Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
5/2012
3. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Godber Peters   
 
06.02.2012

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung 05.03.2012 

Betreff:
Mieten und Pachten

Sachverhalt:

Bürgermeister Marohn berichtet darüber, dass zwischenzeitlich bekannt ist, dass die gemeindliche Liegenschaft „Schnellmark 5“ zum 01.07.2012 frei wird. Unter Berücksichtigung des bevorstehenden Leerstandes wird die Beratung über eine mögliche Folgenutzung angeregt. Da die Mieterträge nicht sehr hoch sind, könnten die Räumlichkeiten ggf. einer solchen Nutzung zugeführt werden, die im Rahmen eines Leuchtturmprojektes über die Aktivregion förderfähig wäre.
Die eigentliche Wohnung beträgt nur einen Teil der Gesamtgrundfläche. Da die Gemeinde in der Vergangenheit schon öfter über die Etablierung eines Backhauses beraten hat, wäre dies ggf. eine denkbare Nutzung. Das Backhaus, in Kombination mit der Destillerie und dem Ehrenmal, kann ein attraktives Ziel für Touristen darstellen.

Der gemeindliche Bau- und Umweltausschuss hat sich für die Prüfung einer solchen Nutzung ausgesprochen.

Am 08.02.2012 hat sich Bürgermeister Marohn mit Herrn Triphaus (Aktiv-Region) vor Ort getroffen. Dabei wurde das Gebäude von außen und innen kurz in Augenschein genommen.

Der Ortstermin hat folgende Resultate ergeben:

  1. Eine Fördermöglichkeit wird in Aussicht gestellt : 55% der förderungsfähigen Kosten, wenn der Vorstand der Aktiv-Region entsprechend beschließt.

  2. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Vorhaben „Dorfbackhaus“ eine überregionale Strahlkraft für die Region entfaltet.

  3. Diese überregionale Strahlkraft für die Region könnte gegeben sein, wenn

    • der Tourismus in der Region davon profitieren würde : Ostsee Radwanderweg führt direkt am Dorfbackhaus vorbei, Rastplatz mit Wetterschutzhütte für Radwanderer könnte auf dem Grundstück eingerichtet werden, Verkauf von frischem Brot an Touristen

    • der Schutz eines erhaltenswerten Gebäudes gewährleistet ist. Dazu muss zwingend eine Machbarkeitsstudie eines Architekten erstellt werden. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen müssen mindestens drei Büros einen Vorschlag erarbeiten. Die untere Denkmalschutzbehörde Kreis RD-ECK hat Kooperation signalisiert. Eine Liste mit erfahrenen Büros liegt vor.

    • die Auflagen einer Energieeinsparverordnung unbeachtlich sein können, weil das Gebäude in Zukunft nicht mehr dauernd beheizt und bewohnt wird.

  4. Die GV sollte auf ihrer nächsten Sitzung Beschlüsse zu diesem Vorhaben fassen, da die Aktiv-Region nur noch bis 2013 existiert.

  5. Herr Triphaus wird bei der Antragstellung Hilfestellung leisten.

  6. Ein Kontakt zur nach Lübeck verlegten ehemaligen „Bauschule“ aus Eckernförde soll klären, ob im Rahmen einer Semesterarbeit von Studenten eine Bestandsaufnahme mit einer Vermessung des Gebäudes günstig zu erstellen ist.



Abstimmungstext:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Angelegenheit mit der Maßgabe an den Bau- und Umweltausschuss zu verweisen, dass
  • die Bausubstanz des Gebäudes Schnellmark 5 von einem ortsansässigen Zimmerermeister begutachtet wird
  • weitere Erkundigungen zum Betrieb eines Backhauses eingeholt werden.
  • hierfür werden finanzielle Mittel in Höhe von 1.500 € zur Verfügung gestellt.



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Godber Peters
-Verwaltung-