Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Altenhof

Vorlage
14/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Anike Braun   
 
12.10.2012

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung 01.11.2012 

Betreff:
Gemeindekate Schnellmark 5

Sachverhalt:

Die Mieterin der Strohdachkate ist am 15.07.2012 ausgezogen. Da der geplante Auszug bereits im März diesen Jahres feststand, hatte die Gemeinde Überlegungen angestellt, wie die Kate künftig genutzt werden kann. Unter anderem wurde an ein Dorfbackhaus gedacht. Hinsichtlich eventueller Fördergelder wurde bereits im Vorwege mit dem Regionalmanager der Aktiv Region „Hügelland am Ostseestrand“, Herrn Triphaus, ein Gespräch geführt. Herr Triphaus erklärte, dass bei einem Projekt, das eine überregionale Strahlkraft hat, die Fördermöglichkeit bei 55 % liegt. Bei einem Projekt, welches eine örtliche Bedeutung hat, besteht eine Fördermöglichkeit von 25 %. Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich die Vorlage eines Konzeptes und eine Kostenschätzung. Als örtliches Projekt wäre lediglich ein Dorfbackhaus zu betrachten. Würden dort jedoch z. B. Kunstausstellungen stattfinden, wäre von einem überregionalen Charakter auszugehen. Bei der Inanspruchnahme einer Förderung besteht eine Zweckbindung von 12 Jahren. Inzwischen wurde eine Umfrage in der Gemeinde durchgeführt. Diese hat ein Votum gegen das Vorhaben ergeben, da durch Rauch und Tourismus eine Belästigung für die Nachbarschaft befürchtet wird. Außerdem wurde vor den Folgekosten für den Unterhalt der gut 200 Jahre alten Wohnkate, in der früher die Gutsarbeiter vom Gut Altenhof untergebracht waren, gewarnt.

Die Gemeinde wird gebeten, die weitere Verfahrensweise festzulegen.


Abstimmungstext:

Es soll sowohl über die Vermietung als auch über einen Verkauf der Gemeindekate nachgedacht werden. Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.



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Anike Braun
-Verwaltung-