Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
20/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Susanne Hagemeier   
 
03.11.2011

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung 05.12.2011 

Betreff:
Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)

Sachverhalt:

Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt. Dabei hat sich herausgestellt, dass aufgrund der letzten Gebührenerhöhung zum 01.01.2009 und geringeren Unterhaltungskosten in der Vergangenheit entstandene Defizite abgebaut werden konnten und somit eine Senkung der Schmutzwasserzusatzgebühr von bisher 4,00 € auf 3,20 € pro m³ Abwasser möglich ist.

Die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) in der jetzigen Fassung verliert Ende 2012 ihre Gültigkeit, so dass es wegen des Änderungserfordernisses sinnvoll ist zum 01.01.2012 eine neue BGS zu erlassen.

Erläuterung der Änderungen:
  • § 4 Abs.2: Diese Änderung trägt der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Rechnung.
  • § 13 Abs. 7 und 8 regelt die Pflicht des Gebührenpflichtigen zur Mitteilung von Zählerständen für Nebenwasserzähler zur rechtssicheren Anwendbarkeit durch die Verwaltung.
  • § 13 Abs. 9: Die bisher zu Grunde gelegten 55 m³ pro Person und Jahr bei nicht vorhandenen Wasserzählern wird auf das statistische, in allen anderen amtsangehörigen Gemeinden angewendete Mittel von 40 cbm reduziert.
  • § 17 Abs. 1: Die Änderung hat klarstellenden Charakter und dient der rechtssicheren Anwendbarkeit durch die Verwaltung.


Abstimmungstext:

Die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitung (Beitrags-und Gebührensatzung) wird beschlossen.



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Susanne Hagemeier
-Verwaltung-

Anlagen:
  • Gebührenkalkulation
  • Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)