Bereich Aschauhof
  Beschlussvorlage - 22/2015
6. Inkommunalisierung der Ostsee
  Beschlussvorlage - 21/2015
7. Umlegung der SW-Druckrohrleitung im Bereich B 76 / Jordanschule
  Beschlussvorlage - 24/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
10. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Durch den Ausschussvorsitzenden wird beantragt, die Tagesordnung um folgende Punkte zu ergänzen:
  • Umlegung der SW-Druckrohrleitung im Bereich B 76 / Jordanschule
  • Grundstücksangelegenheiten
  • Vertragsangelegenheiten
Die Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten sollen dabei nicht öffentlich beraten werden. Hier sind schützenswürdige Belange betroffen.
Innerhalb des Ausschusses erheben sich gegen die Ergänzung der Tagesordnung und die Beratung der relevanten Punkte im nicht öffentlichen Teil keine Bedenken. Über die Ergänzung und nicht öffentliche Beratung wird en bloc abgestimmt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Durch den Ausschussvorsitzenden wird über folgende Punkte berichtet:
  • In Gesprächen mit der Gruppe "Naturschatz Aschau" wurde darauf hingewiesen, dass der Zustand der zwischen Ostsee und dem ehemaligen DRK-Lager gelegenen Holzbrücken mangelhaft ist. Es bestehen Schäden am Unterbau, die instandgesetzt werden müssen. Grundsätzlich ist als Grundeigentümer der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) Ansprechpartner. Anfang Oktober soll ein gemeinsamer Ortstermin diesbezüglich stattfinden, in dem das weitere Vorgehen erörtert werden soll.
  • Mit der Verwaltung wurde geprüft, ob im Strandbereich (vor dem Campingplatz) ein Verbot für Kitesurfer ausgesprochen werden kann. Dies ist unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage nicht möglich. Ggf. kann die Untere Naturschutzbehörde diesbezüglich agieren. Hierzu sind weitere Gespräche zu führen.


zu TOP 5. Entwässerung öffentlicher Flächen im Bereich Aschauhof
Beschlussvorlage - 22/2015

In der letzten Sitzungsniederschrift der Gemeindevertretung der Gemeinde Altenhof vom 22.06.2015 wurde beschlossen, den Bürgermeister und den Ausschussvorsitzenden des Bau- und Umweltausschusses zu ermächtigen, nach Vorlage von Ergebnissen eines Ingenieurbüros eine abschließende Entscheidung zu treffen bezüglich der Oberflächenentwässerung Aschauhof. Es wurde dem Planungsvorschlag des Ingenieurbüros Levsen entsprochen. Die zur Verfügung gestellten Planunterlagen zeigen das Ergebnis. Der Submissionstermin wurde für den 22.09.2015 anberaumt und fünf Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Nachdem die Prüfung der submittierten Angebote erfolgt ist, wird dann ein Vergabevorschlag durch das beauftragte Ingenieurbüro unterbreitet, der durch die Gemeindevertretung abgestimmt werden kann



Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Ausschussvorsitzenden der aktuellste Sachstand und die damit verbundenen Kosten mitgeteilt.

Das Ing.-Büro Levsen hat für die Umsetzung der Maßnahme noch eine Alternativoption vorgeschlagen. Um einen möglichen Anschluss der bebauten Grundstücke im Bereich Aschauhof zu gewährleisten, müsste die Leitung von DN 150 auf DN 200 erweitert werden. Hierfür würden Mehrkosten von ca. 10.000,00 € entstehen. Innerhalb des Ausschusses erhebt sich eine kurze Diskussion über die Notwendigkeit einer größeren Leitung und den damit ggf. anfallenden Anschlussbeiträgen.

In einem Gespräch zwischen dem Ausschussvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Wasser- und Bodenverbandes wurden keine Bedenken gegen die beabsichtigte Einleitung erhoben. Die abschließende Zustimmung des Verbandsingenieurs steht noch aus. Dieser muss noch über die anfallenden Wassermengen aus der größeren Leitung informiert werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen. Dem vom Ing.-Büro unterbreiteten Vergabevorschlag wird gefolgt. Die Maßnahme soll umgehend mit einer Leitung DN 200 umgesetzt werden. Die Mehrkosten von ca. 10.000,00 € werden anerkannt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Inkommunalisierung der Ostsee
Beschlussvorlage - 21/2015
In der Eckernförder Bucht vor der Gemeinde Altenhof liegen Wasserflächen der Ostsee in einer Größe von 254,2011 ha, die durch Vermessung im Jahre 1991 entstanden sind. Da eine Inkommunalisierung (Eingliederung eines gemeindefreien Grundstücks in eine Gemeinde) dieser Flächen bisher nicht erfolgt ist, wären die Flurstücke im Liegenschaftskataster als gemeindefrei zu führen. Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein fragt an, ob die Gemeinde Altenhof in absehbarer Zeit ein Interesse an einer Inkommunalisierung der Flächen hat.

Eine städtebauliche Planung in Form von Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan kann nur für Flächen, die sich im Gemeindegebiet befinden, in die Wege geleitet werden. Sollte die Gemeinde in diesem Bereich (von der Küste seewärts) etwas planen, wäre eine Inkommunalisierung der Wasserflächen sinnvoll. Auswirkungen auf naturschutzrechtliche Konzepte ergeben sich nicht, da weiterhin die entsprechenden Vorschriften Anwendung finden. Die Gemeinde würde durch die Inkommunalisierung nur ihr Gemeindegebiet vergrößern. Sie wird dadurch nicht zur Eigentümerin. Wirtschaftlich sind zurzeit keine Vor- oder Nachteile ersichtlich. Bei einzelnen Vorhaben, bei denen die Größe des Gemeindegebiets als Maßstab dient, könnten sich Auswirkungen ergeben.

Innerhalb des Ausschusses erfolgt eine kurze Beratung über Vor- und Nachteile einer Inkommunalisierung. Aktuell müsste voraussichtlich bei einer Inkommunalisierung damit gerechnet werden, dass ein Kostenanteil am Breitbandzweckverband steigen könnte.

Ergänzend wird durch den Protokollführer darauf hingewiesen, dass mit Ausnahme von Eckernförde, keine weitere Gemeinde Flächen der Eckernförder Bucht einbezogen hat. Dies wäre nur sinnvoll, wenn die Gemeinde in diesem Bereich Bauleitplanung betreiben wolle (Hafen, Seebrücke, etc.). Dies ist aber nicht geplant.


Beschluss:
Die im anliegenden Plan kenntlich gemachten Wasserflächen in einer Größe von 254,2011 ha sollen inkommunalisiert werden. Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein ist entsprechend zu informieren.

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 7. Umlegung der SW-Druckrohrleitung im Bereich B 76 / Jordanschule
Beschlussvorlage - 24/2015

Im Juni dieses Jahres hat der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV SH) die Verwaltung darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Brückenbauwerk im Bereich der B 76 / Jordanschule im nächsten Jahr erneuert werden soll. Die aktuellen Planungen zeigen auf, dass sich die geplante Baugrube auf die gemeindliche SW-Druckrohrleitung auswirken wird. Die Leitung befindet sich danach im Böschungsbereich der Baugrube und stört somit bei der Umsetzung der Baumaßnahme.

Zwischen der Gemeinde und dem LBV SH wurde 1991 ein Nutzungsvertrag zur Verlegung der SW-Druckrohrleitung geschlossen. § 10 (1) dieses Vertrages regelt die Folgekosten. Danach hat die Gemeinde Änderungen oder Sicherungen der Anlage, die der LBV SH wegen einer Verlegung, Verbreiterung oder sonstiger Änderung der Straße oder wegen einer Unterhaltungsmaßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen für erforderlich hält, nach schriftlicher Aufforderung durch den LBV SH durchzuführen, damit Straßenbaumaßnahmen nicht behindert werden. Dies gilt auch, wenn die Änderung oder Sicherung der Anlage ausschließlich durch den Neubau einer anderen Straße oder durch die Änderung oder Unterhaltung einer kreuzenden Straße veranlasst wird. Nach § 10 (2) hat hierfür die Gemeinde die Kosten zu tragen.

In einem ersten Vorgespräch mit einem Mitarbeiter des LBV SH wurde von dort angeboten, die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung, provisorischen Umverlegung und Wiederherstellung mit auszuschreiben. So können voraussichtlich günstigere Konditionen erreicht werden (z. B. durch Einsparung der Baustelleneinrichtung). Der LBV SH erbittet jedoch ein klar definiertes Leistungsverzeichnis mit allen notwendigen Unterlagen, damit dies als eigenständige Position mit in die Gesamtausschreibung aufgenommen werden kann. Für die Erstellung dieser Unterlagen wird es notwendig, ein qualifiziertes Planungsbüro zu beauftragen.

Die Vorlage der notwendigen Unterlagen beim LBV SH sollte zeitnah erfolgen, damit die dortige Ausschreibung vorangetrieben werden kann. Die Kosten für die Maßnahme sowie die Ingenieurkosten sind über den Nachtragshaushalt bzw. über den Haushalt 2016 bereitzustellen.


Durch den Protokollführer wird das geplante Projekt näher vorgestellt und auf einzelne Fragen näher eingegangen. Hieran schließt sich eine kurze Beratung über die Auswahl eines Ing.-Büros an. Zielführend wäre es dabei, wenn das Ing.-Büro tätig ist, das auch das Kanalkataster betreut.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass Ingenieurbüro Meyer, Eckernförde, mit den notwendigen Leistungsphasen zu beauftragen. Die für die Maßnahme notwendigen Mittel werden im Nachtragshaushalt 2015 (Ingenieurleistungen) und im Haushalt 2016 (Baukosten) bereitgestellt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 10. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr zugegen ist, kann auf eine Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse verzichtet werden.



Norbert Jordan  Eckhard Ochernal 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender