Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Altenhof

Beschlussvorlage
13/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
11.10.2012

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 25.10.2012 
Gemeindevertretung 22.11.2012 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012

Sachverhalt:

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Altenhof mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 20.900 € erhöht und damit gegenüber bisher 356.700 € auf nunmehr 377.600 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 400 € erhöht und damit gegenüber bisher 40.600 € auf nunmehr 41.000 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.



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Christian Levien
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2012