Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
22/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
17.11.2011

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 29.11.2011 
Gemeindevertretung 05.12.2011 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011

Sachverhalt:

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenhof mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 44.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 336.900 € auf nunmehr 380.900 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 13.900 € vermindert und damit gegenüber bisher 36.600 € auf nunmehr 22.700 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.



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Christian Levien
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2011